Muss ein Machtanwender bei der Macht "Licht" einen Mehrfachaktionsabzug hinnehmern, wenn er in einer Runde Die Kleider eines Feindes verzaubern will?
Ja, da Feinde ausweichen. Bei Verbündeten gibt es das Problem nicht.
Oder gehört die Berührung mit zur Zaubertechnik und der Machtanwender darf gleich (ohne Abzug) zaubern, wenn ihm ein Berührungsangriff glückt?
Er muss -2 auf beide Aktionen hinnehmen (was aber beim Kämpfen-Wurf für die Berührung wieder dadurch ausgeglichen wird, dass er +2 für den "Berührungsangriff" bekommt).
Muss er erst Zaubern und dann jemanden Berühren? Wann muss er die Machtpunkte aufwenden? Ist die Macht verloren wenn ihm die Berührung nicht gellingt?
Hier wirds ein wenig kompliziert.
AFAIK sind Mehrfachhandlungen als "beinahe gleichzeitig" (SW:GE S.111) definiert (deswegen kann man z.B. nicht zweimal mit derselben Waffe zuschlagen, wenn man nicht das Talent "Blitzschneller Angriff" hat und auch in derselben Runde nachladen und Schießen stelle ich mir unpraktisch vor). Demnach müsste man beide Aktionen gleichzeitig auswürfeln, unabhängig davon ob die erste gelingt, da der Charakter möglicherweise nicht schnell genug schaltet um die Aktion abzubrechen...usw.
Das wäre "Fast" und "Furious", aber nicht sehr "Fun" für die Spieler
Streng genommen könnte man sogar noch einen Wahrnehmungswurf dazweischen schalten und Charakteren die DIESEN Wurf schaffen erlauben die Aktion abzubrechen, aber dann hätte man auch noch die anderen beiden F's aus der Gleichung entfernt.
Persönlich finde ich es angenehmer dem Spieler einfach zu erlauben die Aktion abzubrechen, wenn sie keinen Sinn macht, bzw. sie durch eine sinnvolle Aktion zu ersetzen. Hält das Spiel flüssig und die MP werden idR schon so ziemlich knapp, da muss man nicht auch noch eine zusätzliche Hürde einbauen.