Joah, weil die alleinigen Rechte liegen in DE Land beim Freistaat Bayern... die Begrüdung dafür ist mir egal, aber es hilft mir meine blinden Vorurteile gegen alles bayrische zu stärken. Wobei das weniger mit Copyright zu tun hatte, als mit dem Verkaufsverbot in DE Land, Barnes&Noble hat sich das jedenfalls als Grund angegeben, als sie eine ähnliche Aufforderung aus DE Land bekommen.
Wobei es nur ein Verkaufsverbot gegen das Buch gibt, ich glaube Teil einer privaten Sammlung ist es dann wieder legal, solang es nicht verbreitet wird. Ich könnte mir jetz die mühe machen, und die passenden Paragraphen raussuchen, aber das deutsche Gesetz ist bei Verbot und Sonderausnahmen recht... Umfangreich.