Autor Thema: Geschützte Begriffe (Cyberware, Zaubersprüche, etc.) in eigenen Settings  (Gelesen 1628 mal)

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Online Frank G

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Ich hoffe, ich bin mit meinen Fragen hier an der richtigen Stelle. Mich würde nämlich interessieren, wie ihr als Weltenbauer in euren Rollenspielen mit Begrifflichkeiten abseits des Regelsystems umgeht - wenn ihr das Ganze später als eigenständiges Spiel veröffentlichen wollt und nicht als Erweiterung bestehender Systeme. Okay, das hat sich jetzt vielleicht etwas seltsam angehört, aber worauf ich hinaus will, ist folgendes: Vor einiger Zeit hatte mir Paramount auf Nachfrage mal mitgeteilt, dase ich u.a. die Begriffe "Warp" und "Phaser" nicht verwenden dürfte, weil diese geschützt seien. Wenn ich also ein Setting schreiben möchte, dürfte es darin weder einen Warpantrieb, noch Phaserbänke geben.

Konkret geht es mir im Moment um Cyberware und Psi-Kräfte.

Kann sowas wie eine "Cyberhand" als Begriff geschützt sein? In dem Fall müsete ich das Teil dann "mechanische Hand mit Anbindung an das zentrale Nervensystem" nennen? - Hab ich so noch nie als Cyberware gesehen, Cyberhände aber schon.
Aber wie sieht es mit spezielleren Dingen wie der Cortexbombe aus Shadowrun aus? Cortex ist eine ganz normale Bezeichnung für die Großhirnrinde und ich bezweifle, dass die Bombe geschützt ist. Aber in Kombination...?

Wenn die Frage der Bezeichnung geklärt ist, bleibt dann noch die Beschreibung der Funktion. Kann sowas dann auch geschützt sein? Eine Cyberhand funktioniert nunmal so, wie eine Cyberhand funktioniert und die Cortexbombe macht booom.

Bei Psi-Kräften ist es im Prinzip ja das gleiche. Telekinese heißt halt Telekinese und was man damit machen kann ist auch eher gleich.
Aber wie sieht es mit einem "Lightning Strike" (Stufe 3 Psi-Kraft aus D20 Modern) aus, der elektrischen Schaden im Umkreis von 9 Metern erzeugt? Aber wenn sowas geschützt sein könnte, dürfte auch niemand mehr Dunkelsicht (Darkvision, steht 2 Zeilen über dem Lightning Strike) haben.

In dem Zusammenhang wäre für mich auch interessant, inwieweit die OGL hier greift. Denn z.Bsp. D20 Modern und auch D20 Future gibt es als SRD unter der OGL. Aber darf man deren Inhalt gemäß OGL dann auch für Nicht-D20 Sachen verwenden? Ich bin da nicht durchgestiegen... :(

Oder mache ich mir da wieder unnötig Gedanken?
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snoopie

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Wenn du schon an der Tatsache scheiterst, dass dein innovatives Setting keine uralten Trademarks verwenden darf, dann würde ich mir die Arbeit sparen.

Online Quaint

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Ich glaube du machst dir da etwas zuviele Gedanken. Manche Sachen, gerade von großen Marken wie Star Trek, sind halt seperat geschützt, als Trademark. Da gibt es aber Listen, das kann man einsehen. Und meistens sind das auch Sachen, die wirklich ein mehr oder minder starkes Alleinstellungsmerkmal sind.
Und selbst da: Ich meine, dass es beispielsweise bei Master of Orion in den verschiedenen Versionen durchaus Phaser gibt. Ob die Lizenzgebühren gezahlt haben? Ich bezweifle es.
Warhammer 40K hat auch einen Warpantrieb... zahlen die an Paramount? Ich glaube nicht. Gut, der funktioniert auch völlig anderst...

Und ansonsten: Viele Sachen sind halt nicht so spezifisch geschützt. Du solltest aber nicht 1 zu 1 aus bestehenden Werken abschreiben. Aber eine kybernetische Hand, oder einen kybernetischen Arm solltest du ohne Probleme machen können beispielsweise, habe ich auch schon in vielen Regelwerken gesehen, natürlich teils mit abweichenden Begrifflichkeiten. Cyberhand klingt für mich jetzt etwas nach Shadowrun, aber keine Ahnung ob die den Begriff spezifisch geschützt haben.

Auch Psikräfte sind an sich Allgemeingut, du solltest aber nicht bestehende Psikräfte aus einem bestehenden Regelwerk 1 zu 1 abpinnen, ausser vielleicht im Rahmen der OGL wenn das open game content ist (wodurch dann aber dein Werk natürlich auch OGL wird und du sehr genau auseinanderhalten musst, was open game content ist und was nicht). Aber wenn es meinetwegen eine Psikraft Elektrokinese bei dir gibt, und man damit unter anderem Blitze werfen kann, die dann eben so funktionieren, wie dein Regelwerk das eben vorsieht (idealerweise nirgendwo abgepinnt), dann ist das erstmal unproblematisch. Bei einer "vulkanischen Gedankenverschmelzung" wäre das aber wohl was anderes...
Wenn es wiederrum nur eine "Gedankenverschmelzung" ist, und die vielleicht noch in dem einen oder anderen Punkt vom Orginal abweicht, kann man dir aber wahrscheinlich nix.
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Online Frank G

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Manche Sachen, gerade von großen Marken wie Star Trek, sind halt seperat geschützt, als Trademark.
Ja, das war auch eher als Beispiel aus der Mottenkiste gedacht, weil ich damit früher halt mal zu tun hatte und daher meine Fragen durchaus entst gemeint waren.

Da gibt es aber Listen, das kann man einsehen. Und meistens sind das auch Sachen, die wirklich ein mehr oder minder starkes Alleinstellungsmerkmal sind.
Da hab ich auch schon immer mal wieder geschaut. Tatsächlich ist "Cyberware" in Deutschland eine eingetragene Marke - allerdings nicht in Klassen, wo ich es für eine Verwendung in Rollenspielen als relevant ansehen würde. Eine Cyberhand oder Cortexbombe habe ich aber nicht gefunden.

Auch Psikräfte sind an sich Allgemeingut, du solltest aber nicht bestehende Psikräfte aus einem bestehenden Regelwerk 1 zu 1 abpinnen,
Im Prinzip würde ich es genauso sehen. Wenn ein Begriff nicht als Marke geschützt ist, ist das schonmal ein guter Anfang. Und dann dürfte es wohl hauptsächlich auf Urheberrecht und Schöpfungshöhe hinauslaufen: "Mit Schöpfungshöhe ist gemeint, dass der Text eine „persönliche geistige Schöpfung“ darstellt (§ 2 Abs. 2 UrhG). ... Gebrauchstexte, triviale oder sehr kurze Texte sind dagegen oft nicht geschützt und damit gemeinfrei." (Quelle: Textklau: Diese Rechte haben Urheber gegen Verletzer)
Und bei Beschreibungen von Ausrüstungen, Cyberware oder Psi-Kräften würde ich jetzt mal von "Gebrauchstexten" ausgehen.

Also ja, einfach ein komplettes Kapitel aus einem anderen Buch zu kopieren halte ich auch für keine gute Idee, aber einzelne Begrifflichkeiten und an das eigene Setting und Regelsystem angepasste Beschreibungen sollten demnach kein Problem darstellen.

Insofern nochmal Danke für deine Antwort. Die hat mir tatsächlich schonmal weiter geholfen. Und wie gesagt, es hat mich halt wirklich interessiert, inwieweit solche Überlegungen auch bei anderen beim Schreiben eine Rolle spielen. Es geht ja auch nicht darum, eine 1:1-Kopie anzufertigen (dann könnte man sich die Arbeit ja auch sparen). Aber beispielsweise habe ich lange Zeit Shadowrun gespielt und da ist für mich die Cortexbombe ein völlig normaler Begriff, auch nicht anders wie Smartphone oder Feuerzeug. Allerdings meinte dann einer meiner Testleser "Du, da solltest du dir vielleicht einen anderen Namen überlegen."
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Offline 1of3

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Vor einiger Zeit hatte mir Paramount auf Nachfrage mal mitgeteilt, dase ich u.a. die Begriffe "Warp" [...] nicht verwenden dürfte, weil diese geschützt seien.

Bitte wie?
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Offline Blechpirat

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Offline Medizinmann

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....ooOO (Frag doch mal den Nackten Stahl Verlag , IIRC kennen die sich mit geschützten Begriffen ganz gut aus ...)

Zitat
Telekinese heißt halt Telekinese und was man damit machen kann ist auch eher gleich.
Ähmmmm, Telekinese heißt schon länger Psychokinese, aber das nur nebenbei :)

Mit Tanz in Gedanken
Medizinmann

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Ich sag ja, Mottenkiste... dürfte inzwischen über 10 Jahe her sein. Aber das hat mir Paramount damals mitgeteilt. :D

Guckst du hier:

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger
Japp, dort hatte ich auch den Eintrag zu Cyberware gefunden.

Ähmmmm, Telekinese heißt schon länger Psychokinese, aber das nur nebenbei :)
Uops! Bin halt schon richtig old school... fürchte ich.
Aber schön, ein bekanntes Gesicht hier tanzen zu sehen. :)
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