Autor Thema: Drittpartie/Community-Lizenz  (Gelesen 323 mal)

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Drittpartie/Community-Lizenz
« am: 12.10.2024 | 21:10 »
Salü

Mein Keys RPG / vonallmenspiele-Zeug war schon immer dazu gedacht, dass Leute es nach belieben erweitern oder modifizieren können. Ich suchte derzeitig eine Lizenz, die dies für interessierte ermöglicht, der Ursprungspost war auch so geschrieben. Ich hänge mich nun aber rein und schreibe eine eigene, die alle :t:-Eigenentwicklerinnen nutzen können (auf eigene Gefahr). Als Basis nehme ich vorhandene Lizenzen (Liminal, Mörk Borg, ...) und verändere sie, füge eigenes hinzu und stelle sie hier hoch. Vielleicht können wir sie ja sogar zusammen weiterentwickeln :) Ich schreibe hier in den nächsten Tagen mal den ersten Entwurf rein.

Ursprungspost
Für Keys RPG war schon immer der Grundgedanke, dass Leute das nach belieben erweitern/modifizieren können und dies auch veröffentlichen dürfen. Ich hab ein bisschen rumgesucht und finde die Mörk Borg-Lizenz ganz sympathisch, diese funktioniert ja auch gut. Wisst ihr, ob mich da rechtliche Konsequenzen erwarten würden, wenn ich die als Grundlage nehme, modifiziere und auf Keys RPG anpasse? Ich würde euch auch nicht darauf festnageln. Falls es Konsequenzen gäbe, gibts andere gute Vorlagen für eine vergleichbare Lizenz? Kennt sich da jemand aus?
Grüsse, Ben
« Letzte Änderung: 13.10.2024 | 08:08 von Metamorphose »
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Re: Drittpartie/Community-Lizenz
« Antwort #1 am: 14.10.2024 | 18:14 »
Ich habe jetzt einen ersten Entwurf einer Gemeinschaftslizenz gebastelt, bin sehr auf eure Kommentare gespannt:

(Klicke zum Anzeigen/Verstecken)

Ich bin noch nicht zufrieden damit, werde es aber vermutlich als Ausgangslage nehmen... ausser es ist totaler Mist, hoffe ich mal nicht ;)

Edit: Ja, diese Lizenz wäre dann einfach für vonallmenspiele, ich würde sie aber für eine allgemeine dann anpassen oder modular aufbauen... je nachdem wie das Feedback hier ist... und schreibfehler sind noch vorhanden, japp ;)
« Letzte Änderung: 14.10.2024 | 18:21 von Metamorphose »
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Offline 1of3

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Re: Drittpartie/Community-Lizenz
« Antwort #2 am: 14.10.2024 | 23:22 »
Zitat
und/oder die Kompatibilität mit Keys RPG deklariert.

Das kannst du weder erlauben noch verbieten. Das kann man einfach so.

Zitat
Die Mechaniken und Spielregeln von Keys RPG dürfen frei wiederverwendet und referenziert werden.

Referenzieren darfst du immer alles. Und "wiederverwendet" ist allenfalls schwammig. Erlaubst du den Text 1:1 zu kopieren? Weil in eigenen Worten die Regeln wiedergeben dürfen auch alle und zwar egal welche.

Ich glaube, du möchtest sagen, man dürfe das Kompatibilitätslogo verwenden, wenn man sich an die vorangehenden Regeln hält? Weil sonst steht da nicht viel drin, außer dass man dieses Logo verwenden darf.

Edit: Ich sehe du hast einfach bei Mörkborg abgeschrieben. Reit sich ein in diese Bullshit-Lizenzen, die großzügig erlauben, was sowieso gutes Recht ist.

Wenn du eine Empfehlung möchtest, stelle Teile deines Weks unter passende CV-Lizenz oder lass den Unsinn.
« Letzte Änderung: 14.10.2024 | 23:30 von 1of3 »

Offline sma

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Re: Drittpartie/Community-Lizenz
« Antwort #3 am: 15.10.2024 | 01:46 »
Mein Vorschlag wäre:

Wir würden uns freuen, wenn du Abenteuer oder andere Zusatzprodukte auf der Basis von Keys RPG erstellst. Gerne darfst du das mit dem "Kompatibel mit Keys RPG" Logo versehen, vorausgesetzt, deine Texte sind nicht rassistisch (hier den Rest ergänzen) und nicht allein von einer AI erstellt. Du darfst jedoch nicht den Eindruck erwecken, dass dies ein offizielles Keys RPG Produkt ist. Denke daran, dass du nicht einfach unsere Texte kopieren oder das Design unserer Produkte nachahmen darfst. Wir gestatten dir aber, von uns erfundene Eigennamen zu verwenden. Mit dem Einsatz des Logos akzeptierst du obige Einschränkungen und bist du mit dem Gerichtsstand Hamburg einverstanden.

Mehr muss IMHO nicht gesagt werden.

Ich würde ehrlicherweise auch den Teil mit AI noch weglassen, weil du a) das überhaupt nicht überprüfen kannst und b) völlig unklar ist, was das genau meint. Fällt eine Grammatikprüfung schon darunter? Ich hatte daher extra noch "alleinig" ergänzt.

Im Gegensatz zum US-Recht musst du in Deutschland nicht alles, was eh selbstverständlich ist, noch mal explizit sagen, sondern kannst dich auf das beschränken, was du eigentlich aussagen willst: Wer ein "Kompatibel"-Logo nutzen will, muss sich an ein paar Regeln halten. Am wichtigsten ist IMHO, den Gerichtsort so zu wählen, dass du später dann nicht reisen musst.

Deine Regeln sind mit aller Wahrscheinlichkeit eh nicht schützbar, kompatible Produkte erstellen darf auch jeder, nur eben nicht deine Wortmarke ("Keys RPG") werbend benutzen. Selbst ein "Kompatibel mit Keys RPG" wäre wahrscheinlich OK, da dies beschreibend ist. Müsste ein Richter entscheiden. Anders sieht es aus, wenn du Leute verleitest, eine Bildmarke zu nutzen, denn darüber hast du Kontrolle. Allerdings könntest du dann nur die Nutzung dieser Marker untersagen und ggf. müsste jemand dann bei Print-Produkten dieses Logo überkleben.

Im Prinzip versprichst du ja nur, nicht gleich bei jeder Kleinigkeit zu klagen und sagst, dass die Leute nicht extra nachfragen müssen und das sie doch bitte was schreiben sollen, von dem dann beide Seiten profitieren.