Ich habe von einem TAGELÖHNER geredet, das sind die Leute, die morgens versuchen Arbeit für den Tag zu finden und die Glücklich sein können wenn es heißt man habe die nächste Woche was für sie zu tun.
Egal. Wenn es Freie sind, genießen sie Rechte. Wenn es Unfreie sind, genießen sie den Schutz durch ihren Herrn. Welchen Standes sie sind, wirkt sich vielleicht auf das Strafmaß aus, ändert aber nichts daran, dass auf jeden Fall Strafe verlangt wird. Ausnahme: Der Tagelöhner stammt nicht aus der Gegend und die für ihn zuständige Obrigkeit hat keine Ahnung, wo er verstorben ist/wurde. Wo kein Kläger, da auch kein Richter.
Übrigens kann man sich als Edelmann mit dem Wergeld für einen getöteten Leibeigenen zufrieden geben, kann aber auch Genugtuung verlangen, weil die Tötung die Fähigkeit zur Schutzpflicht in Frage stellt, also eine schwere Beleidigung ist. In einem solchen Fall kann dann nur noch der Lehnsherr beider Beteiligten anordnen, dass ein Zweikampf zu unterlassen ist.
Waren die Herbergswirte ganz sicher Leibeigene oder vlt Freie?
Vermutlich Freie. Aber wie bereits erläutert, Leibeigene gehören nicht in erster Linie ihrem Herrn, sondern dessen Lehnsherrn. Und die Chance, dass der mal eben mit Mordslaune vorbei kommt und - dann natürlich tatsächlich (nach weltlichem Recht) ungestraft - einen Leibeigenen erschlägt, ist doch eher gering.
Was sicher richtig ist: Als Herr hätte man ungleich mehr Möglichkeiten, recht kommod aus der Sache herauszukommen. Ganz einfach, weil man die Mittel für Entschädigungen hätte, auf welche die Verhandlungen hinauslaufen werden, weil Haft oder gar Hinrichtung beim Stand des Beklagten als Strafmaß nicht in Frage kommen. Und natürlich hätte man mehr Möglichkeiten, Druck auf potentielle Kläger oder - wenn das nicht klappt - auf Zeugen auszuüben. Aber wenn der Wille der Geschädigten da war, kam es auf jeden Fall zu einer Klage vor irgend einer Instanz.
Der Knackpunkt aber ist, und deshalb verwende ich den Konjunktiv: Es ist historisch aus dem europäischen Mittelalter nicht überliefert, wo dass Herren aus Willkür ihre Unfreien erschlagen hätten. Das kann natürlich an den guten Verschleierungsmöglichkeiten oder dem Unwillen der Chronisten gelegen haben, womöglich aber auch daran, dass ein Wehradel seine Affekte normalerweise gut im Griff hatte (Militärisches Training und vor allem Standesräson: Man kann schlecht über Andere herrschen, wenn man sich selbst nicht beherrschen kann ...) und zudem genug andere Optionen hatte, um Dampf abzulassen, statt ins nächstgelegene Dorf zu rennen und dort jemanden umzunieten, der ja immerhin einen Wert darstellte und dessen Tod Konsequenzen haben würde. Sie hatten mehr und bessere Gründe, keinen Gemeinen oder Unfreien umzubringen, als diese gegen Morde untereinander.
Ach ja, neben der weltlichen Gerichtsbarkeit gab es auch noch das Kirchenrecht, welches selbst zur Sanktionierung die Tötung eines Unfreien die Exkommunikation vorsah. Das war für einen Edelmann schlimmer als für einen Unfreien, weil sie für einen solchen bereits Auswirkungen auf das Diesseits hatte. Und die Exkommunikation wurde nur aufgehoben, wenn die Angelegenheit auch bereinigt wurde.