Es ist aber ebenfalls unstrittig, dass Pat - als Inhaber einer Personengesellschaft - mit der Insolvenz der Gesellschaft auch Privatinsolvenz anmelden muss. Es gibt bei Personengesellschaften keine wirkliche Trennung der Vermögen von Privatperson und Gesellschaft.
Hm, ich weiß nicht, ob das unstrittig ist. Zunächst einmal sehe ich hier keine Personengesellschaft. Es gibt den Uhrwerk-Verlag, der meines Wissens nach gar keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Es ist einfach der Name, unter dem Patric Bücher verkauft. Es gibt also hier gar keine Gesellschaft, sondern nur einen Gewerbetreibenden. Dann kann auch keine Gesellschaft insolvent gehen, sondern nur Patric selbst. Ich gehe also davon aus, dass es keine Insolvenzverfahren gegen den Uhrwerkverlag gibt, sondern nur gegen Patric (wobei gegen immer so feindlich klingt, es heißt ja eigentlich: Über das Vermögen von ...).
Das ist aber gerade keine Privatinsolvenz, denn damit ist ja im allgemeinen die Verbraucherinsolvenz gemeint. Und Patric ist ganz gewiss kein Verbraucher, sondern Gewerbetreibender. Für ihn gelten also die Vorschriften über die Regelinsolvenz, die entgegen vieler Meinungen nicht nur für juristische Personen Anwendung finden. Jedenfalls dürfte es hier nicht um den Fall der Haftung für Verbindlichkeiten einer Gesellschaft geben, die ja z.B. bei einer GbR immer ein Thema sein kann.
Feder und Schwert ist meines Wissens eine GmbH, die lasse ich mal außen vor (dürfte ein separates Verfahren sein).
Aber eigentlich sind all die Vermutungen über das Verfahren für uns nicht wichtig. Ich warte einfach mal ab, was noch vom Verlag für Meldungen kommen und die sind wichtig. Z.B. dass ich meinen Coriolis-Kram bekommen werde. Der Rest ist eigentlich Sache von Patric.