Ich denke schon, dass sich eine kommerzielle Polizei glaubwürdig konstruieren ließe, natürlich nicht in einem Rechtsstaat, sondern in einem korrupten Unrechts- und Terrorregime...
Zu dem Vergleich mit der Privatisierung der Telekom kann ich nur sagen: die echte (materielle) Privatisierung von Staats- bzw. Verwaltungsaufgaben ist nur im Bereich der Leistungsverwaltung möglich, und auch hier trifft den Staat die Privatisierungsfolgenverantwortung, d.h. er muss dafür Sorge tragen, dass nach der Privatisierung die Grundversorgung der Bürger gewährleistet bleibt (sh. Telekommunikationsgesetz). Eine Privatisierung im Bereich der Eingriffsverwaltung, die also nicht als Dienstleister auftritt, sondern in Rechte der Bürger eingreift, ist hingegen nach deutschem Recht unzulässig.
Wenn z.B. demnächst die Gefängnisse privatisiert werden, so kann sich das auf das Gebäudemanagement, die Essensversorgung, Instandhaltung, Logistik etc. beziehen; die "Schließer" hingegen müssen weiterhin hoheitlich handeln, zumindest als Beliehene, aber weit eher wohl wie gehabt als Justizvollzugsbeamte.