Bedeutet dies, dass es keine Aufklärungsflüge des Zauberwirkenden selbst geben kann, da der sich ja komplett auf die Aufrechterhaltung des Zaubers konzentrieren muss und ein genaues Betrachten der Umgebung damit das Ende der Zauberwirkung bedeutet? Das wäre schon übers Ziel hinausgeschossen.
Wenn ich's richtig sehe, gibt's abgesehen vom freiwilligen Fallenlassen derselben genau drei Punkte, die die Konzentration des Zauberers unterbrechen können. Zwei davon sind Schaden (wogegen dem Zauberer noch ein Konstitutionsrettungswurf zusteht) und Handlungsunfähigkeit/Tod. Ansonsten darf er sich normal bewegen und handeln und sogar Zauber einsetzen, die ihrerseits nicht mit "Konzentration" markiert sind...nur wenn er einen neuen Konzentrationszauber einsetzen will, muß er den vorherigen ohne Wenn und Aber fallenlassen. Mit anderen Worten, einerseits behindert einen die Konzentration für viele Zwecke
überhaupt nicht und ist auch eher schwer von außen zu unterbrechen -- aber wehe, man besitzt die Unverfrorenheit, dem ersten Konzentrationszauber einen zweiten hinzufügen zu wollen, denn dann nimmt der erste das genauso übel, als ob man gerade gestorben wäre!
Da merkt man, denke ich, die Aufgesetztheit der Regel schon ein wenig.