Ich hab oben ncohmal reineditiert.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das von Fall zu Fall entschieden wird, je nachdem warum es zur Beschlagnahme steht, exzessive Gewaltsachen werden ja beschlagnahmt um die Jugend zu schützen, damit sichergestellt ist, dass wirklich kein Minderjähriger dran kommt, selbst dann, da es ja nicht verboten ist, kann man es theoretisch zurückfordern.