1. Zauber "Schicksalsergebenheit" (Todesmagie, S. 162 RdM)
Dieser Zauber lässt die Verbündeten des Todesmagiers zeitweilig Furcht und Tod vergessen. Der Zauberer und die Verbündeten in einer Entfernung bis zu 12 Schritt werden für 6 Runden so behandelt als hätten sie das Talent "Furchtlosigkeit". (ich weiß nicht ob man hier, den gesamten Text aus der Beschreibung zitieren darf...)
Frage: Müssen sich die Verbündeten innerhalb der Reichweite (12 Schritt) des Zauberers befinden, damit sie den Bonus erhalten oder müssen sie dies nur sein, wenn der Zauber gewirkt wird?
2. Zauber "Verdorren" (Todesmagie, S. 163 RdM)
Dieser Zauber führt dazu, dass ein Körperteil (Arm oder Bein) verdorrt, also nicht mehr einsetzbar ist. Während der Wirkdauer leidet das Ziel unter den folgen eines fehlenden Armes oder Beines (siehe S.145 GRW). Laut S. 145 GRW bedeutet dies, (beim Arm) dass er -20% auf Würfe auf Fertigkeiten und Eigenschaftswerte hat, für die er zwei Hände bräuchte und keine Zweihandwaffe mehr führen kann.
Frage Arm: Wie ist das nun, wenn in dieser Hand eine Waffe geführt wurde. Wird diese fallengelassen? Kann er mit dieser nicht mehr kämpfen? Oder bekommt er -20% auf KG wenn er mit dem verdorrten Arm angreift? Ich persönlich finde ja, dass man den Arm garnicht mehr nutzen kann zu stark. Der Zauber hat eine läppische Zauberzahl von 11 und es gibt keine Möglichkeit auf WK-Wurf um zu widerstehen. Ich frage deswegen, da der Todesmagier am Anfang der 2. Karriere (Fahrender) mal eben damit einen Chaos-Krieger untauglich machte. Wir handhabt ihr das?
Zum Bein: Hier steht ja eindeutig im GRW, dass BEW halbiert wird und Ausweichen nicht mehr möglich ist. Deswegen ist dies unstreitig.