Nein. Nicht ganz.
Verwenden darfst Du das Wort "Cthulhu", aber nicht für Produkte und Dienstleistungen in den von der Marke geschützten Produktklassen.
Ist halt ein bißchen ein schlechtes Beispiel, weil der
Charakter Cthulhu meines Wissens inzwischen in der Public Domain angekommen ist und niemand einen groß daran hindern kann, ihn in eigenen Geschichten zu verwenden, Plüschversionen von ihm herauszubringen und so weiter. Da muß niemand groß Chaosium um Erlaubnis fragen.
Knifflig wird's allerdings, wenn ich beispielsweise tatsächlich ein Spiel herausbringen will, das neben Platzhirschen wie Call of Cthulhu und Trail of Cthulhu
auch ganz allgemein im Mythos-Jagdrevier wildern soll, ohne deswegen Ärger zu bekommen. Da bin dann tatsächlich ich in der Bringschuld, mir etwas einfallen zu lassen, was eigenständig genug ist und sich ausreichend von diesen abgrenzt, daß es nicht einfach nur abgekupfert aussieht oder anderweitig zu leicht mit ihnen verwechselt werden könnte...und da macht sich im Zweifelsfall eine direkte Cthulhu-Referenz im Namen eher schlecht, weil's das schon mindestens zweimal ausgerechnet auf dem Markt für Spiele
gibt.