Autor Thema: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games  (Gelesen 111009 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

K4M

  • Gast
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #250 am: 17.09.2008 | 15:46 »
Leute, Leute, Leute, wollt ihr wirklich Teil der Schlammschlacht werden?  ::)
Naja, das kommt unter anderem, wie immer, auf Geschlecht und Äußeres der Teilnehmer an.

K4M

  • Gast
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #251 am: 17.09.2008 | 15:47 »
Wie ich das verstanden habe, ist er der Gutachter von PG zur Sache...?!

Vil lustiger finde ich die Leute, die nach jeder Stellungnahme mal auf den einen Verlag, mal auf den anderen Schimpfen.
Wieso? Mir erscheint das als eine sinnvoll strukturierte Vorgehensweise. Man könnte natürlich auch auf beide gleichzeitig schimpfen...

Offline Skele-Surtur

  • Münchhausen der Selbstauskunft
  • Titan
  • *********
  • Skeletor Saves!
  • Beiträge: 28.527
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Surtur
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #252 am: 17.09.2008 | 15:48 »
Wie ich das verstanden habe, ist er der Gutachter von PG zur Sache...?!

Vil lustiger finde ich die Leute, die nach jeder Stellungnahme mal auf den einen Verlag, mal auf den anderen Schimpfen.
Wir sind halt ein wankelmütiges Volk. ;)
Doomstone ist die Einheit in der schlechte Rollenspiele gemessen werden.

Korrigiert meine Rechtschreibfehler!

jafrasch

  • Gast
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #253 am: 17.09.2008 | 15:51 »
Wir sind halt ein wankelmütiges Volk. ;)

Nein!

Ja!

Jein, also vielleicht, also ich mein: kann sein... ~;D

Offline Thalamus Grondak

  • Mythos
  • ********
  • Beiträge: 9.220
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Thalamus Grondak
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #254 am: 17.09.2008 | 15:51 »
Im NaSta-Forum gibt's uebrigens einen Autoren, der sagt, dass Loewenthal seine "Bluthund"-Idee gestohlen hat. Was auch immer das ist.
Wenn es sich dabei um die Bluthund-Fertigkeit/Schule/wasauchimmer handelt die im Previewregelwerk von Elyrion zu finden ist, dann ist das eine einfache "Ein jäger kann einer Spur 100% folgen"-Fertigkeit.
So schon in vielen RPGs gelesen.
Der Bluthund ist z.B. eine Prestigeklasse in D&D3 der genau diese Fertigkeit hat.
Wenn sowas "Idee klauen" heisst, dann dürfte ich mich mit keinem Rollenspieler unterhalten wenn ich vor habe irgendwann mal ein eigenes RPG zu schreiben.
« Letzte Änderung: 17.09.2008 | 15:53 von Thalamus Grondak »
Even if you win the Rat race, you´re still a Rat

Offline Skele-Surtur

  • Münchhausen der Selbstauskunft
  • Titan
  • *********
  • Skeletor Saves!
  • Beiträge: 28.527
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Surtur
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #255 am: 17.09.2008 | 15:53 »
...und dem die entsprechende Schule/Fertigkeit/Whatever in AC nachempfunden gewesen wäre. (Vermute ich jetzt mal ganz frech).
Doomstone ist die Einheit in der schlechte Rollenspiele gemessen werden.

Korrigiert meine Rechtschreibfehler!

Offline Nyx

  • Experienced
  • ***
  • Beiträge: 109
  • Username: Nyx
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #256 am: 17.09.2008 | 15:54 »
Steht auch in der Klage. Ist eine Idee, die im internen Autorenforum von NS vorgestellt wurde.
Ich glaube im Blutschwerter-Forum würde diese "Bluthund"-irgendwas von einem Besitzer der Regelwerke genannt.
Im Prinzip nichts anderes als "wenn er einmal eine Fährte aufgenommen (lies: gefunden) hat kann er sie immer verfolgen, auch wenn es z.B: über nackten Fels oder durchs Wasser geht" (frei aus dem Gedächtnis rezitiert).

Wie obiger Regelwerksbesitzer dort auch sehr richtig behauptete kommt einen das eigentlich seit Earthdawn bekannt vor.

Mag auls sein, dass der Autor sich beklaut fühlt (vermutlich v.a. in der Summe der Ereignisse), 'nen Innovationspreis sollte man dafür aber nicht unbedingt verlangen... ;)
"Moral victories don't count!"

Offline grasi

  • Adventurer
  • ****
  • Beiträge: 759
  • Username: nemo
    • Der Kopfkinocast
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #257 am: 17.09.2008 | 16:10 »
Ich klaue als Autor ständig und überall. Die Kunst ist es aus dem Material dann was eigenes zu schaffen.  ;D

Offline mat-in

  • Hero
  • *****
  • Beiträge: 1.428
  • Username: URPG
    • Offizielle Website von URPG und seinen Hintergrundwelten
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #258 am: 17.09.2008 | 16:16 »
Ich glaube im Blutschwerter-Forum würde diese "Bluthund"-irgendwas von einem Besitzer der Regelwerke genannt.
Im Prinzip nichts anderes als "wenn er einmal eine Fährte aufgenommen (lies: gefunden) hat kann er sie immer verfolgen, auch wenn es z.B: über nackten Fels oder durchs Wasser geht" (frei aus dem Gedächtnis rezitiert).

Wie obiger Regelwerksbesitzer dort auch sehr richtig behauptete kommt einen das eigentlich seit Earthdawn bekannt vor.

Mag auls sein, dass der Autor sich beklaut fühlt (vermutlich v.a. in der Summe der Ereignisse), 'nen Innovationspreis sollte man dafür aber nicht unbedingt verlangen... ;)

Es ist also fast 1:1 Tracking vom earthdawn Scout... muhahahahah. Großartige Idee.

Offline Scorpio

  • Obsidian Velvet
  • Famous Hero
  • ******
  • Beiträge: 2.445
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Scorpio
    • Ulisses Spiele
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #259 am: 17.09.2008 | 16:43 »
Ich klaue als Autor ständig und überall. Die Kunst ist es aus dem Material dann was eigenes zu schaffen.  ;D

Von einem Autor zu stehlen ist Plagiat, von mehreren ist Recherche. ;)
DORP - Wir kochen mit Äther!

Ulisses Spiele Universalredakteur

Offline AlexW

  • elender Selbstdarsteller
  • Famous Hero
  • ******
  • Mad, bad, & dangerous to know.
  • Beiträge: 2.234
  • Username: AlexW
    • Reiseberichte aus der Realität
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #260 am: 17.09.2008 | 16:55 »
Von einem Autor zu stehlen ist Plagiat, von mehreren ist Recherche. ;)

Stimmt. :)

Offline Opthalamia

  • Experienced
  • ***
  • Beiträge: 171
  • Username: Opthalamia
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #261 am: 17.09.2008 | 16:58 »
Bisher steht doch nur eins fest. Sie streiten sich, es entstehen Rechtskosten, die nach eigenen Ausssagen dank eines hohen Streitwerts immens ausfallen werden. Und das in einem Geschäftsbereich der nach allgemeiner Auffassung Gewinnarm ist. Herzlichen Glückwunsch. Friedlich lebts sich definitiv günstiger.

Offline Würfelheld

  • Legend
  • *******
  • Beiträge: 5.339
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: version1
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #262 am: 17.09.2008 | 17:24 »
ich möchte nochmals auf dem Punkt SPIEL zurückkommen.

Sicherlich werden dort Neuigkeiten vorgestellt, allerdings aufgrund von Cons wie Rat-, Feen-, RPC sehe ich das Potenzial nicht mehr so hoch an.
Weiterhin sind die Standkosten auf der SPIEL wohl auch nicht die kleinsten die man finden kann und diese sollte man dann auch mal in seine Überlegungen einbringen.

Zm Punkt: Für welchen Verlag arbeite ich:
da sollte wohl jeder sich ein eigenes Bild machen und das wohl mehr oder weniger in dem der entsprechende Autor seine eigenen Erfahrungen mit dem entsprechenden Verlag macht. Sicherlich kann man sich Meinungen von anderen Autoren anhören, aber man sollte sich dort seine Subjektivität wahren.


Und in soweit stimme ich friedensbringer zu "es zählt die Unschuldsvermutung bis das Gegenteil bewiesen ist".



Offline AlexW

  • elender Selbstdarsteller
  • Famous Hero
  • ******
  • Mad, bad, & dangerous to know.
  • Beiträge: 2.234
  • Username: AlexW
    • Reiseberichte aus der Realität
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #263 am: 17.09.2008 | 18:42 »
Cons sind unerheblich, aus meiner Erfahrung. Leute kommen zu Cons um zu spielen, nicht zu kaufen. :) Ausserdem kann es sein, dass sich ein Verlag dauernde Con-Praesenz nicht leisten kann/will, aber zur Spiel will jeder nach Moeglichkeit hin.

Und - Unschuldsvermutung: Wie gesagt, PG hat (die fuer mich interessanten/wichtigen) Teile nicht dementiert und an mehreren Stellen gelogen. Der Sachverstaendige ist kein unabhaengiger solcher, und damit wird dann auch Augenwischerei betrieben.

Aber: Ich habe keine Insider-Infos, ich war nicht dabei, ich will mit dem ganzen Aerger und Stress und der Schlammschlacht nur sehr ungern als Autor in Verbindung gebracht werden. Ruhm bringt's keinem, und es waere schade, wenn daran die Hobbyszene leiden taete.

Offline Blizzard

  • WaWiWeWe²
  • Titan
  • *********
  • Fade to Grey
  • Beiträge: 20.643
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Blizzard
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #264 am: 17.09.2008 | 19:27 »
Zunächst mal: Ich muss meinen Kopf festhalten, vom vielen herumschütteln würde er sonst glatt herunterfallen.

Ich sehe es ähnlich wie Boba: Man sollte sich erstmal da raus halten. Und zumindest neutral bleiben, oder es versuchen. Mir fällt es zugegebner Maßen schwer, da ich beide Systeme kenne und schätze. Ich bin sogar Elyrion-Supporter(bei AC wollten sie mich nicht?-no pun intended-), werde aber, bis die Vorfwürfe geklärt sind vorerst keine weiteren Elyrion-Runden anbieten.Sollten sich die Vorwürfe gegen Herrn Löwenthal als wahr herausstellen, werde ich mit sofortiger Wirkung von dieser Funktion bzw. diesem Amt zurücktreten. Für mich gibt es Gründe, die mich eher pro NaSta tendieren lassen, und dann wieder Gründe, die mich pro PG tendieren lassen. Ich glaube z.B. nicht, dass Herr Löwenthal von der Wichtigkeit der Spiel nichts gewusst haben soll. Genau so schwer ist es aber nachzuweisen, dass die AC-Quellenbücher, die auf der SPIEL hätten vorgestellt werden sollen, ohne Herrn Löwenthal bzw. mit/unter einem anderen Autor rechtzeitig zur SPIEL fertig geworden wären.

Wie dem auch sei, es steht hier Aussage gegen Aussage. Bewiesen ist noch nichts, und bis dahin sollte die Unschuldsvermutung für beide Verlage gelten.

Viele reden hier von Dingen, die angeblich "unseriös" wären oder gelaufen wären. Das mag für einige Dinge auch zutreffen. Was ich jedoch unseriös finde, ist jemandem öffentlich zu unterstellen, dass er gelogen habe- obwohl man selbst keinen Beweis dafür hat und dessen Schuld öffentlich noch nicht bewiesen ist. Das finde ich unseriös.

Zitat
Ruhm bringt's keinem, und es waere schade, wenn daran die Hobbyszene leiden taete.
Die Hobbyszene hat darunter schon gelitten-wie die Diskussion hier und in anderen Foren zeigt. Dass man diese Systeme nicht mehr aktiv spielt, ist der erste Schritt. Der zweite ist, um Produkte vom NaSta bzw. PG einen Bogen zu machen, bzw. nichts mehr von denen zu kaufen. Inzwischen sind wir schon bei Schritt 3 angelangt: vermeintliche Wartburgfeste mit den Büchern von NaSta oder PG...
"Wir leben nach den Regeln, wir sterben nach den Regeln!"

"Wer nicht den Mut hat zu werfen, der wird beim Würfeln niemals eine Sechs erzielen."

Offline Timo

  • Bärenmann
  • Mythos
  • ********
  • Lonesome Traveller
  • Beiträge: 11.834
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: ChaosAptom
    • ChaosAptoms Homepage
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #265 am: 17.09.2008 | 19:32 »
Ich hab die vorher schon beide nicht gespielt und beide haben mich nicht interessiert, wobei mich AC weniger reizte.
Ich will Aera(zumindest das Artwork! Naja immerhin designt er Gothic 4...)
"The bacon must flow!"

Kinshasa Beatboy

  • Gast
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #266 am: 17.09.2008 | 19:58 »
Auf der Basis der Unterlagen kann man sich nach meiner Ansicht durchaus einen recht guten Überblick verschaffen. Insofern geht der Hinweis auf Unschuldsvermutungen fehl, denn für die Bildung einer persönlichen Meinung anhand der vorliegenden Dokumente brauche zumindest ich kein Gericht. Allerdings, und da stimme ich zu, ist eine gewisse Zurückhaltung bei Wertungen keine schlechte Idee.

Davon abgesehen bin ich mir gar nicht so sicher, wer denn nun hier Beklagter und wer Kläger ist. Durch die in meinen Augen vollkommen unnötige Veröffentlichung der Dokumente wurde nämlich gewaltsam eine neue Situation geschaffen, deren Eigendynamik hätte vorhergesehen werden können bzw. müssen.

Produktboykotte halte ich ansonsten in diesem Zusammenhang aber nun wirklich für Quatsch. Wer mit Produkten von Arschlöchern keinen Kontakt wünscht, sollte sich erst einmal anderweitig mannigfaltigst austoben, bevor ein paar arme Rollenspielproduzenten vom Bannstrahl getroffen werden. Energieversorgung und Ernährungsgewohnheiten fallen mir da deutlich eher ein als ein peinlich in der Öffentlichkeit ausgetragener Streit um persönliche Integrität unter ehemaligen Partnern und Freunden.

EDIT: So ein bisschen geht es mir hier wie mit ganz besonders peinlichen Situationen, in denen ich mich für Dritte dermaßen schäme, dass ich mich der Situation durch Flucht entziehe. Beim Fernsehen schalte ich dann beispielsweise um, schüttel mich kurz, schaue aber aus purer Sensationslust nach ein paar Minuten noch mal rein, um zu prüfen ob es immer noch so schlimm ist. So empfinde ich diesen Fall auch  :-[
« Letzte Änderung: 17.09.2008 | 20:04 von Kinshasa Beatboy »

Offline pharyon

  • Bleistift der Herzen
  • Famous Hero
  • ******
  • Wir kümmern uns darum.
  • Beiträge: 2.879
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: pharyon
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #267 am: 17.09.2008 | 20:00 »
Ich halte es so wie Boba:
Abwarten, bis der Staub sich gelegt hat. Von beiden Seiten kamen jetzt durchaus einige Vorstöße - über die mag man befinden, wie man will. Abwarten, was das Gericht letztendlich macht (bzw. machen muss).

Nur schade, für mich wird in Zukunft immer so ein kleiner negativer Beigeschmack bleiben, wenn ich mal in mein AC-GRW schaue...
Das ist imho ein Schaden, der zu bedauern ist (also, wenn es anderen außer mir auch so gehen wird).

Gruß, p^^
"Natürlich werden sie ihn foltern - es sind PRAIOS-Geweihte!" (vielen Dank, Kristin ^^)

"Lassen Sie uns die leichten Raumanzüge anziehen - schließlich wollen wir ja nicht ins All." (Danke, Bob Miller und Koloth, Sohn des Rodoth)

Offline Azzu

  • Baron Rührbart
  • Legend
  • *******
  • Beiträge: 5.201
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Azzurayelos
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #268 am: 17.09.2008 | 20:22 »
Weil vorhin jemand die Staatsanwaltschaft ins Spiel gebracht hat:

Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung werden nur auf Antrag des Verletzten verfolgt (§ 194 StGB).

Wenn ein Zivilrichter den Verdacht hat, dass eine Prozesspartei sich durch die Prozessführung des versuchten Betrugs schuldig gemacht hat, kann er die Akten an die Staatsanwaltschaft schicken, oder auch nicht. Er ist zur Erstattung einer Strafanzeige nicht verpflichtet. Die Staatsanwaltschaft muss aber ein Ermittlungsverfahren einleiten, wenn sich aus einer Strafanzeige ein sogenannter Anfangsverdacht ergibt (§ 152 Abs. 2 StPO). Von selbst bekommt sie aber von einem Zivilverfahren keine Kenntnis.

Strafanzeigen durch Zivilrichter gibt es übrigens recht wenige.

K4M

  • Gast
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #269 am: 17.09.2008 | 20:40 »
Es ging eher darum, daß Prometheus in der Klageerwiderung explizit "angeregt" hat, ein Verfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen die AC-Autoren einzuleiten.

Offline Azzu

  • Baron Rührbart
  • Legend
  • *******
  • Beiträge: 5.201
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Azzurayelos
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #270 am: 17.09.2008 | 20:54 »
Es ging eher darum, daß Prometheus in der Klageerwiderung explizit "angeregt" hat, ein Verfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen die AC-Autoren einzuleiten.

Meine Meinung dazu:

Solche "Anregungen" der Parteien und ihrer Vertreter kann (und wird) das Gericht ignorieren, zumal die betreffende "Anregung" nicht den Verfahrensgegenstand betrifft. Die Anwälte der Parteien wissen das auch beide. Adressat dieser Passage sind die Kläger, denen mit der Erstattung einer Strafanzeige (unmittelbar an die Staatsanwaltschaft) gedroht wird. EDIT: Diese würde der Beklagtenanwalt aber nur auf Weisung der Beklagten erstatten.
« Letzte Änderung: 17.09.2008 | 21:00 von Azzurayelos »

Offline Thalamus Grondak

  • Mythos
  • ********
  • Beiträge: 9.220
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Thalamus Grondak
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #271 am: 17.09.2008 | 21:18 »
Solche "Anregungen" der Parteien und ihrer Vertreter kann (und wird) das Gericht ignorieren, zumal die betreffende "Anregung" nicht den Verfahrensgegenstand betrifft.
Kann es das?
Verbreitung Gewaltverherrlichender Schriften ist ja keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat. Mich würde es sehr wundern, wenn Richter und Staatanwälte bei Kenntniserhalt einer solchen das einfach ignorieren dürfen.
(Hab aber auch keine Ahnung, aber mich würde es schon stark wundern.)
Even if you win the Rat race, you´re still a Rat

Offline Azzu

  • Baron Rührbart
  • Legend
  • *******
  • Beiträge: 5.201
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Azzurayelos
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #272 am: 17.09.2008 | 21:20 »
Mich würde es sehr wundern, wenn Richter und Staatanwälte bei Kenntniserhalt einer solchen das einfach ignorieren dürfen.

Siehe mein Beitrag oben:

Zitat
Wenn ein Zivilrichter den Verdacht hat, dass eine Prozesspartei sich durch die Prozessführung des versuchten Betrugs schuldig gemacht hat, kann er die Akten an die Staatsanwaltschaft schicken, oder auch nicht. Er ist zur Erstattung einer Strafanzeige nicht verpflichtet. Die Staatsanwaltschaft muss aber ein Ermittlungsverfahren einleiten, wenn sich aus einer Strafanzeige ein sogenannter Anfangsverdacht ergibt (§ 152 Abs. 2 StPO). Von selbst bekommt sie aber von einem Zivilverfahren keine Kenntnis.

Oder kürzer: Ein Richter ist kein Staatsanwalt, und hat daher auch nicht die Pflichten eines Staatsanwalts.
« Letzte Änderung: 17.09.2008 | 21:22 von Azzurayelos »

Offline Arkam

  • Fadennekromant
  • Legend
  • *******
  • T. Meyer - Monster und mehr!
  • Beiträge: 4.879
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Arkam
    • Paranoia Discord Runde sucht neue Mitspieler!
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #273 am: 17.09.2008 | 22:32 »
Hallo zusammen,

so die Frage nach dem erweiterten Umfang des Romans habe ich jetzt einfach Mal ins NaSta Forum eingestellt.

Wenn ich die Klageschrift von NaSta lese kommt bei mir das Gefühl auf hier soll ein Schadenszenario aufgebaut werden. Dazu noch ein maximales Schadensszenario. Das die Gegenseite das irgendwie kontern muß ist klar. Zudem ist allgemein von Spielen und nicht von Rollenspielen die Rede.
Ich denke nämlich nicht das ein Rollenspieler ernsthaft die große Bedeutung der "Spiel XX" in Essen für den Rollenspielbereich abstreiten kann.

Gruß Jochen
Paranoia Discord Runde sucht neue Mitspieler:

https://discord.gg/RuDqVSFYtC

Offline Feuersänger

  • Orcjäger
  • Moderator
  • Titan
  • *****
  • Deadly and Absurdly Handsome
  • Beiträge: 33.713
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Feuersänger
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #274 am: 18.09.2008 | 00:28 »
Worauf ist der Streitwert (wenn ich richtig gelesen habe, 100.000 Euro) eigentlich bezogen?
Der :T:-Sprachführer: Rollenspieler-Jargon

Zitat von: ErikErikson
Thor lootet nicht.

"I blame WotC for brainwashing us into thinking that +2 damage per attack is acceptable for a fighter, while wizards can get away with stopping time and gating in solars."

Kleine Rechtschreibhilfe: Galerie, Standard, tolerant, "seit bei Zeit", tot/Tod, Stegreif, Rückgrat