Im Regelwerk auf S. 107 steht:
Jeder Abenteurer kann ohne Probe eine Distanz in Höhe seiner halben Größenklasse in Metern weit springen. Höhere Distanzen erfordern eine Probe.
Ein Varg (Größenklasse 6) kann also eine Distanz von bis zu drei Metern überspringen. So weit so gut.
Nehmen wir an, wir haben noch Wind (-2), Regen (-4) und Nacht bei Mondlicht (-9 für Lichtverhältnisse "Starke Dunkelheit"), einen Modifikator von insgesamt -15.
Der Archetyp Arrou hat einen Athletikwert von 12, beim o.a. Sprung hätte er einen Wert von 12-15= -3. Wenn er eine Probe würfeln müsste, was er RAW allerdings nicht muss (siehe obiges Zitat).
Als Vorschlag für eine neue Edition (vermutlich dritte oder vierte Auflage) hätte ich einen Satz wie:
"Sollte der Abenteurer mindestens einem negativen Umstand und/oder Wundabzügen von -1 oder höher bei einem Sprung ausgesetzt sein, den er aufgrund seiner Grundsprungweite eigentlich schaffen sollte, muss er eine Probe gegen Schwierigkeit 15 schaffen, wobei der Fertigkeitswert normal durch positive und negative Umstände u.ä. gewohnt modifiziert wird."
Was hieltet ihr von einer solchen "Ergänzung"?
Wendet ihr die "Alles, was die Grundsprungweite nicht überschreitet, gelingt automatisch"-Regel auch dann an, wenn negative Umstände eigentlich dagegen sprechen?
Über Antworten freue ich mich.
Holycleric5