Danke für die Zusammenfassung.
Ja, die Zusage war nur mündlich … aber wenn jemand extra aus den USA anruft, sollte man - so dachte ich bisher - darauf etwas geben können.
Da kennt er das amerikanische Geschäftsgebaren aber schlecht. F&S muss sich da nicht grämen, sich auf eine mündliche Zusage verlassen zu haben. Auch ein schriftlicher Vertrag zwischen einer deutschen Kleinfirma (sorry) und einem US-Konzern ist nicht das Papier wert, auf dem er gedruckt ist. Wenn der Ami nicht mehr will, dann will er nicht mehr.
Da hat man keine echte Handhabe, selbst mit schriftlichem Vertrag. Vor einem deutschen Gericht kannst du nicht klagen, weil das für die Ami-Firma einfach nicht zuständig ist, und in den USA zu klagen, musst du dir erstmal leisten können. Und selbst wenn du es durchziehst und in den USA klagst UND wider alle Wahrscheinlichkeit auch noch Recht bekommst... dann kannst du dir immer noch nichts dafür kaufen, weil dir das amerikanische Rechtssystem keine Beitreibungsmittel an die Hand gibt. "Who's gonna make me, buddy? You and what army?"
Umgekehrt kannst du dich aber über das Vertriebsverbot nicht hinwegsetzen, weil sich der US-Konzern sehr wohl leisten kann, dir ein paar deutsche Rechtsanwälte auf den Hals zu hetzen.