Ich bin total verunsichert und liege seit Stunden in fötaler Schutzhaltung in einer Ecke ...
Ernsthaft? Dann ist dieses Thema sicherlich nicht die relevanteste Sache, der du dich stellen solltest.
Zu deinen Fragen, welche die TP (dein Freund und Helfer) gern beantwortet:Die weite Auffassung, die sich in diesem Thema durchgesetzt hat, reicht.Bestellte oder gebackte Sachen können unter
Kennzeichnung, dass man nur einen
Anspruch auf ein Produkt erworben hat, gepostet werden.
Diesen Anspruch hast du ja neu erworben. Das Produkt selbst, hast du dagegen noch nicht erworben.
... diese Differenzierung ist aus Fairness-Gründen geboten. Denn: Wer immer was in diesem Thema sieht und merkt "
genau das bräuchte ich jetzt auch" oder "
ggf. hilft mir das weiter, ich will mal nachfragen, was es für Erfahrungen (von haptischen über Drüberlesen- bis hin zu Spiel-Erfahrungen) es damit gibt", der sollte zumindest die theoretische Möglichkeit haben, die Sache zu erwerben. Bei Vorbestellungen oder CF-Investitionen ist das nicht gegeben. Da kann man nur den Anspruch auf ein Produkt erwerben. Das ist aber nicht dasselbe wie das Produkt. Bei Bestellungen würde ich das ähnlich sehen. "Etwas neu haben" meint, dass es mindestens in den eigenen Besitz übergeganen ist. Die Klärung der Eigentumsverhältnisse muss dabei noch nicht erfolgt sein.
Kurz:
Die Ergänzung von
"gebackt", "bestellt" oder "vorbestellt" gehört für mich
zwingend in den Beitrag, wenn sich das Objekt noch nicht im eigenen Besitz befindet.
... schönen Tag noch. Beehren Sie die TP bald wieder.
Bei mir neu als PDFs:Maelstrom Bundle of Holding. Unter anderem mit diesem Schmuckstück -
momentan noch BoH-exklusiv:
Supernatural Investigation in Victorian England; mit Lifepath-Generierung... und über den HM-RPGNow-Newsletter zum halben Preis:
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