Um auch mal eine Lanze für NaSta zu brechen: Falls es stimmt, dass da jemand, der vertraglich zur Arbeit an einer NaSta-Publikation verpflichtet war, lieber den eigenen Heartbreaker produziert hat, statt den Vertrag zu erfüllen, kann ich verstehen, dass man bei NaSta ernsthaft verstimmt ist.
Die Klage halte ich allerdings auch für juristischen Humbug. Sie entspringt möglicherweise eher dem persönlichen Wunsch, die Beklagten dort zu treffen, wo es am meisten weh tut, als einer Abwägung der Erfolgsaussichten.