Danke, das ist ein sehr erhellender Beitrag.
Markus Plötz von Ulisses hat schon mehrmals öffentlich gesagt, dass Regeln nicht schützbar sind, sondern nur Begriffe und Begriffskombinationen.
Sein Beispiel ist immer, dass man eine 3W20 Probe selbstverständlich nicht schützen kann und keiner da ein Plagiat erkennen wird. Eine 3W20 Probe auf einen Ignifaxius in der Ausprägung der Khunchomer Akademie (jetzt als Nonsens Beispiel), den du mit Astralenergie bezahlst, sieht ganz anders aus, aber da ist die Mechanik nicht das Problem, sondern die Kombination mit den Begriffen.
Das ist ein gutes Beispiel, mit dem Ignifaxius. Er hat nämlich nur (!) recht, wenn du vorhast, ein Spiel kommerziell zu veröffentlichen.
Sobald es um Geld geht, also gewerbliche Nutzung, muss man sich einerseits um Marken scheren, andererseits um gewerblichen Rechtsschutz. Also unlauteren Wettbewerb etc., was u.a. heißt, dass du nicht bei anderen klauen darfst, um dein Produkt besser zu verkaufen. Ignifaxius, Khunchom und 110 Generierungspunkte könnten die Bekanntheit von DSA unlauter ausnutzen.
Anders bei rein privater Nutzung ohne Geld zu verdienen. Das unterliegt nur dem Urheberrecht, und Ignifaxius und Khunchom sind nicht schutzfähig als Begriff per se. Markenrecht ist rein gewerblich, ich darf also auch geschützte Marken privat verwenden (z.B. Coca Cola an meine Wand malen oder eine Geschichte über BMW schreiben), zumal Ulisses IIRC keinerlei solche Marken hat. An diesem Punkt liegen Verlage auch regelmäßig daneben. Ulisses hatte ja vor Jahren schonmal diese witzigen Fanprojekt-Richtlinien, da stimmte juristisch so gut wie gar nichts dran.
Im Internet gibt es am Ende immer einen Haken, und der ist, dass "gewerblich" weit interpretiert wird und dadurch schneller kommt, als man denkt. Das PDF bei drive through für 1,99 € anbieten ist ebenso tabu, wie in irgendeiner Form über Werbung Geld zu verdienen. Gewerblich bedeutet letztlich sowas wie dauerhafte Einkommensquelle, egal wie geringfügig sie sein mag.
Würde ich so etwas machen wollen, würde ich wahrscheinlich bei dem Verlag anfragen, wie sie das handhaben, ich könnte mir denken, dass man bei den meisten Verlagen sinnvolle Antworten bekommt, die einem mehr erlauben, als rechtlich möglich wäre. Die Antwort würde ich mir aber auf jeden Fall schriftlich geben lassen und die auch gut aufbewahren. Auf der Pelgrane-Press-Seite wird bei 13th Age z.B. explizit einiges an 3rd-Party-Material empfohlen.
Ist die Frage. Das kann gut gehen, wenn es Idealisten sind. Wenn es Deppen sind, wie zB Games Workshop, dann sind sie übervorsichtig und anmaßend gleichzeitig, und "schriftlich dürfen wir das auf keinen Fall", aber "wir müssen unsere Marke und IP verteidigen", also "mach bitte nicht".
Wenn man jetzt aber den kompletten D&D5-Statblock übernimmt oder vollständig die Regeln übernimmt, und sie nur mit eigenen Worten beschreibt, dann würde ich da nicht unbedingt drauf wetten, dass man damit einfach so durchkommt.
(...) aber das ist ja gerade der besondere Charm der OGL (gewesen): es war quasi eine Versicherung, dass man nicht verklagt wird, wenn man sich an die Bedingungen hält und nur die freigegebenen Inhalte benutzt.
Den Stat-Block sehe ich auch nicht als übermäßig problematisch. Der ist ja nur eine übersichtliche Zusammenstellung von Werten, die ein Charakter oder eine Kreatur hat. Die Zusammenstellung hat, wie eine Datenbank, keine Schöpfungshöhe. Dem zugrunde liegen die jeweiligen Werte, aber das sind ja grade die nicht schutzfähigen Grundbausteine, nämlich die Beschreibung eines Wesens durch körperliche, geistige etc. Eigenschaften, und zwar 4, 5, 8 oder wieviel auch immer mit entsprechenden Namen. Da es ein kompatibler Klon sein soll, kommen wir ja nicht in die Situation, dass das Werk eine Kopie eines konkreten Monsters enthält. Wobei auch da die Umformulierung etwaige Urheberrechtsprobleme beseitigt.
Klar, OGL- oder ORC-Produkte eignen sich natürlich am besten, weil es da ja die explizite Ansage gibt, dass das ok sei, auch für gewerbliche Nutzung.