Es heißt:
Der Spieler eines Praiosgeweihten bei DSA / Paladin einer Rechtsgottheit. Dieser soll Recht über einen jungen Dieb (Mitspieler) sprechen, der aber Teil der Abenteurergruppe war
Es wird nicht gesagt weshalb der Paiosgeweihte bei DSA / Paladin einer Rechtsgottheit Recht über den Dieb des Mitspieler sprechen soll. Es wird nicht weiter festgelegt welchen Rahmen des gibt. Es wird nicht ausgeführt was genau das Verbrechen des Dieb war. Ob das Verbrechen im Gegensatz zu den Gruppenzielen war und ob der Dieb das Verbrechen überhaupt begangen hat.
Insofern steht da nur an einem Rahmen das der Charakter des einen Spieler in die Gelegenheit kommt über den Charakter des anderen zu urteilen. Sowie die Einschätzung dessen was "Rollenkonform" wäre was eine etwas hübschere Formulierung von "mein Charakter ist aber so" ist.
In dem Kontext, da recht viele Details fehlen, bleibt zur ethischen respektive moralischen Beurteilung nur der handelnde Spieler übrig.
Nein, es wird ausdrücklich ausgeführt, dass es rollenkonform wäre, was heißt, dass es nach Spielweltmaßstäben in der Situation die richtige rollenspielerische Entscheidung ist (und nicht, weil der Paladinspieler dem Diebspieler eine auswischen will) und warum auch immer die reguläre Strafe so ausfallen würde, dass der Dieb aus dem Abenteuer "raus" ist.
...
Es ergibt sich also ein Dilemma zwischen dem Rollenspiel (Konformität mit der Rolle) und dem Real-Life (Mitspieler ist sauer, wenn sein SC "raus ist")
...
So zur Verdeutlichung ist die Intention vom Fragestellers auch noch einmal extra dazu geschrieben worden.
Damit sind deine Einwürfe um an der Situation noch zu drehen und an dem Dilemma vorbei zu kommen bestenfalls Offtopic!
Das ist kein allgemeiner Setting-Fakt sondern eine sehr asanine Interpretation des jeweiligen Spielleiters wo sich vermutlich Meister nennt.
Das heißt es ist ebenso wenig hart verdrahtet wie der Phex-Geweihte nach entgegangener Phexgefälliger Tat nicht seinen Geweihten Status verliert und der Dieb bei D&D nicht seine Gesinnung wechselt oder wenn es sich um einen Warlock handelt unbedingt seinen Paktpartner verliert. Kann man jeweils so machen, ist aber arschig.
Wenn man davon ausgeht das der Paladin im klassischen Fäntelalter-Sinn "Gut" ist würde er nicht initativ die Gruppe umlegen.
Eher würde diese sobald sie "draußen" sind den Paladin erlegen. Es sei den du hälst präventives erlegen im D&D Sinn für lawful good.
Wenn der Spieler vom Paladin den Gedanken hat das er eigentlich die anderen Spieler-Charaktere umlegen will, sobald er raus bekommt das sie "zwiellicht" sind, sollte er den anderen Mitspielern sagen das er das plant. Respektive das spielen eines Paladin als Einladung für hemmungsloses PvP ansieht sobald ein anderer Spieler den eigenen Char eine Handlung ohne Segen des Spielers des Paladins machen lässt. Respektive das jedes Handeln das dem Paladin zwiellicht erscheint und im weiteren Effekt negative Auswirkungen hat als PvP betrachtet.
Ansonsten ist er ein ziemlicher Arsch. (Wobei ich mich von dem Spieler auch bei der Ankündigung dieser Spielethik/-moral trennen würde)Beim Dieb ist die beschriebene Handlung keine die sich gegen andere Spieler-Charaktere richtet.
Beim Paladin richtet sich die beschriebene Handlung gegen einen anderen Spieler-Charakter.
Die Entsprechung dazu, dass der Paladin den Charakter verurteilt ist nicht das der Dieb stiehlt.
Die Entsprechung dazu, dass der Paladin den Charakter verurteilt ist das der Dieb andere Spieler-Charaktere bestiehlt bzw. hinterhältig mit Giftdolch angreift.
Das ist ein Settingfakt, vom Fragesteller so festegelegt. Ggf. war sein beispielhafter DSA-Verweis nicht ganz korrekt. Und es gibt Systeme, wo Paladinen so etwas durchaus zum Verhängnis werden kann.
Nein, er legt nicht "die Gruppe" um, sondern bildet keine Gruppe mit zweifelhaften Leuten bzw. legt solche Leute um (bzw. bereitet sich darauf vor, z.B. indem er selbst eine Falle stellt oder sie zumindest genau im Auge behält), welche nahc deiner Aussage " "rollenkonform" ihre Gefährten bestehlen, in Fallen laufen lassen, verkaufen und sie hinterrücks erdolchen" würden und somit zusätzlich zu fehlendem Leumund dann wohl auch noch bei detectevil anschlagen - üblciherweise unter Beifall und Unterstützung "der Gruppe", die genauso gut Opfer des Diebs werden könnten - direkt oder indirekt.
Rechtschaffen gut ist eben nicht zwingend rechtschaffen blöd.
Und wenn das mutwillige Diebeshandeln negative Nebenwirkungen auf andere SC hat, dann war die ursprüngliche Diebesaktion schon PvP. So etwas sollte ein verantwortungsvoller Spieler auch erkennen können, zu vermeiden suchen und wenns doch passiert dann auch die Folgen seines Handelns zu tragen bereit sein.
Aber wie geschrieben gibt es ja vielleicht eine Lösung: dann gibt der Paladin den Prozess eben wenn möglich wegen Befangenheit an einen NSC ab .... oder doch das Kaninchengottesurteil.
Darf der Dieb dann auch den Paladin meucheln wenn dieser Nichtspielercharaktere die halt nicht "lawful stupid" bzw. "lawful good" waren verprellte oder mit seinem religiösen Fanatismus gegen die Gruppe aufbrachte?
Letztlich ja, wenn hier wirklich eine IC zwingende Situation erzeugt wird. Wobei wie beim Paladin unter den angenommene Umständen eines nicht offenen PvP eben in Moderation. In der Themenfrage hier war die Situation ja vom Fragesteller zum Zwecke dieser Erörterung ja schon auf Drama zugespitzt.
Ich mein lässt schon tiefblicken wie du über die Überdramatisierung von NSC Entwertung dir deine "Mein Charakter ist aber so"-PVP Touren gegen die Gruppen absegnest.)
Nein, nicht gegen "die Gruppe", sondern gegen DEN Dieb, der da aus Spielweltsicht Mist gebaut hat.