Sollte dann jede Engel-Runde mit 18+ gekennzeichnet werden?
Grüße
Hasran
Wenn es auf der Con üblich/vorgeschrieben ist würde ich sagen: Ja! Ansonsten gilt die implizite Annahme, dass du den Jugendschutz wahrst.
.... wobei: Das hab ich jetzt einfach so runtergeschrieben. Aber ich frage mich gerade wirklich, was das eigentlich für unseren Bereich bedeutet. Dem GMV folgend würde ich explizite Themen wie Gewalt an Kinder natürlich nicht in einer Kinderrunde spielen. Aber ganz allgemein Gewalt als Konfliktlösungen sind ja bei Rollenspielen nunmal verbreitet...
Wo sind da die Grenzen - rein juristisch? Ich habe da gerade im JuSchG nur Infos zu "Bildschirmspiele" und passiven Medien gefunden, nichts zu Brett- und Gesellschaftsspielen. Die klassischen Medien dürfen ja nur zugänglich gemacht werden, wenn sie geprüft wurden (und eben ein FSK-Siegel o.ä. erhalten haben). Das ist jetzt bei Rollenspielen i.A. nicht der Fall.
Ist das eine rechtliche Grauzone...?
Oder ist Rollenspiel streng genommen erst "ab 18" und es interessiert bisher nur niemanden, bzw. gab keinen Grund zu hinterfragen?
EDIT: Im Rahmen von Cons als öffentliche Veranstaltungen greift wohl §7 wenn ich das richtig sehe:
Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die Anordnung kann Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird.
Dazu habe ich
das Infoblatt hier gefunden.
Relevant wäre dann wohl die Frage, inwieweit Tischrollenspiel-Erlebnisse " desorientierende, verrohende oder verstörende Inhalte " beinhalten. Bei dem Beispiel im Eingangsbeitrag war das zweifellos der Fall.
Insofern denke ich dass ein Converanstalter bei bestimmten Rundenangeboten sowieso schonmal auf den SL zugehen würde und ihn zur Vorsicht ermahnen o.ä.