Autor Thema: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht  (Gelesen 49484 mal)

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Offline KhornedBeef

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #300 am: 12.02.2018 | 10:24 »
Pauschale Bezichtigung der Lüge? Läuft ja super hier   :o
Wellentänzer, wenn du Leute bewunderst, dann emulier sie. Zu sagen "Ich bin halt jetzt so" ist quasi....Forendiskussion-Taschenlampenfallenlassen    ~;D  also, trau dich.
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Offline Feuersänger

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #301 am: 12.02.2018 | 10:28 »
Wie gesagt, es _gibt_ diese rein disruptiven, destruktiven Spieler. Selbst schon erlebt. An denen und ihren destruktiven Handlungen gibt es nichts, aber auch absolut nichts schönzureden oder auch nur zu relativieren. Die machen das, um den anderen das Spiel zu verderben. Da kann man jetzt nach dem Warum fragen - etwa, weil sie den Spielstil der anderen nicht mögen - aber man kanns auch lassen. Es sind einfach Arschgeigen.
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Zitat von: ErikErikson
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Offline Issi

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #302 am: 12.02.2018 | 10:31 »
Mal weg von Gut und Böse.
Klar gibt es Menschen, die z. B. unter einer Anpassungsstoerung leiden und extrem viel Aufmerksamkeit  brauchen.
Das ist belastend für die Person selbst und auch für ihr Umfeld.

Sich anzupassen würde bedeuten, nicht mehr die Art von Aufmerksamkeit zu bekommen, die man so dringend braucht.

Das ist durchaus belastend.
Das Umfeld muss das auch mit (er)tragen können  wollen.

Edit. Freizeit Spieler sind keine bezahlten Therapeuten.
Und wer glaubt, man koenne wirklich jedes zwischenmenschliche Problem mit viel Wohlwollen und Gesprächen loesen, unterliegt einer Illusion.
« Letzte Änderung: 12.02.2018 | 10:35 von Issi »

Offline Bildpunkt

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #303 am: 12.02.2018 | 10:31 »
Und die Tatsache, dass ein Spieler für die Gruppe entscheidet, sie jetzt spontan mal in die Scheiße zu reiten, in dem er die Konfliktbedingungen und Überlebenschancen drastisch zum schlechteren verändert, hat für Dich keinen Bevormundungscharakter?
na das geht weit darüber im negativen Sinne hinaus. Je nach Motiv des Spieler/ins. Sollte aber bei gefestigten Gruppen so gut wie nicht vorkommen sonst stimmt entweder auf der sozial ebene zw Spielern nicht oder die Gruppe der SC passt im Spiel nicht zusammen bzw es hätte bei konsequent en Ausspielen der Rolle schon viel früher gekracht.
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Swafnir

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #304 am: 12.02.2018 | 10:39 »
Aber hier übernimmst Du als SL doch Verantwortung.
Das fängt schon damit an, dass Du dafür sorgst, dass sich niemand über die Regeln einfach hinweg setzten kann, um anderen zu schaden. (z. B." nein, deine Lampe geht nicht einfach aus. Das wird entweder gewürfelt oder ich bestimme,  dass sie anbleibt.")
Und es geht damit weiter, dass Du den Spieler, falls sich sein Verhalten nicht ändert, und die Runde darunter leidet,  aus der Gruppe verbannst.

Um erziehen geht es mMn. gar nicht. Da sind wir uns einig.
Es geht nicht darum Verantwortung für den Spieler zu übernehmen. Als erwachsener Mensch ist er für sich und seine Taten selbst verantwortlich.

Es geht um Verantwortung für das gemeinsame Spiel.

* Edit
Damit er die Chance hat sein Verhalten zu ändern, sollte der Spieler allerdings zumindest wissen, dass sein Verhalten nicht gut in  der Gruppe ankommt. Um ein OT Gespräch wird man deshalb nicht herum kommen.

Allerdings reicht es das Gegenüber darüber zu informieren.
Zum umerziehen oder therapieren ist man nicht zuständig.

Das ist es halt: Ich kenne kein Spiel das Regeln hat ob eine Lampe ausgeht. Und ich "verbanne" niemanden aus der Runde, so handle ich auch als Spieler. Von daher sehe ich da mitnichten einen Unterschied zwischen SL und Spieler.

@Boba: Klar können beide so handeln wie in Archos Beispiel. Aber wenn beide ihrer Verantwortung dem Spiel gegenüber nicht gerecht werden, macht es das ja nicht besser. Mich stört es langsam ziemlich, dass die Spieler gerne ihr Hirn an der Tür abgeben wollen und alles auf den Spielleiter schieben. Jeder am Tisch hat eine Verantwortung den anderen gegenüber, egal ob er vor oder hinter dem SL-Schirm sitzt.

Offline Issi

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #305 am: 12.02.2018 | 10:51 »
Zitat
Das ist es halt: Ich kenne kein Spiel das Regeln hat ob eine Lampe ausgeht. Und ich "verbanne" niemanden aus der Runde, so handle ich auch als Spieler. Von daher sehe ich da mitnichten einen Unterschied zwischen SL und Spieler.

Wenn es noch keine Regeln gibt, dann lasse entweder einfach eine geringe Prozentchance wuerfeln. Ob das Ding ausgeht.
Oder Du bestimmst- die Lampe geht nicht aus.
Weil die Goetter es so wollen,  weil das Öl so gut brennt,  etc.
Du bist der SL.

Oder darf ein Spieler bei Dir einfach bestimmen: "Meine Lampe geht aus"
(Ich meine nach offiziellen Regeln, ohne dass Du ein Veto Recht haettest?) Ich denke als SL hast Du das idR.  immer.


Zum "verbannen. "- Ich bin jetzt von einer Situation ausgegangen, in der die ganze Gruppe mit einem bestimmten Spieler nicht mehr spielen will, und du ihr Anliegen unterstuetzt.
Würdest Du das nicht tun?

« Letzte Änderung: 12.02.2018 | 11:04 von Issi »

Offline Grey

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #306 am: 12.02.2018 | 10:53 »
Wenn du nie deine Verbündeten durch deine Aktionen in Gefahr bringen würdest, wie kommst du dann auf die Idee, man würde dich als TLFL einsortieren?
+1

In allen Runden, in denen ich längere Zeit gespielt habe, war (bzw. ist) es völlig normal, seinen Chars Schwächen mitzugeben und diese charaktergerecht auszuspielen -- manchmal sogar so weit, dass man damit die Gruppe bzw. deren Ziele gefährdete und es war trotzdem noch in Ordnung. In meinen vier größten und großartigsten Kampagnen war darüber hinaus PvP vollkommen legitim und wurde auch praktiziert. Nichts davon ging je als "Taschenlampenfallenlassen" durch.

TLFL liegt meiner Ansicht nach dann -- und nur dann -- vor, wenn der Spieler den Interpretationsspielraum seiner Rolle ausreizt, um den anderen das Spiel zu sabotieren, obwohl sein Charakter dafür weder plausible Motive hat, noch Eigenschaften oder Nachteile, die ein solches Verhalten erzwingen; und das notfalls noch mithilfe von Entscheidungen auf der Meta-Ebene. Um mal ein paar Beispiele auszuwerten:

(a) tartex' ver-urmenschte Spielerin wirft die Pistole, da sie sich in ihrem Zustand nicht erinnert, wofür das komische Ding gut ist; wohl aber, wofür eine Wurfwaffe gut ist. -> Kein TLFL, sondern konsequentes Ausspielen von Nachteilen.

(b) Archos Mitspielerin, die vor Schreck über einen auftauchenden Goblin die Fackel fallen lässt -> TLFL, da es nach den bereits überstandenen Abenteuern unplausibel ist, wieso sie sich so sehr erschreckt; außerdem hat sie auf der Metaebene eigenmächtig entschieden (bzw. gewünscht), dass die Fackel sofort ausgeht.

(c) Mein Mitspieler, den ich dreimal in einer Sitzung mit gruppenrelevanten Informationen versorgt habe und der beschlossen hat, dass er sie sich nicht merken kann (trotz Maximalwert auf "Verstand" und Naturtalent "Gedächtnis") oder den Zusammenhang mit der Queste nicht erkennt und sie deshalb nicht erwähnt -> TLFL, denn selbst nachdem ich ihn OT gebeten hatte, sein Spiel in diesem Punkt zu ändern (weil die anderen Spieler ohne seine Infos völlig in der Luft hingen), hat er es genau so weiter durchgezogen.

(d) Ein Mitspieler in einer AD&D-Runde, dessen Pferd ich bei einem Unfall versehentlich getötet hatte, ritzt mich in Schmerz und Wut über den Verlust des geliebten Reittiers mit einem vergifteten Dolch. Überlebenschance meines Chars: 50:50. -> Kein TLFL, sondern konsequentes Ausspielen der Gefühlswelt seines Charakters.

Von daher ein beruhigender Ruf an alle, die sich hier fragen, ob sie mit ihren "kleinen Auflockerungen" als TLFL gelten: Nein, höchstwahrscheinlich nicht.


EDIT: Schriftbild angepasst wg. Übersichtlichkeit.
« Letzte Änderung: 12.02.2018 | 11:42 von Grey »
Ich werd' euch lehren, ehrbaren Kaufleuten die Zitrusfrucht zu gurgeln!
--
Lust auf ein gutes Buch oder ein packendes Rollenspiel? Schaut mal rein! ;)

Offline Archoangel

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #307 am: 12.02.2018 | 11:16 »
Rumpel, da sind wir erst einmal nicht unterschiedlicher Meinung.
Aber, soweit ich den Kontext wahrgenommen habe, war die Spielerin wohl seitens der Veranstaltung für ihre Aktionen bekannt.
Die Feixerei resulierte als Anerkennung dessen, dass jemand endlich mal so reagierte, wie es sich wahrscheinlich schon viele gewünscht hätten, dass es endlich mal jemand macht.

Insofern muss ich sagen, tue ich mich schwer, sowas als Schikane zu bewerten.
Auf mich wirkt das eher wie der Beifall, als jemand mal den Schul-Rüpel (der sonst alle Kinder schikaniert) in die Schranken verwiesen hat...

Wir waren nicht dabei. Wenn es sich wie Schikane angefühlt hat, dann ist das nicht okay. Da gibt es keinen Diskussionsbedarf.

+1. Dem ist nichts hinzuzufügen.
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Offline Arldwulf

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #308 am: 12.02.2018 | 11:54 »
„Sie hat allen Beteiligten den Tag gehörig versaut“
„Faszinierend!“

Ich bin keine Vulkanier-Kopie, sondern bin auch mal sauer, nachtragend bis zur Apolakritze, schadenfroh und allgemein oft politisch inkorrekt. Ich propagiere auch den psychologischen Effekt des „Lernens durch Schmerzen“ - heiße Herdplatte und so.
Vor allem: Ich bin ehrlich zu mir selbst.

Und ich denke, Archo war weiter oben letzteres eben auch. Und dafür wird er angemacht und das finde ich daneben.

Ich glaube nicht wirklich, dass man Archo dafür aus heutiger Sicht noch "anmachen" muss, und das ist auch gewiss nicht das Ziel der negativen Reaktionen auf seine Erzählung. Ist ja schon lange her und wie er schon sagte ist das Problem längst geklärt.

Insofern ist seine Anekdote eher ein hübsches Beispiel anhand derer man das Thema diskutieren kann. Und zeigt eigentlich ein sehr schönes Problem dabei auf. Ob jemand den anderen den Tag versaut ist zum einem subjektiv, zum anderem sehr stark davon abhängig ob man in seiner Reaktion spontan und sofort eine Replik gibt oder erst einmal darüber nachdenkt.

Denn dein erster Satz stimmt letztlich ja gar nicht. Ihre Aktion hat niemandem den Tag versaut. Sie hat noch nicht einmal die Gruppe gefährdet, eigentlich hat sie damit dieser sogar geholfen (der eine arme Minion-Goblin wird sich im Dunkeln herumtappend wesentlich schwerer tun wegzulaufen). Wartet man kurz ab, denkt darüber nach wie die Situation jetzt eigentlich ist und was der Spieler dort gemacht hat so stellt man fest: Eigentlich kann das Spiel ganz normal weitergehen. Und bei jeder anderen für die Gruppe negativen Aktion würde dies auch genauso. Der Magier schießt einen Feuerpfeil auf ein Feuerresistentes Monster oder gar eines das davon profitiert? Passiert. Der Krieger stolpert und fällt hin? Auch das wäre kaum ein Grund ihn abzustechen.

Jetzt könnte man sagen: Sie hat das aber selbst bestimmt! Die Regeln haben es nicht vorgegeben! Aber zum einem ist D&D 4E ein Spiel in dem man eine Menge machen kann was die Regeln nicht vorgeben und auch vom Regelwerk dazu ermutigt wird.

Und zum anderem macht dies für die IG Situation keinen Unterschied. Diese ist immer noch nicht gefährlicher als zuvor. Wir reden hier über einen einsamen Goblin-Minion den der Spielleiter wahrscheinlich ohnehin eher für rollenspielerische Zwecke und Darstellung der Situation "ihr schleicht euch zum Boss - was macht ihr mit einzelnen Untergebenen von ihm die ab und an durch die Gänge laufen" eingebaut hat und der die Gruppe garantiert nicht im Alleingang erledigt, erst recht nicht blind.

Erst durch die Überreaktion - das vorschnelle "na dann stech ich dich halt ab" wird sie dies.

Und daraus muss man Archo nun gewiss keinen Strick draus drehen oder ihm Vorwürfe machen. Lernen kann man dennoch daraus etwas. Nur weil eine Situation in das Schema "Taschenlampenfallenlasser" passt bedeutet dies noch nicht, dass dadurch irgendwem etwas versaut wird oder die Gruppe gefährdet wird. Viele Systeme bieten Hilfsmittel um mit dieser Art von Aktionen umzugehen, es gibt viele Möglichkeiten als Spieler oder Spielleiter damit umzugehen. Nutzt man diese, so kann durchaus aus solchen Situationen stimmungsvolles Rollenspiel herauskommen. Beispielsweise indem der Paladin der Diebin mal ein wenig Mut zuspricht.

Und wenn man diese nicht nutzt, sondern aus Zorn und ohne die Situation zu überdenken Spieler dafür "bestrafen" mag passiert es leicht etwas völlig falsch einzuschätzen und macht letztlich nur die Spielrunde kaputt.
« Letzte Änderung: 12.02.2018 | 11:57 von Arldwulf »

Offline Issi

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #309 am: 12.02.2018 | 12:16 »
@
Arldwulf
Um sowas  wirklich beurteilen zu können, müsste man wissen, ob sich ein TLFL wirklich im Klaren darüber war, oder zumindest gehofft hat,  dass sich die Sitation trotzallem relativ schadlos für die Gruppe weiter entwickelt.
Im Prinzip- kann das niemand hier mit Sicherheit sagen.

Hört doch bitte einfach mal auf jmd. Wohlwollen oder Bösenwillen zu unterstellen, und nehmt die Sache so wie sie ist.
"Eine durch den SPL selbst erzeugte unnötige Aktion, die im Moment selbst zum Nachteil der Gruppensituation ist."
Und so wird sie auch wahrgenommen werden.

Über die Intentionen einer Person, kann man, gerade wenn man sie nicht kennt, nur spekulieren.

Im Endeffekt kommt es hier bezüglich der Auswirkungen deshalb auch nicht auf die Intention eines einzelnen Spielers an, sondern auf die des SL.
"Es soll auf Wunsch eines Spielers etwas zum Nachteil der Gruppe passieren"-Ok-  "Was macht er damit?"

Denn erst was er damit macht(zulassen- ja /nein, Maß der Auswirkungen) entscheidet, ob sich für die Gruppe daraus Nachteile entwickeln.

Die Tatsache, dass hier ein SPL bewusst einen unnötigen Nachteil für die Gruppe erzeugen wollte, bleibt aber bestehen.
Und jeder halbwegs reflektierte Spieler ist deshalb auch nicht überrascht, dass dies in einer ihm unbekannten Gruppe zu negativer Gegenressonanz kommen könnte.


Also das "Opferbild" hier bitte einfach kurz stecken lassen.

Dankeschön! :)
« Letzte Änderung: 12.02.2018 | 13:04 von Issi »

Swafnir

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #310 am: 12.02.2018 | 12:33 »
Wenn es noch keine Regeln gibt, dann lasse entweder einfach eine geringe Prozentchance wuerfeln. Ob das Ding ausgeht.
Oder Du bestimmst- die Lampe geht nicht aus.
Weil die Goetter es so wollen,  weil das Öl so gut brennt,  etc.
Du bist der SL.

Oder darf ein Spieler bei Dir einfach bestimmen: "Meine Lampe geht aus"
(Ich meine nach offiziellen Regeln, ohne dass Du ein Veto Recht haettest?) Ich denke als SL hast Du das idR.  immer.


Zum "verbannen. "- Ich bin jetzt von einer Situation ausgegangen, in der die ganze Gruppe mit einem bestimmten Spieler nicht mehr spielen will, und du ihr Anliegen unterstuetzt.
Würdest Du das nicht tun?

In den Fall wüsste ich nicht, warum mein Spieler weniger Recht hätte das zu entscheiden als ich. Aber klar, ein Würfelwurf wäre auch eine elegante Möglichkeit. Aber Schuld ist am Ende weiterhin der Spieler und eben nicht der SL. "Ich mach dummes Zeug und wenns der SL nicht unterbindet ist der schuld" ist eine Argumentationskette, die ich nicht nachvollziehen kann.

Zum "verbannen": Aber dann ist das doch Gruppenkonsens und nicht "der SL kickt den Spieler". Aber ich hab auch kein Problem damit mich selbst aus einer Gruppe zurückzuziehen wenn da Spieler drin sind, mit denen ich nicht mehr spielen mag. Wenn nur ich ein Problem damit habe, dann gehe ich halt.

Offline Thandbar

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #311 am: 12.02.2018 | 12:38 »

Über die Intentionen einer Person, kann man, gerade wenn man sie nicht kennt, nur spekulieren.

 

Was aber den Begriff des TLFL problematisch macht, weil hier ja die jeweilige Intention entscheidend ist. Aber wie wir im Thread gesehen haben, gibt sogar Archo unterschiedliche Motive für die handelnden Personen an, also ist sich sogar die einzige Person, die überhaupt da war, nicht wirklich sicher, was da eigentlich bei allen Beteiligten im Hinterkopf so abging. In den meisten Fällen weiß man das ja nicht einmal bei sich selber so 100prozentig, und dann noch nach zehn Jahren ...
"Du wirst direkt in diesem Moment von einer Zilliarde grünkarierter Kakerlakeneinhörner in Tweedanzügen umzingelt, die mit Fallschirmen aus gebeiztem Vanillepudding aus der nächstgelegenen Dattelpalme springen und dich zu ihrer Avonberaterin krönen - und die Krone ist aus Dr. Frankensteins bösartig mutiertem Killernougat! Streich dir 78000 Hirnschadenspunkte ab und mach sofort eine Jodelimprovisation!"

Offline Issi

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #312 am: 12.02.2018 | 12:45 »
Zitat
In den Fall wüsste ich nicht, warum mein Spieler weniger Recht hätte das zu entscheiden als ich.

Das hängt davon ab, wie weit das  Erzählrecht des Spielers reicht. Er kann ja entscheiden, dass er die Lampe fallen lässt.
Kann er auch entscheiden, dass sie ausgeht? Darfst Du entscheiden, dass sie anbleibt?
Zitat
Aber klar, ein Würfelwurf wäre auch eine elegante Möglichkeit.
Aber Schuld ist am Ende weiterhin der Spieler und eben nicht der SL. "Ich mach dummes Zeug und wenns der SL nicht unterbindet ist der schuld" ist eine Argumentationskette, die ich nicht nachvollziehen kann.
Es geht ja auch überhaupt nicht um Schuld. (Der Spieler ist klar für die Entscheidungen seiner Figur selbst verantwortlich)
Es geht allein um Verantwortung -des SL für das Spiel- (Einhaltung der Regeln- Situation am Spieltisch -aber auch des "Gruppenvertrages")

Zitat
Zum "verbannen": Aber dann ist das doch Gruppenkonsens und nicht "der SL kickt den Spieler".
So war es auch nie gedacht. -Sondern der SL unterstützt die Gruppe dabei.
Zitat
Aber ich hab auch kein Problem damit mich selbst aus einer Gruppe zurückzuziehen wenn da Spieler drin sind, mit denen ich nicht mehr spielen mag. Wenn nur ich ein Problem damit habe, dann gehe ich halt.
Das ist zwar immer eine Option. Aber als SL bist ja während des Spiels nicht nur für Dich selbst verantwortlich, sondern auch für die Spielsituation am Tisch.
Da sitzen lauter Spieler die auf dein Urteil vertrauen und sich auch in schwierigen Situation von Dir Unterstützung erhoffen.

« Letzte Änderung: 12.02.2018 | 13:22 von Issi »

Offline nobody@home

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #313 am: 12.02.2018 | 12:50 »
Zum Thema TLFL allgemein: klar, "Problemspieler" kann ich in jedem Spiel und insbesondere in Teamspielen haben. Wahrscheinlich können speziell die MMO- und sonstigen Onlinespieler ein Lied davon singen, weil die gegen solche Typen weitgehend machtlos sind, wenn sich die Admins nicht hinreichend um sie kümmern und man andererseits in Eigenregie nicht viel unternehmen kann, ohne selbst gegen Regeln zu verstoßen...

Auf der anderen Seite scheint's mir allerdings, daß gerade das Medium Tischrollenspiel mit die besten Möglichkeiten bietet, solche Leute rechtzeitig auszubremsen, wenn man es denn tatsächlich will. Gerade als "gewöhnlicher" Spieler hat man da ja normalerweise gar nicht erst die Autorität, den Rest der Gruppe inklusive SL gegen deren Willen mal eben vor vollendete Spielwelttatsachen zu stellen -- es sei denn natürlich, sie lassen es einem durchgehen.

Offline Issi

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #314 am: 12.02.2018 | 12:53 »
Was aber den Begriff des TLFL problematisch macht, weil hier ja die jeweilige Intention entscheidend ist. Aber wie wir im Thread gesehen haben, gibt sogar Archo unterschiedliche Motive für die handelnden Personen an, also ist sich sogar die einzige Person, die überhaupt da war, nicht wirklich sicher, was da eigentlich bei allen Beteiligten im Hinterkopf so abging. In den meisten Fällen weiß man das ja nicht einmal bei sich selber so 100prozentig, und dann noch nach zehn Jahren ...

Die Intention ist sicher nicht immer klar.

Aber eines ist mMn. sicher klar: Jmd. der sowas in so einer Situation dem SL anbietet, ist kein Opfer.

Hier tut jmd bewusst etwas, was der Gruppe in den Rücken fallen könnte (gleich aus welcher Intention).


Online Maarzan

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #315 am: 12.02.2018 | 13:01 »
Das akute und vorsätzlich herbeigeführte Schadenspotential für die Mitspieler sollte auf jeden Fall klar gewesen sein.
Da ist die genaue Intention doch wohl letztlich egal. Für Arschlochverhalten reicht es da allemal.

Auf der anderen Seite scheint's mir allerdings, daß gerade das Medium Tischrollenspiel mit die besten Möglichkeiten bietet, solche Leute rechtzeitig auszubremsen, wenn man es denn tatsächlich will. Gerade als "gewöhnlicher" Spieler hat man da ja normalerweise gar nicht erst die Autorität, den Rest der Gruppe inklusive SL gegen deren Willen mal eben vor vollendete Spielwelttatsachen zu stellen -- es sei denn natürlich, sie lassen es einem durchgehen.

Manche Spielstile sind da aber gewünschterweise was die geschlossene Funktion angeht eher ähnlich einem Computerspiel als einem metalastigen Erzählspiel.
Und mit solchen Aktionen macht man ihnen unter der Prämisse das Spiel dann so oder so kaputt.

In dem Sinne: rausschmeißen und gut. Wenn es noch Diskussionsbedarf gibt dann eben nach dem Spiel ...  >;D


« Letzte Änderung: 12.02.2018 | 13:05 von Maarzan »
Storytellertraumatisiert und auf der Suche nach einer kuscheligen Selbsthilferunde ...

Offline Feuersänger

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #316 am: 12.02.2018 | 13:12 »
Zitat
In den Fall wüsste ich nicht, warum mein Spieler weniger Recht hätte das zu entscheiden als ich.

In den meisten Rollenspielen, insbesondere in OSR-artigen Spielen aber auch in straightem D&D, hat der Spieler schlicht nicht diese Deutungshoheit bzw Erzählrecht. Man bestimmt was der eigene Charakter machen will und gut ist. Player Empowerment ist das Ding von so komischem neumodischem Indie- und Storytellerzeugs. Und auch bei Systemen wie Fate muss man solche Eingriffe in die Welt doch erkaufen, soweit ich weiss.

Nun steht es freilich jeder Runde frei, die Erzählrechte entsprechend auszuweiten. Dann steht es aber auch wieder jedem Mitspieler frei, einen weiteren Plot Twist herbeizuerzählen, der das verlöschen des Lichts wieder negiert. Wie etwa die Idee mit dem Öl, dass das Hosenbein des TLFL in Brand setzt. :p
Wie gesagt, kann man machen -- das ist aber dann eben kein Dungeoncrawl mehr sondern ein Erzählspiel.
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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #317 am: 12.02.2018 | 13:20 »
Für einen solchen Fall brauchen die Spieler garkein Player Empowerment. Sie können den SL einfach sagen, dass sie finden, dass die Lampe nicht ausgeht. Ich denke dem SL wäre nach dem kurzem Gespräch zwischen den Spielern klar, dass da was falsch läuft und er kann spätestens dann entsprechend reagieren.
SL ist Sicherheitsnetz 1 und die Spieler sind quasi Sicherheitsnetz 2.
Ich bin viel lieber suess als ich kein Esel sein will...
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Joseph Joubert (1754 - 1824), französischer Moralist

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #318 am: 12.02.2018 | 13:31 »
ich denke, ob etwas "Taschenlampenfallenlassen" ist, hängt sehr stark vom bespielten Setting ab.

Weiter oben wurde erwähnt, dass eine von mir dargestellte Schauspielerin (Ziel: Diva) die uns verfolgenden Schergen auf die Gruppe aufmerksam gemacht hat, weil sie einen Schreikrampf bekommen hat. Zuvor gab es eine Auseinandersetzuung ingame mit einer anderen Figur darum, dass ihr Gepäck zu schwer sei, woraufhin das im Kanal landete.
In diesem Fall war es nicht TLFL, da es sich um ein Pulp-Setting handelte (HEX), in dem ein solches Verhalten mit zum Genre gehören kann. Hätte ich Shadowrun oder nen DnD-Dungeoncrawl gespielt, hätte der Charakter nicht so reagiert - oder ich hätte eine angemessene korrigierende Reaktion von SL und / oder Mitspielern erwartet.

Wir hatten auf einer Con auch einmal einen Shadow-Run, da hieß es, wir fahren mit dem Boot über's Meer, um zu unserem Auftragsort zu gelangen (Mittelamerika irgendwo). Nicht nur, dass sich ein Teil unserer Mitspieler einer gemeinsamen Kommunikationsmöglichkeit verweigerten ("wir haben Handys, mehr brauchen wir nicht und wollen eure Ersatz-Koms auch nicht"); als das Schiff gekapert wurde, entzog sich einer der Mitspieler auch noch aktiv der Kameraüberwachung durch unseren Rigger. Das Ende vom Lied war, dass ich ihn, mit einem sehr glücklichen Wurf, mit einer Eisenstange außer Gefecht gesetzt habe. Vom SL hatte ich nur die Ansage, dass da Schritte sind und die Rückmeldung vom Rigger war, dass es entweder der SC oder einer der Angreifer sein könnte. Als "Profi" war alles, was nicht mit mir kommunizieren konnte, im Zweifel Feind,was ich ingame dann auch kommuniziert habe - Schließlich sind sie dann auf unser Kommunikationsangebot ingame eingegangen und mit dem Rest vom Run glücklich geworden.

*****************

Zur Frage, ob der Spielleiter eine besondere Entscheidungsbefugnis innerhalb der Spielwelt hat: Das hängt wohl sehr vom Spielstil ab. Es gibt Spielleiter, die können es gar nicht ab, wenn Spieler irgendwelche Erzählhoheiten außerhalb genau abgesteckter Grenzen haben - und andere wollen am liebsten als SL nur zuhören und lassen die Spieler alles selbst entwickeln. Die meisten bewegen sich irgendwo dazwischen.
Dennoch erlebe ich es meistens so, das der SL der Schiedsrichter bei spieltechnsichen Fragen ist. Er kann die Mitspieler miteinbezoehen in eine Regelentscheidung, aber dennoch entscheidet er em Ende, wie es für sein Spiel am besten passt. Und die Spieler richten sich danach. Deshalb verstehe ich schon auch den Ruf nach dem Spielleiter in fraglichen ingame-Situationen. Und in Archos Beispiel hat der SL ja auch eine Entscheidung getroffen (nämlich die Dame und damit auch Archo gewähren zu lassen).
« Letzte Änderung: 12.02.2018 | 13:39 von aingeasil »

Offline Arldwulf

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #319 am: 12.02.2018 | 13:36 »
Hört doch bitte einfach mal auf jmd. Wohlwollen oder Bösenwillen zu unterstellen, und nehmt die Sache so wie sie ist.

Ich dachte eigentlich durch meinen Einleitungssatz sei bereits klargestellt: Darum jemandem bösen Willen zu unterstellen oder Vorwürfe zu machen kann es so oder so nicht gehen.

Höchstens um Hilfe für zukünftige Situationen. In Archoangels Schilderung hat er die Situation als gefährlich empfunden. Als etwas was der Gruppe beträchtlich schadet. Objektiv betrachtet spricht vieles dafür, dass dies schlichtweg überhaupt nicht der Fall ist. Die Gruppe stand objektiv betrachtet durch die Aktion nicht besser oder schlechter da als vorher, statt der Spielerin hätte er auch einfach den Goblin erstechen können.

Was nicht schlimm oder ungewöhnlich ist. Je spontaner man auf etwas reagiert umso weniger durchdacht ist diese Reaktion auch. Archoangel da Vorwürfe nach 10 Jahren zu stricken wäre Quatsch und die Intention der Spielerin zu bewerten ist sicher ebenso falsch.

Aber als Hilfe auf die Frage "wie kann man mit TLFL umgehen" ist "erstmal ruhig bleiben und schauen ob die Situation denn dadurch wirklich so schlimm wird, oder ob dadurch nicht auch eine spannende Wendung entsteht" ein möglicher Ratschlag.
« Letzte Änderung: 12.02.2018 | 13:38 von Arldwulf »

Offline Issi

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #320 am: 12.02.2018 | 13:43 »
Zitat
Dennoch erlebe ich es meistens so, das der SL der Schiedsrichter bei spieltechnsichen Fragen ist. Er kann die Mitspieler miteinbezoehen in eine Regelentscheidung, aber dennoch entscheidet er em Ende, wie es für sein Spiel am besten passt.

Was doch absoluter Quatsch ist. Ein guter Spielleiter entscheidet nach Regeln zum Wohl des Spiels.
Wenn wegen der geplanten Aktion eines einzigen TLFL- nicht die ganze Gruppe drauf geht,
dann profieren doch am meisten seine Spieler davon. Und er damit auch.
Die Theorie, dass der böse SL immer nur sein Spiel spielt ist doch mittlerweile überholt. Auch wenn ich nicht bestreiten möchte, dass es noch solche Exemplare gibt.
« Letzte Änderung: 12.02.2018 | 13:51 von Issi »

Offline Issi

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #321 am: 12.02.2018 | 13:48 »
Zitat
Aber als Hilfe auf die Frage "wie kann man mit TLFL umgehen" ist "erstmal ruhig bleiben und schauen ob die Situation denn dadurch wirklich so schlimm wird, oder ob dadurch nicht auch eine spannende Wendung entsteht" ein möglicher Ratschlag.
Ich würde dagegen empfehlen, gerade nicht ruhig zu bleiben.
Sondern den SL, falls er das ohne Würfelwurf durchgehen lässt, gleich um eine angemessene Regelung zu bitten.
Und den Spieler fragen, was das soll und was er damit meint bezwecken zu wollen.
Reden hilft, der Cut ist damit so oder so da.
(Wenn das in der Gruppe normalerweise nicht vorkommt, ist das u.U. ein Schockmoment- oder evtl sogar ein "Verstoß gegen den Gruppenvertrag" daher betrifft das auch den Spielleiter, nicht nur die Spieler- da macht man nicht einfach so weiter)
Ist mMn. auch besser als runterschlucken oder Figur abmurksen.
« Letzte Änderung: 12.02.2018 | 14:28 von Issi »

Offline Crimson King

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #322 am: 12.02.2018 | 14:02 »
Ich habe grundsätzlich an die Mitspieler die Erwartungshaltung, Probleme zwischen ihnen konstruktiv lösen zu wollen, und ich habe die Erwartungshaltung an die Spielleitung, Konflikte zwischen Spielern zu moderieren, wenn die es selbst nicht auf die Reihe kriegen.
Nichts Bessers weiß ich mir an Sonn- und Feiertagen
Als ein Gespräch von Krieg und Kriegsgeschrei,
Wenn hinten, weit, in der Türkei,
Die Völker aufeinander schlagen.
Man steht am Fenster, trinkt sein Gläschen aus
Und sieht den Fluß hinab die bunten Schiffe gleiten;
Dann kehrt man abends froh nach Haus,
Und segnet Fried und Friedenszeiten.

J.W. von Goethe

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #323 am: 12.02.2018 | 14:06 »
Ich würde dagegen empfehlen, gerade nicht ruhig zu bleiben.
Sondern den SL, falls er das ohne Würfelwurf durchgehen lässt, gleich um eine angemessene Regelung zu bitten.
Und den Spieler fragen, was das soll und was er damit meint bezwecken zu wollen.
Reden hilft, der Cut ist damit so oder so da.(Wenn das in der Gruppe normalerweise nicht vorkommt, ist das u.U. ein Schockmoment- "Verstoß gegen den Gruppenvertrag"- da macht man nicht einfach so weiter)
Ist mMn. auch besser als runterschlucken oder Figur abmurksen.

Oh, mit ruhig bleiben war nicht gemeint die Situation nicht anzusprechen. Das kann man ja dennoch machen. In erster Linie ging es mir darum Dinge erst zu durchdenken und dann darauf zu reagieren. Umso eher umso extremer die Reaktion ist.


Offline Issi

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #324 am: 12.02.2018 | 14:12 »
Oh, mit ruhig bleiben war nicht gemeint die Situation nicht anzusprechen. Das kann man ja dennoch machen. In erster Linie ging es mir darum Dinge erst zu durchdenken und dann darauf zu reagieren. Umso eher umso extremer die Reaktion ist.
In der Praxis hast du einen TLFL auf der einen Seite und lauter geschockte, aufgebrachte Spieler auf der anderen Seite.
Selbst, wenn der SL entscheidet- es wird gewürfelt und die Lampe geht nicht aus- hat man hier einen offenen Gruppenbruch. (IT und OT)

OT- kann man mit dem TLFL reden und ihm erstens die Chance geben sein Handeln zu erklären und die Aktion zurück zu nehmen.
Macht man das nicht, werden  IT- Lösungen gefunden werden, die den SC sehr wahrscheinlich ausschalten.(Muß nicht zwingend tödlich sein, kann aber)
Einfach deshalb, damit der Spieler ihnen über seine Figur nicht mehr in den Rücken fallen kann.

« Letzte Änderung: 12.02.2018 | 14:19 von Issi »