Autor Thema: Artwork für Rollenspiel Produkte durch eine KI berechnen lassen ?  (Gelesen 83289 mal)

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Offline Doc-Byte

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Leider muss ich vor der Lizenzsituation warnen: [...]

Mal davon ausgehend, dass ich die Bildrechte übertragen bekomme (d.h. das deutsche Recht würde es so anerkennen), warum sollte ich denn dann gleich wieder darauf verzichten, wenn ich sie für ein RPG Buch nutzen will? :think:

Zitat von: NightCafe
Does the license allow me to sell my creations or use them for commercial purposes?

Short answer: Yes, provided you didn't use any Copyrighted images in the creation process, and subject to the Copyright laws in your jurisdiction.

Copyright laws for AI-generated artworks are still evolving, and vary from country to country. It's up to you to check the Copyright laws in your own country.

In jurisdictions where NightCafe is deemed the Copyright holder (as the AI-generation platform), we agree to transfer the Copyright ownership to you - the creator - to use however you like, provided that you didn't use any Copyright restricted images to create it.

That means, as long as you own (or have permission to use) any input images you used, you will be assigned Copyright by us. For style transfer, you must have copyright permission for the content and style images. For text-to-image artworks, you must have copyright permissions for any start and target images. If your creation doesn't use any other images, you're welcome to use it for commercial purposes.

We do our best to ensure that only public domain and royalty-free images appear in the preset styles and free images tabs of the image picker, but we don't guarantee that these images are free of copyright limitations, and it's up to you to double-check.

Es wäre also an dieser Stelle gut, mal rauszufinden, was der deutsche Gesetzesgeber zum Urheberrecht in Bezug auf AI Bilder sagt. - ICh fürchte bloß, dass ist leider noch "Neuland"...

PS: Ich verlasse mich an dieser Stelle natürlich darauf, dass der Betreiber der Webseite seinerseits mit dem Hersteller der Software geklärt hat, dass die obigen Aussagen zum Copyright überhaupt korrekt sind.

---

Und wehe, irgendwer will mir jetzt meine ca. 50 (von mir) AI genrierten Bilder in meinem "Basis-Handbuch" vermiesen. 8]
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Offline Radulf St. Germain

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Übrigens nehme ich ab und an gerne die "4 kleinen Bilder" und jage sie durch einen Superresolution Algorithmus um (weniger detaillierte) große Bilder zu bekommen.

Dieser hier ist frei verfügbar: https://bigjpg.com/

Offline Toa

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Es wäre also an dieser Stelle gut, mal rauszufinden, was der deutsche Gesetzesgeber zum Urheberrecht in Bezug auf AI Bilder sagt. - ICh fürchte bloß, dass ist leider noch "Neuland"...
Um das noch einmal zu betonen, urheberrechtlich ist die Lage glasklar: KI-generierte Bilder genießen keinen urheberrechtlichen Schutz, weshalb dir auch gar keine Nutzungsrechte abgetreten werden können (da diese nicht existieren). Problematisch kann es also allenfalls werden, wenn andere Schutzrechte greifen – Markenrecht, Persönlichkeitsrecht, Jugendschutz und dergleichen. Im Falle des Persönlichkeitsrechts gibt es natürlich signifikante Ausnahmen wie Personen der Zeitgeschichte (worunter bekannte Hollywood-Schauspieler ziemlich sicher fallen) oder die Kunstfreiheit, weshalb es da tatsächlich einige ungewisse Faktoren gibt (allen voran "Fallen KI-generierte Bilder unter die Kunstfreiheit?").

Aber letztendlich gilt, dass wenn du ein Bild in Verkehr bringst (völlig ungeachtet dessen urheberrechtlichen Status), du sowieso immer für eventuelle Schadensersatzansprüche für dessen Nutzung geradestehen musst. Die Distanzierung gegenüber eventueller Schadensersatzansprüche in Software-AGB ist dabei absolut gängig – ich denke zum Beispiel nicht, dass irgendjemand ernsthaft glauben könnte, Schadensersatzansprüche auf Adobe abzuschieben, nur weil man ein in welcher Form auch immer rechtswidriges Bild eben in Photoshop gezeichnet hat.

(In Hinblick auf Nutzungsrechte wird in den AGB dieser Programme natürlich möglichst vorsichtig bzw. zugunsten der Betreiber formuliert, aber letztendlich handelt es sich dabei im Regelfall um eine irrelevante Anmaßung nicht existenter Urheberrechte. Da gilt die alte Maxime, dass AGB sich nicht über Gesetze hinwegsetzen können.)

Offline Haukrinn

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Um das noch einmal zu betonen, urheberrechtlich ist die Lage glasklar: KI-generierte Bilder genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

Worauf begründet sich das (ich fänds spannend das zu wissen...)? KI ist ja ein Werkzeug, dass hier zur Erschaffung eines Werks verwendet wird. Sollte das Urheberrecht damit nicht für den Erschaffer gelten? Oder fehlt hier einfach die Schöpfungshöhe?
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Offline ArneBab

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Worauf begründet sich das (ich fänds spannend das zu wissen...)? KI ist ja ein Werkzeug, dass hier zur Erschaffung eines Werks verwendet wird. Sollte das Urheberrecht damit nicht für den Erschaffer gelten? Oder fehlt hier einfach die Schöpfungshöhe?
Grundlegend fehlt die Schöpfungshöhe. Erstmal konkret zum Fall hier: Das Modell zur Generierung und der Quellcode haben ausreichende Schöpfungshöhe, und da gelten die Einschränkungen der Lizenz. Wenn du aus dem Modell also ein Bild bekommst, und die ursprüngliche Plattform dabei die Lizenz verletzte, hast du das Bild nie legal erhalten, weil sie es dir nicht hätten geben dürfen.

In der Lizenz steht nämlich, dass die Leute, die das Modell laufen lassen, verantwortlich dafür sind, dass die zukünftige Nutzung des Bildes nicht gegen die Lizenz verstößt. Und wenn dir jemand etwas widerrechtlich gibt, hast du es damit nie legal erhalten. Das ist eine Situation, die ich persönlich hasse, weil ich nicht einschätzen kann, was das für den Rechts-Status der Werke bedeutet, die ich schreibe.

Darf ich die freigeben? Ich habe noch keine Antworten bekommen.

Allgemein wurde in der EU festgelegt, dass nur Forschungsorganisationen Data-Mining betreiben dürfen. Was das für die generierten Bilder bedeutet (ob die legale Nutzung für die Forschung bedeutet, dass bei der Nutzung der Forschungsergebnisse (das Modell) alles egal ist), kann ich nicht sagen. Quelle: RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt: Artikel 3: Text- und Data-Mining
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Offline ArneBab

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Mal davon ausgehend, dass ich die Bildrechte übertragen bekomme (d.h. das deutsche Recht würde es so anerkennen), warum sollte ich denn dann gleich wieder darauf verzichten, wenn ich sie für ein RPG Buch nutzen will? :think:
Nur kurz meine persönliche Antwort (kein Diskussionsangebot): Ich verzichte nicht darauf, sondern lege fest, dass andere sie nutzen dürfen, solange sie allen die selben Rechte geben, die sie selbst hatten. Hintergrund: Ich denke, dass bei Rollenspielen die Kreativität der einzelnen Runden zusammen die Kreativität beim Schreiben des Regelwerks deutlich übersteigt, so dass die Regelwerke frei und copyleft lizensiert sein sollten, damit sie gemeinsam immer weiter verbessert werden können. Mehr Hintergrund: http://www.1w6.org/deutsch/anhang/freies-rollenspiel
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Offline Toa

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Worauf begründet sich das (ich fänds spannend das zu wissen...)? KI ist ja ein Werkzeug, dass hier zur Erschaffung eines Werks verwendet wird. Sollte das Urheberrecht damit nicht für den Erschaffer gelten? Oder fehlt hier einfach die Schöpfungshöhe?
Grundlegend fehlt die Schöpfungshöhe.
Zur Betrachtung der Schöpfungshöhe kommt es hier nicht einmal, da das Urheberrecht ein auf dem Schöpferprinzip aufbauendes personenbezogenes Recht ist und eine KI schlicht keine Persönlichkeitsrechte hat. Wo keine Person, da kein Urheberrecht. Und wie schon weiter oben im Thread dargelegt, reicht weder die bloße Beschreibung des zu anfertigenden Werks in Worten aus, um als dessen Schöpfer zu gelten, noch kann der Bereitsteller der verwendeten Software ein Urheberrecht auf damit erstellte Werke beanspruchen (ebenso wenig wie Microsoft auf in Word verfasste Texte zum Beispiel).

Wenn du aus dem Modell also ein Bild bekommst, und die ursprüngliche Plattform dabei die Lizenz verletzte, hast du das Bild nie legal erhalten, weil sie es dir nicht hätten geben dürfen.
Okay, hier geht es, so weit ich das ausmachen kann, konkret um Stable Diffusion, was eine wichtige Spezifizierung ist. Das von dir hier angeführte Beispiel ist für mich etwas unklar, aber ich versuche es trotzdem mal: Angenommen, eine Webseite betreibt dieses Modell und verstößt in irgendeiner Form gegen die Lizenz, können die Entwickler ihr die Verwendung dieser Software rechtlich untersagen. Da die dort widerrechtlich generierten Bilder aber keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, sind sie nach wie vor gemeinfrei und niemand kann Ansprüche gegen die Verwendung dieses Materials geltend machen. Wie immer hilft die Übertragung: Du hast eine Illustration für dein Rollenspiel von einem Künstler anfertigen lassen, allerdings stellt sich hinterher heraus, dass er Photoshop illlegal heruntergeladen hat. Natürlich kann Adobe jetzt Ansprüche für die widerrechtliche Nutzung der Software gegen ihn erheben, sie können dir aber nicht die Verwendung der Illustration untersagen, da deren Urheber- und Nutzungsrechte vollkommen unabhängig vom Lizenzverstoß betrachtet werden.

In der Lizenz steht nämlich, dass die Leute, die das Modell laufen lassen, verantwortlich dafür sind, dass die zukünftige Nutzung des Bildes nicht gegen die Lizenz verstößt.
Das ist eine schwammige Formulierung, die mir relativ irrelevant erscheint – schließlich ist eine widerrechtliche Nutzung durch andere nicht deine Schuld, weshalb du schlecht dafür belangt werden kannst. Und auch hier gilt, daß das auf den urheberrechtlichen Status der Bilder letztendlich keinen Einfluss hat.

Offline unicum

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Zur Betrachtung der Schöpfungshöhe kommt es hier nicht einmal, da das Urheberrecht ein auf dem Schöpferprinzip aufbauendes personenbezogenes Recht ist und eine KI schlicht keine Persönlichkeitsrechte hat. Wo keine Person, da kein Urheberrecht. Und wie schon weiter oben im Thread dargelegt, reicht weder die bloße Beschreibung des zu anfertigenden Werks in Worten aus, um als dessen Schöpfer zu gelten, noch kann der Bereitsteller der verwendeten Software ein Urheberrecht auf damit erstellte Werke beanspruchen (ebenso wenig wie Microsoft auf in Word verfasste Texte zum Beispiel).

Wie ich an anderer Stelle schrieb denke ich das hier das lezte Wort noch nicht geschrieben ist. Ich verweise auf die Diskussion ob Fotografien dem Urheberrecht unterliegen. Das sehe ich als durchaus vergleichbar an. Es gibt eine neue Technik welche es sehr einfach macht für einen Künstler etwas zu schaffen.

Im Hinblick auf das was im Artikel von:
https://www.basicthinking.de/blog/2022/09/05/ki-gewinnt-kunstwettbewerb/
steht, würde ich schon sagen das

"Ich habe Hunderte Bilder damit erstellt und nach vielen Wochen der Feinabstimmung und Kuratierung meiner Gens habe ich meine Top 3 ausgewählt" doch schon eine gewissen Arbeit darstellt "Feinabstimmung" - kann das nicht auch schon Schöpfungshöhe haben? Und der Autor schreibt "Ich".

Aber ja - zur Zeit - ist die Rechtslage fast eindeutig. Fast deswegen weil die Anzahl der internationalen Urteile zu dem Thema sicher noch sehr gering ist.

Offline Toa

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Wie ich an anderer Stelle schrieb denke ich das hier das lezte Wort noch nicht geschrieben ist.
Eventuelle künftige Neuregelungen sind halt reine Spekulation, auf Basis derer sich keine aktuellen Rechtsfragen beantworten lassen. ;)

Ich verweise auf die Diskussion ob Fotografien dem Urheberrecht unterliegen.
Der Vergleich hinkt insofern, als dass bei Fotografien die Frage im Raum stand, ob sie die Schöpfungshöhe erreichen. Bei KI-generierten Bildern stellt sich das wesentlich anders gelagerte Problem, dass es schlicht keinen Schöpfer im Sinne des Personenrechts gibt. Insofern ist urheberrechtlicher Schutz eigentlich ausgeschlossen, sofern sich an diesem Umstand nichts ändert. Die Einführung eventueller neuer Schutzrechte ist dann wiederum Zukunftsmusik.

Offline Doc-Byte

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Also, halten wir einfach mal für den Moment fest, wenn man KI generierte Bilder im Rahmen eines Rollenspielbuches nutzen möchte, sollte das momentan eigentlich rechtlich kein Problem sein. - Allerdings sollte man zurüchhalten damit sein, "seine" Bilder im Netz zu verbreiten, da sie theoretisch dann auch jeder sonst nutzen dürfte und man so natürlich potentiell sein individuelles Artwork verlieren kann.

Rein praktisch gibt es nach meiner jetztigen Erfahrung durchaus die Möglichkeit sein Buch mit KI Bildern zu ergänzen. Das man vollständig darauf bauen kann, sehe ich zum derzeitigen Zeitpunkt (noch) nicht, aber man kommt durchaus dicht an das Niveau von Stock Art heran (so lange man sich auf "Landschaften" fokussiert), kann aber eine gewisse Anpassung an sein Setting erreichen, was bei Stock Art eine sehr sorgfälltige und potentiell länger Auswahl/Suche erfordern würde.

So sehen bspw. meine Kreationen via Nightcafe im Kontext des Buches aus (entsprechend meiner obigen Aussage mit geringer Auflösung ;)):

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Offline Radulf St. Germain

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Schöne Artwork hast Du da gemacht.  :d

Offline Gunthar

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Da kann man nur WOW sagen.  :d
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Offline PayThan

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Offline Doc-Byte

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Ich muss mich für den Tipp mit dem KI Art Generator bedanken! Bis vor einem Monat hatte ich davon noch nicht gehört. Dafür, dass ich nach den ersten Versuchen noch diese Ansicht hatte,

Ich glaube, es ist in Bezug auf Rollenspiele sinnvoller, zuerst ein Bild erstellen zu lassen und sich davon zu einem Ort inspirieren zu lassen, als zu versuchen, ein Bild eines Ortes zu bekommen, den man sich ausgedacht hat.

hat mich Stable Diffusion echt eines Besseren belehrt. Innerhalb von knapp 2 Wochen hat es mein komplettes Buch auf den Kopf gestellt und mir Zugang zu einem nächsten Level ermöglicht, mit dem ich zum derzeitigen Zeitpunkt nie gerechnet hätte.

Btw, die obigen Bilder sind echt zu 99% 1:1 so ausgegeben worden. Lediglich auf Seite 72 habe ich unten rechts unterhalt der "Treibstoffraffinerie" zwei kleiner Strukturen wegretuschiert und auf Seite 228 habe ich oberhalb von dem runden Gebäude im Hintergrund zwei Striche verschwinden lassen, weil die aussahen, als wäre auf dem Dach ein Kirchenkreuz. Die meisten Bilder sind auch mit wenigen Versuchen (teilweise sogar im ersten Anlauf) entstanden und das Motiv, was mit deutlichem Abstand die meisten Versuche benötigt hat, entstand im 10. Anlauf. Beim Rest waren es oft so 3 bis 5 Versuche, aber - wie gesagt - auch einige "first try" Erfolge. Ich hab bei der Eingabe jeweils zuerst das Motiv beschrieben und dann immer mehr oder weniger die identischen Parameter zu Stil / Bildtechnik dran gehangen, wodurch der Look relativ einheitlich geworden ist. - Es gab aber auch ein paar Versuche, die dermaßen "am Thema vorbeigingen"...  ;D
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psycho-dad

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Inspiration;
Promt:
"Warhammer 40K; Tau songstress; performing on stage; Pencil Drawing"

Ergebnis;
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...Sch' weis net... vermutlich bin ich zu doof dafür, was anderes als Szenerie machen zu lassen  ~;D

[Edit:]
Einmal Evolved mit
"More humanoid; add Neon Colloration"
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...Faszinierend O_ó
« Letzte Änderung: 9.09.2022 | 00:39 von Psycho-Dad »

Offline unicum

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Der Vergleich hinkt insofern, als dass bei Fotografien die Frage im Raum stand, ob sie die Schöpfungshöhe erreichen. Bei KI-generierten Bildern stellt sich das wesentlich anders gelagerte Problem, dass es schlicht keinen Schöpfer im Sinne des Personenrechts gibt. Insofern ist urheberrechtlicher Schutz eigentlich ausgeschlossen, sofern sich an diesem Umstand nichts ändert. Die Einführung eventueller neuer Schutzrechte ist dann wiederum Zukunftsmusik.

Klar,... bezüglich des Vergleiches - der Hinkt imho nicht mal viel denn: Es steht potentiell viel Geld im Raum. Deswegen gehe ich davon aus das irgendwer da irgendwas machen wollen wird.
Und es gab ja vor kurzen schon Diskussionen ob eine KI Personenrechte gegeben werden sollten - dann wären wir sehr schnell dabei das es klassiches urheberrecht geben wird. (Aber da gehe ich davon aus das dies nicht in der näcshten Zeit akzeptiert wird)
Und Gesetze ändern sich alle Ritt lang - ich muss demnächst mal meine Grundsteuererklärung machen weil sich wieder so ein Gesetz geändert hat,...

Also Bilder machen solange es noch geht.

Und ja ich denke da wird erstmal lange Zeit nichts passieren.

Offline unicum

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Ja ich find das auch alles supercool, trotz meines pessimistischen herumunken oben.

Offline Radulf St. Germain

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Prompt: portrait of a female chinese ranger, fantasy, water color, muted palette

Offline Seraph

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I had a dream, which was not all a dream.
The bright sun was extinguish'd, and the stars
Did wander darkling in the eternal space,
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Swung blind and blackening in the moonless air;
Morn came and went--and came, and brought no day,
And men forgot their passions in the dread

- Lord Byron: Darkness -

Offline aikar

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Offline tartex

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Offline Radulf St. Germain

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- Manchmal braucht es mehere Iterationen
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- Man sollte am Ende den Stil angeben. "artstation", "octane render", "watercolors", "anime, studio ghilbi" haben für mich gut funktioniert.

Offline Outsider

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Mein Tipp für diejenigen, die etwas frustriert sind. (Ich bin auch eher Laie aber das hat meine Sachen verbessert)

- Manchmal braucht es mehere Iterationen
- Gut ist ein Statement wie "full body shot"/"portrait" und "standing in XYZ"
- Man sollte am Ende den Stil angeben. "artstation", "octane render", "watercolors", "anime, studio ghilbi" haben für mich gut funktioniert.

Für "full body" Bilder eignen sich Hochkantformate am besten 3:4 / 2:4

Mir ist aufgefallen das je größer die Seitenverhältnisszahlen werden, 9:16 z.Bsp. die KI öfters zwei Personen auf der Fläche unterbringt. D.h. die erstellte Figur hat auf Bauchhöhe ein weiteres Gesicht usw.
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Offline Radulf St. Germain

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Für "full body" Bilder eignen sich Hochkantformate am besten 3:4 / 2:4

Mir ist aufgefallen das je größer die Seitenverhältnisszahlen werden, 9:16 z.Bsp. die KI öfters zwei Personen auf der Fläche unterbringt. D.h. die erstellte Figur hat auf Bauchhöhe ein weiteres Gesicht usw.

Guter Punkt, das wurde auch gesagt (in diesem Internet), dass das Format die Entscheidung des Algorithmus beeinflusst ob es nur ein Gesicht wird oder ein ganzer Körper usw.

Offline Outsider

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Btw...

AI DREAMING: Palindromes - Illustrated with Midjourney AI, via @Kickstarter

https://www.kickstarter.com/projects/fiddleheadpress/ai-dreaming-palindromes?ref=android_project_share

Andersen's tale The Shadow: an A.i. generated graphic novel., via @Kickstarter

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Letzteres auch mit MJ
« Letzte Änderung: 11.09.2022 | 10:24 von Outsider »
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