Der Gegner hat mich entwaffnet (disarm).
Situation 1: Ich habe meine combat action noch. Kann ich dann meine Waffe sofort wieder aufheben und weiterkämpfen? Bis zu meiner combat action bin ich waffenlos, aber bekomme ich (wegen des Aufhebens) noch einen weiteren Abzug?
Zum einen ist zu bestimmen, WO Deine Waffe landet. - Hierbei geben die Regeln keine festen Angaben. Einem das Schwert aus der Hand zu schlagen, kann das Schwert dem Gegner direkt vor die Füße fallen lassen, oder über den Rand eines Kliffs sausen lassen, oder es prekär an den bröckeligen Rand des Kliffs hin rutschen lassen. - Was nun genau der Fall ist, entscheidet die Situation, die Schilderung der Entwaffnungstechnik, und damit letztlich die Plausibiliät, die der SPIELLEITER zu verantworten hat.
Nehmen wir mal an, die Waffe fällt Dir vor die Füße:
Dann ist ein Aufnehmen der Waffe, sobald Deine Aktionskarte dran kommt, eine Aktion ohne einen Eigenschaftswurf (KEINE Freie Aktion, sondern eine volle Aktion - und bis zu Deiner Wiederbewaffnung bekommen Deine Gegner den +2 Bonus gegen Waffenlose Verteidiger, so sie ihrerseits mit Waffen im Nahkampf angreifen). Willst Du gleich mit der Waffe in derselben Runde, wie das Aufnehmen der Waffe angreifen, dann gibt es auf den Angriff den -2 Mehrfachaktions-Abzug.
Nehmen wir an, die Waffe liegt prekär am Rand des Kliffs:
Dann mußt Du Dich erst einmal dorthin bewegen, was ein Problem darstellen könnte, denn Dein Gegner wird Dich nicht einfach zu Deiner Waffe gehen lassen. Also mußt Du den Gegner eventuell mit einer eigenständigen Aktion austricksen, um unbeschadet zu Deiner Waffe zu kommen, oder Du nimmst den freien Angriff, den er gegen Dich hat, weil Du aus dem Nahkampf mit ihm gehst, in Kauf (er bekommt dann aber die +2 Bonus gegen einen Waffenlosen Verteidiger!). Weiters ist das Aufnehmen nicht ohne einen Geschicklichkeits-Wurf möglich (bei einem Fehlschlag fällt die Waffe in die tosenden Fluten des Meers der Verzweiflung, bei einem kritischen Fehler fällst Du gleich mit). Willst Du mit einer erfolgreich aufgehobenen Waffe angreifen, so gibt es wie üblich den Mehrfach-Aktions-Abzug.
Beispiel: Ein Trick "Pierre, schieß ihn mit der Armbrust weg", samt Blick über die Schulter des Gegners läßt diesen vielleicht sogar sich umwenden und nach dem nicht vorhandenen Pierre Ausschau halten (Erfolg mit Steigerung bei einem Trick des Verstandes) => 1. Aktion diese Runde. Hinübergehen zum Klippenrand => freie Aktion. Waffe aus prekärer Position aufnehmen mittels Geschicklichkeits-Wurf => 2. Aktion diese Runde. Mit Waffe zum Gegner zurückgehen und ihn angreifen => 3. Aktion diese Runde.
Also: 3 Aktionen, JEDE davon mit Mehrfachaktions-Abzug -4.
Situation 2: Ich hatte meine combat action schon. Muß ich dann bis zur nächsten Runde warten, bis ich dran bin und kann dann erst meine Waffe aufheben?
Ja. Du kannst erst dann wieder handeln, d.h. AKTIONEN durchführen, wenn Du wieder dran bist. Solange bist Du außerdem im Nahkampf ein Waffenloser Verteidiger. Das gibt den Gegnern, die vor Dir dran sind den +2 Bonus auf ihren Angriff.
Bedenke: Du könntest durch den Disarm-Versuch so oder so VERWUNDET worden sein, da Disarm NORMALEN SCHADEN verursacht zusätzlich dazu, daß man dem Schaden mit einem Stärke-Wurf widerstehen muß, um seine Waffe zu behalten. - Ein glücklicher Schadenswurf kann also einen zu Entwaffnenden auch Außer Gefecht schlagen, und man nimmt dann die Waffe aus seinen (er)kalten(den) toten Händen. - Übrigens: es wird ZUERST der Schaden angewandt, und DANN der Stärke-Wurf gegen den Disarm-Schaden ausgeführt. Bekommt man durch einen Disarm-Versuch also 2 Wunden, dann macht man den Wurf seine Waffe zu behalten mit -2 (und ist so oder so angeschlagen).