Autor Thema: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht  (Gelesen 49402 mal)

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Chiungalla

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #100 am: 10.02.2018 | 16:02 »
Und es gibt auch Situationen, da muss man es nicht ausdiskutieren, sondern auch mal ganz konkret mit eine Aktion jemanden zeigen, dass er mist baut.

Das Problem ist halt, dass solche Aktionen wie die hier fast nie etwas positives bewirken und fast immer irgendwem schaden. Man redet sich die gerne währenddessen und hinterher schön, weil sie einem natürlichen Impuls entspringen und irgendwie menschlich sind. Jeder glaubt irgendwann, dass wenn leise sagen nichts hilft man halt mal schreien muss, und wenn schreien nicht mehr hilft...

Aber das entspricht nicht den Tatsachen. Deshalb ist so ein Verhalten niemals konstruktiv. Es ist niemals eine gute Lösung.

Ansonsten teile ich die Ansicht, dass es mal passieren kann. Wir sind alle nur Menschen. Erschrocken bin ich darüber, dass das hier gelobt wird und Archoangel darauf Stolz zu sein scheint.

Offline Drantos

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #101 am: 10.02.2018 | 16:03 »
Um nochmal auf den Ursprungsbeitrag einzugehen. Es erscheint mir anhand der Vorgabe völlig natürlich, dass die Neu-Neandertalerfrau die Pistole wirft. Sie hat zwar gesehen, dass der Schamane den Donnerstock benutzen konnte, hat es aber selber nicht mehr hinbekommen. Das Ding war hart und schwer, was es zu einem passablen Wurfgeschoss macht.
Mir erscheint werfen und abhauen absolut plausibel (aus rollenspielerischer Sicht).

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Offline Weltengeist

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #102 am: 10.02.2018 | 16:05 »
Also ich lerne hier gerade einiges über so ein paar User.

Nachtrag: Außerdem kriege ich hier mal wieder eine Bestätigung für meine hartnäckige Aversion gegen Con-Runden.  :q
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Pyromancer

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #103 am: 10.02.2018 | 16:23 »
Nachtrag: Außerdem kriege ich hier mal wieder eine Bestätigung für meine hartnäckige Aversion gegen Con-Runden.  :q

95% aller Con-Runden sind klasse - wenn man sich die Mühe macht, vorher abzuklären, WAS und WIE gespielt werden soll.

Offline First Orko

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Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #104 am: 10.02.2018 | 16:24 »
Ich finde es auch eine...interessante Einsicht , wie aus den taktischen Vorgaben der OSR Riege ein sozialdarwinistisches Prinzip der Maßregelung inkompatibler Elemente am Spieltisch gegossen wird.
« Letzte Änderung: 10.02.2018 | 17:28 von First Orko »
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Luxferre

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #105 am: 10.02.2018 | 16:27 »
... wie aus den taktischen Vorhaben der OSR Riege ein sozialdarwinistisches Prinzip der Maßregelung inkompatibler Elemente am Spieltisch gegossen werden ...

Auch wenn ich zum Thema nichts schreiben werde, ist diese Formulierung -getrennt vom Inhalt!- sehr schön.

Online Maarzan

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #106 am: 10.02.2018 | 16:36 »
Das stimmt so nicht.

Zunächst einmal ist es reine Mutmaßung, dass sie Arschlochverhalten an den Tag gelegt hat. Vielmehr klingt es (ohne Archoangels Spekulationen) zunächst einmal nach einem klassischen Missverständnis bezüglich des angestrebten Spielstils.

Ne klar.
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Lächerlicher geht es wohl nicht.

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Offline Eismann

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #107 am: 10.02.2018 | 16:42 »
Moin,

Ich denke man kann sich darauf einigen, dass Probleme am Spieltisch, beispielsweise unterschiedliche Vorstellungen davon, was man da spielen will, besser outgame geregelt werden können als ingame.

Offline First Orko

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #108 am: 10.02.2018 | 16:51 »
Du meinst so mit Kommunikation und Einfühlung und diesen ganzen komischen Softskills und so?
Aber das macht doch keinen Spaß und ist voll anstrengend und wir hätten diesen schönen Thread nicht ;-)

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Offline Feuersänger

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #109 am: 10.02.2018 | 16:56 »
Okay, ich mach mal den Versuch einer Zwischenbilanz:

Wenn man es im laufenden Spiel also - ungeachtet erfolgter oder nicht erfolgter Vorbesprechungen - mit einem TLFL zu tun bekommt, ist wohl das gescheiteste was man machen kann, zu rufen "Stop! Timeout! Das möchte ich geklärt haben, _bevor_ das als Getan gilt."
Dabei wäre dann erstens die eigentlich Aktion anzusprechen ("Warum sagst du an, dass du die Lampe fallenlässt, wenn du weisst dass es unsere einzige Lichtquelle ist?") als auch etwaige Überschreitungen der Spielerkompetenzen ("Du hast außerdem nicht zu bestimmen, ob die Lampe dabei ausgeht").
Klar, das schmeisst einen Schraubenschlüssel ins Getriebe, der den Spielbetrieb mit lautem Knirschen zum Erliegen bringt. Aber immerhin besteht dann die Chance, dass man etwaige Mißverständnisse bzgl des Spielstils ausräumt und es dann weitergehen kann. Natürlich kann es auch sein, dass der jeweilige "Odd one out" (das kann ja auch der einzige Dungeoncrawler in einer Gruppe von Horrorteenmoviestoryspielern sein) nicht einsieht sich anzupassen; dann wird wohl einer gehen müssen. Aber man hat der Sache eine faire Chance gegeben.

Als SL hat man da natürlich viel eher die Möglichkeiten, da den Deckel draufzutun. Aber wenn jetzt eben der SL selber von der Situation überrumpelt und mangels Routine vllt auch überfordert ist, muss man da eben auch in der Lage sein, als Spieler in die Bresche zu springen.

Und man muss natürlich darauf gefasst sein, dass man lediglich eine saudumme Antwort bekommt wie "Halt so". Auch ein Gespräch muss nicht unbedingt deeskalierend wirken. :p
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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #110 am: 10.02.2018 | 17:00 »
Deeskalierender als ein Messer im Rücken oder unter Gelächter den Tisch verlassen? In jedem Fall. Und der Schraubenschlüssel im Getriebe liegt doch schon in Form der Lampe recht bildlich auf dem Boden. Wesentlich weiter ins Meta geht das auch nicht als das gleich folgende "INI!!!" im Angesicht des Goblins. ;)
Tolles Setting, würde ich aber mit Fate spielen. Und jeder Thread ist ein potentieller Fate-Thread. :d

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #111 am: 10.02.2018 | 17:09 »
Okay, ich mach mal den Versuch einer Zwischenbilanz:

Wenn man es im laufenden Spiel also - ungeachtet erfolgter oder nicht erfolgter Vorbesprechungen - mit einem TLFL zu tun bekommt, ist wohl das gescheiteste was man machen kann, zu rufen "Stop! Timeout! Das möchte ich geklärt haben, _bevor_ das als Getan gilt."

+1 auch zum Rest.
WIE man es rüberbringt ist dann die Königsdisziplin aber letztlich dürfte der Ansatz der konsttuktivste sein.
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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #112 am: 10.02.2018 | 17:11 »
An sich ein sehr schöner Zwischenstand mit ein, zwei Anmerkungen.
Wenn man es im laufenden Spiel also - ungeachtet erfolgter oder nicht erfolgter Vorbesprechungen - mit einem TLFL zu tun bekommt, ist wohl das gescheiteste was man machen kann, zu rufen "Stop! Timeout! Das möchte ich geklärt haben, _bevor_ das als Getan gilt."
Dabei wäre dann erstens die eigentlich Aktion anzusprechen ("Warum sagst du an, dass du die Lampe fallenlässt, wenn du weisst dass es unsere einzige Lichtquelle ist?") als auch etwaige Überschreitungen der Spielerkompetenzen ("Du hast außerdem nicht zu bestimmen, ob die Lampe dabei ausgeht").
Wie du selbst später anschneidest: Kann genauso andersrum sein. Daher würde ich aber auch hier den Ansatz offener anlegen: "Wenn man im laufenden Spiel mit einem Mitspielerverhalten konfrontiert wird, das auf einen gänzlich anderen Spielstil schließen lässt, der im Widerspruch zu deiner eigenen Spielstilerwartung liegt, ist wohl das Gescheiteste ..."

Und man muss natürlich darauf gefasst sein, dass man lediglich eine saudumme Antwort bekommt wie "Halt so". Auch ein Gespräch muss nicht unbedingt deeskalierend wirken. :p
Sicher nicht. Aber man hat wenigstens das Gespräch gesucht. Und wenn sich da jemand als Arschloch erweist, weiß man es wenigstens mit Sicherheit und muss nicht mutmaßen.
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Offline Issi

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #113 am: 10.02.2018 | 17:20 »
Zitat
Wenn man es im laufenden Spiel also - ungeachtet erfolgter oder nicht erfolgter Vorbesprechungen - mit einem TLFL zu tun bekommt, ist wohl das gescheiteste was man machen kann, zu rufen "Stop! Timeout! Das möchte ich geklärt haben, _bevor_ das als Getan gilt."
Dabei wäre dann erstens die eigentlich Aktion anzusprechen ("Warum sagst du an, dass du die Lampe fallenlässt, wenn du weisst dass es unsere einzige Lichtquelle ist?") als auch etwaige Überschreitungen der Spielerkompetenzen ("Du hast außerdem nicht zu bestimmen, ob die Lampe dabei ausgeht").
Klar, das schmeisst einen Schraubenschlüssel ins Getriebe, der den Spielbetrieb mit lautem Knirschen zum Erliegen bringt. Aber immerhin besteht dann die Chance, dass man etwaige Mißverständnisse bzgl des Spielstils ausräumt und es dann weitergehen kann. Natürlich kann es auch sein, dass der jeweilige "Odd one out" (das kann ja auch der einzige Dungeoncrawler in einer Gruppe von Horrorteenmoviestoryspielern sein) nicht einsieht sich anzupassen; dann wird wohl einer gehen müssen. Aber man hat der Sache eine faire Chance gegeben.

Als SL hat man da natürlich viel eher die Möglichkeiten, da den Deckel draufzutun. Aber wenn jetzt eben der SL selber von der Situation überrumpelt und mangels Routine vllt auch überfordert ist, muss man da eben auch in der Lage sein, als Spieler in die Bresche zu springen.
+1

Gerade den letzten Satz finde ich super wichtig.
Wenn der SL das in dem besagten Moment nicht mitbekommt, dann sind die Spieler gefragt, ihn darauf aufmerksam zu machen.

Offline felixs

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #114 am: 10.02.2018 | 17:36 »
Ich finde "Taschenlampenfallenlassen" in der Form, wie es von Leuten, die "Taschenlampenfallenlassen" hassen, gehasst wird, auch gut.
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Chiungalla

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #115 am: 10.02.2018 | 17:46 »
Ne klar.
Wer aktiv, unnötig und aus dem spielüblichen Rahmen fallend sich zum Schaden seiner Mitspieler verhält - und wie die weiteren Berichte zeigen auch noch als Wiederholungstäter - hat sich nur vertan.
Lächerlicher geht es wohl nicht.

Was Du wohl nicht verstehen möchtest, ist das es in ganz vielen Runden vollkommen spielüblich wäre in der Situation die Taschenlampe fallen zu lassen. Ist nicht unbedingt mein bevorzugter Spielstil, aber ich habe schon in vielen vielen Runden (in sehr unterschiedlichen Systemen) Spieler erlebt die sich so verhalten haben, und es war für alle am Tisch völlig in Ordnung. Und ja, auch bei Draufhauen & Durchsuchen.

Und wenn das für einen ein vollkommen normales Spielverhalten ist, dann wird man halt auch schnell zum Wiederholungstäter. Ins besondere wenn niemand konstruktiv mit dem Problem umgeht.

Offline Fezzik

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #116 am: 10.02.2018 | 17:52 »
Also bei mir hat noch nie einer die Lichtfunzel fallen lassen.
A) Meine AD&D Runde hat sich immer so bald als möglich Steine mit dauerhaftem Licht drauf um den Hals gehängt  ;)
B) Würde ich da als SL auch einhaken und fragen "bist du dir sicher das du gerade die einzige Lichtquelle deiner Gruppe fallen lassen willst, die Chance das sie ausgeht ist schon sehr hoch ?!! Und es können nur zwei von 5 SC im dunkeln sehen !"
Das reisst vielleicht einige aus ihrer schönen Immersion, ist aber sinnvoll !

Sagt der Spieler dann trotzdem "Ja, mach ich !", hol ich mir einen Kaffee und lasse den Rest der Mannschaft machen was sie wollen  >;D
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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #117 am: 10.02.2018 | 18:01 »
Der OP Fall ist für mich kein TLFL, sondern eher ein Taschenlampenentwaffung durch die Spielleitung. Die SL hat deutlich gemacht, dass ein sinnvolle Handlung nicht erwünscht ist und dass der Charakter jegliches Konzept von Rationalität verloren hat. Da die Waffe wie einen Stein zu behandeln finde ich in diesem Kontext zwar ärgerlich, jedoch verständlich.

Der Archo-Fall von der Spielerin ist natürlich ein ganz klassicher TLFL ist damit für mich persönlich ganz klar verabscheuungswürdig! Meine erste Reaktion war auch, jip endlich mal jemand der die notwendige Schlagfertigkeit hatte genau dieses schäbige Verhalten mit einer passenden Reaktion zu würdigen. Das Auslachen und Rausekeln geht natürlich jedoch zu weit und ist ganz klares Mobbing und damit nicht in Ordnung. Hier wäre es besser gewesen vor der Flucht der Spielerin über die Situation zu sprechen. "Deine Aktion war Scheiße, merkst du selbst, nicht wahr? Am besten springen wir jetzt alle wieder zu dem Moment zurück bevor dein Charakter die Laterne fallen ließ und spielen vernünftig weiter!"

Bei der Situation wie sie nun aber gelaufen ist darf man nun keinen oder muss beide Seiten rügen! Es kann nicht sein, dass man die Reaktion auf den TLFL rügt und den TLFL als Engel des guten Rollenspiels darstellt! Ebenso darf man sich nicht damit schmücken, dass man jemanden mit Schimpf und Schande vertrieben hat.
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Chiungalla

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #118 am: 10.02.2018 | 18:07 »
Hier wäre es besser gewesen vor der Flucht der Spielerin über die Situation zu sprechen. "Deine Aktion war Scheiße, merkst du selbst, nicht wahr? Am besten springen wir jetzt alle wieder zu dem Moment zurück bevor dein Charakter die Laterne fallen ließ und spielen vernünftig weiter!"

Das ist tatsächlich besser. Noch besser wäre allerdings da mit Ich-Botschaften zu arbeiten:

"Hey, ich würde gerne weiterhin als Gruppe taktisch an die Herausforderungen herangehen. Und ich würde mich freuen, wenn Du da mitmachst und die Taschenlampe doch nicht fallen lässt."

Ich bin mir bewusst das das wie sozialpädagogisch weichgespültes Gelaber klingt. Und ich bin mir auch bewusst, dass das nicht das Bedürfnis nach Rache an den Taschenlampenfallenlassern befriedigt. Aber es wirkt.

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #119 am: 10.02.2018 | 18:41 »
Sicher, der Ton macht die Musik und man darf ruhig deeskalierende Wortwahl vornehmen ohne gleich deutlich die Botschaft zu vermitteln "Ich habe Recht und du nicht!".

Nur wenn jemand danach mit dem Argument kommt "Mein Charakter ist halt so!", dann würde ich gerne wieder Köpfe rollen lassen... meine persönliche Meinung zu diesem Satz ist ja "Nein, nicht dein Charakter ist halt so, sondern DU als SPIELER(IN) entscheidest gerade, dass dein Charakter sich verhält wie ein Arsch. Damit ist nicht dein Charakter ein gruppenfeindliches Arsch, sondern du! Jetzt bleibt nur die Frage zu klären warum? Ist dir das überhaupt bewusst oder antwortest du jetzt mit 'Ich bin halt ein Arsch! Ihr kennt mich seit 15 Jahren, so langsam hätte das doch auffallen müssen!'"
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Offline Feuersänger

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #120 am: 10.02.2018 | 18:59 »
Ja. Das ist sowas, was ich diese Fraktion gern hundertmal an die Tafel schreiben lassen würde. Dein Charakter ist niemals "halt" so. Wirklich niemals. Dein Charakter ist so, und genau so, wie DU ihn spielen willst. Immer.
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Chiungalla

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #121 am: 10.02.2018 | 19:26 »
Da stimme ich uneingeschränkt zu. Hinzu kommt dann noch, dass der Charakter eigentlich nie so engmaschig definiert ist, dass er keinen Spielraum erlauben würde.

Offline Boba Fett

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #122 am: 10.02.2018 | 19:38 »
Mitten in den Höhlen des Artross-Gebirges spitzt sich die Lage zu. Die finsteren Widersacher unserer Helden sind der Truppe der Spieler unmittelbar auf der Fährte. Die Flucht führt die Gruppe in eine Höhle mit zwei weiteren Ausgängen.
Allerdings wird schnell vom Waldläufer ausgemacht, dass sich der Feind von allen Seiten nähert.
Kowart der unbegreifliche, Glücksritter steht in der Mitte der Höhle. In einer Nische verbirgt sich der Magier.
Der Rest verteilt sich auf die Zugänge der Höhle und alle überflüssen Lampen werden gelöscht.
Orkgebrüll hallt durch die Gänge. Aber noch etwas anderes ist zu vernehmen.

„Sie haben einen Troll dabei!“

Kurz bevor der Kampf entbrennt, entscheidet der Spieler des unbegreiflichen Kowart, daß es jetzt endlich Zeit sei, die Nerven des Glücksritters flattern  und die einzige Lampe, die noch Licht spendet fallen zu lassen.

„Initiative!“

Die Ordenskriegerin wirkt „Bannen von Dunkelheit“ und augenblick wird es Tag hell.
Alle Spieler blicken die Spielerin an. „Den Zauber kannst Du???“
„Es ist ein Wunder, kein Zauber! Und, ja!“ erklärt sie mit einem Grinsen.
„Weiter!“ Ruft der Spielleiter. „Orks sind noch nicht zu sehen...“
Die restliche Kampfrunde ist schnell abgehandelt.
Ein Wurfspeer (Waldläufer), ein Kurzbogenpfeil (Schurkin) und ein „Feuerball“ treffen den verängstigten Kowart.

Der Spieler blickt höchst überrascht, erntet aber nur ein mitleidiges Lächeln der anderen Spieler.

„Unsere Charaktere sind halt so!“
Kopfgeldjäger? Diesen Abschaum brauchen wir hier nicht!

Offline LUCKY_Seb

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #123 am: 10.02.2018 | 19:56 »
Boba...ist das echt so passiert?    >;D
ich lieg vor Lachen unterm Tisch...
Wer alles durchschaut sieht nichts mehr

Offline Talasha

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Re: Taschenlampenfallenlasser (TLFL) vor Gericht
« Antwort #124 am: 10.02.2018 | 20:20 »
Ja. Das ist sowas, was ich diese Fraktion gern hundertmal an die Tafel schreiben lassen würde. Dein Charakter ist niemals "halt" so. Wirklich niemals. Dein Charakter ist so, und genau so, wie DU ihn spielen willst. Immer.

Ja, leider greifen dann ein paar seelische Schutzmechanismen, welche verhindern das da wirklich was durchsickert.
"Haben Sie Bücher zu Pawlows Hunden und Schrödingers Katze?"
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