Autor Thema: DSA Gesetzbuch Mittelreich  (Gelesen 10154 mal)

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Ein

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #25 am: 24.05.2010 | 13:08 »
Ich halte das moderne ebenfalls für vollkommen unangebracht.

Mein Tipp: Nimm die Gesetzgebung der Bibel als Ansatz: Ex 19 - Num 10.

Da hast du alle wichtigen Sachverhalte bereits abgehandelt und musst im schlimmsten Fall nur abwandeln.

Offline Yvo

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #26 am: 24.05.2010 | 13:22 »
@Erik: Ist halt die Frage, was du willst...

Für mich klingt das weniger so, als würdest du dir Gedanken darum machen, wie ein aventurisches Gesetz aussähe...
...für mich klingt das eher so, als bräuchtest du ein Tool, um deine Spieler etwas zu kontrollieren.

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Offline Adanos

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #27 am: 24.05.2010 | 13:22 »
Zur Beachtung:

Laut Geografia Aventurica gilt im Inquisitionsverfahren (Mittelreich, Horasreich, fast überall) der Grundgedanke des Büßens für die Tat. Denn ein Verbrechen ist ein "schändlich Hämmern an der göttlichen Ordnung" oder sowas. Deswegen hat die Obrigkeit definitiv ein Interesse, den Delinquenten zu bestrafen, um die Ordnung "wiederherzustellen".

Ein Mord an einem Wanderarbeiter könnte somit ebenso mit Todesstrafe bestraft werden, egal von wem er begangen wurde, ja auch bei einem Adlige. Setzt natürlich gute Beweise voraus.

Das Schiedsverfahren wird mehr in Thorwal und Aranien praktiziert. Hier zahlt man fast immer eine Geldbuße (Thurgold). In Thorwal kann man auch für friedlos erklärt werden, also vogelfrei.

Was noch in eurer Liste fehlt sind viele gemeingefährliche Delikte, wie Brandstiftung, Brunnenvergiftung und alles Mögliche, was mit Seuchen zu tun hat.
Die dürfen als Schwerverbrechen gelten, darauf würde ich als aventurischer Richter ohne mit der Wimper zu zucken die Todesstrafe anwenden. Ist eben saugefährlich bei Städten mit Holzgebäuden bzw. wenig sauberem Wasser.

Waffenbesitz:
Waffen dürfen von Freien getragen werden uns sind nicht verboten. Verboten sind allenfalls privilegierte Waffen (Zweihänder), wobei da laut Hintergrund nicht hart durchgegriffen wird.
Waffen dürfen nicht von Unfreien (Sklaven, Leibeigenen) getragen werden, was insb. im Bornland streng kontrolliert wird.
Unfreie sind aber auch nicht rechtsfähig, d.h. sie können ohnehin nicht vor Gericht auftreten sondern brauchen einen adligen Schutzherrn, der das für sie übernimmt.


Wo man eher "finsteres Mittelalter" bei der Gesetzgebung umsetzen kann ist Nostergast, das Mittelreich und insb. das Horasreich sind da schon zu zivilisiert. Zudem sind die Gerichtsverfahren da sehr förmlich-rituell angelegt, alles wohl aus göttlicher Vorgabe.

ErikErikson

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #28 am: 24.05.2010 | 14:08 »
Die Idee mit der Bible ist nicht schlecht. Klare Aussagen. Muss ich mir aber nochmal genauer durchlesen.

Jedenfalls kann man das nicht auf nem modernen System aufbauen, das wird nicht akzeptiert.

Obwohl ichs cool fände, dann müssten die SC sich z.B. vorher überlegen, ob sie den Bösewicht jetzt echt aus dem Hinterhalt abmeucheln.

Ein

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #29 am: 24.05.2010 | 14:18 »
Das müssen sie bei der Bibel auch. Mord --> Todesstrafe. Da müsste man dann beweisen, dass der andere ein Böser war. Bzw. kein Kläger, kein Richter.

ErikErikson

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #30 am: 24.05.2010 | 14:37 »
Hier sind die Vergehen gegen Leib und Leben.

Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll des Todes sterben. 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. 14 Wenn aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit Hinterlist umbringt, so sollst du ihn von meinem Altar wegreißen, dass man ihn töte.
15 Wer Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauft, sei es, dass man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.
17 Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.
18 Wenn Männer miteinander streiten und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, dass er nicht stirbt, sondern zu Bett liegen muss 19 und wieder aufkommt und ausgehen kann an seinem Stock, so soll der, der ihn schlug, nicht bestraft werden; er soll ihm aber bezahlen, was er versäumt hat, und das Arztgeld geben.
20 Wer seinen Sklaven oder seine Sklavin schlägt mit einem Stock, dass sie unter seinen Händen sterben, der soll dafür bestraft werden. 21 Bleiben sie aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er nicht dafür bestraft werden; denn es ist sein Geld.
22 Wenn Männer miteinander streiten und stoßen dabei eine schwangere Frau, sodass ihr die Frucht abgeht, ihr aber sonst kein Schaden widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wie viel ihr Ehemann ihm auferlegt, und er soll's geben durch die Hand der Richter.
23 Entsteht ein dauernder Schaden, so sollst du geben Leben um Leben, 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Beule um Beule, Wunde um Wunde.
26 Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin ins Auge schlägt und zerstört es, der soll sie freilassen um des Auges willen. 27 Desgleichen wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, soll er sie freilassen um des Zahnes willen.

Offline 8t88

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #31 am: 24.05.2010 | 15:10 »
Äh... "Schändlich Hämmern an den Säulen von Reich, Recht und Ordnung" ist schon eher sowas wie ein Kaiserattentatsversuch oder Dämonenbeschwörung. Alles was das Reich ernsthaft destabilisiert.
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Offline Lord Verminaard

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #32 am: 24.05.2010 | 15:12 »
Ich finde eigentlich den Ansatz nicht schlecht, sich auch etwas an modernen Gesetzen zu orientieren. Aventurien ist doch durch und durch ein Mischmasch aus Mittelalter und Moderne. Die aventurische Gesellschaft ist wesentlich freier und aufgeklärter als Europa im Mittelalter. Andererseits gibt es schon die Standesunterschiede, keine Gewaltenteilung, keine zweite Instanz. Es besteht die Möglichkeit von Gottesurteilen oder auch des von Chris bereits erwähnten Leumundszeugen bzw. Bürgen.

Wichtiger als das eigentliche Strafgesetz, also das materielle Recht (was darf man, was nicht), erscheint mir daher das Strafverfahren, also das Prozessrecht (wie kommt ein Urteil zustande). Hier ist die moderne StPO in der Tat völlig unangemessen.

Trotzdem, im Mittelreich, wie ich es mir vorstelle, geht es in der Regel (die von Ausnahmen bestätigt wird) deutlich gerechter und menschenfreundlicher zu als im finsteren Mittelalter. Niemand wird für Ehebruch gesteinigt oder für gleichgeschlechtlichen Verkehr. Frauen haben Rechte. Normalerweise werden keine falschen Geständnisse unter Folter erzwungen. Usw. usf.
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Offline Lord Verminaard

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #33 am: 24.05.2010 | 15:22 »
P.S.: Hier noch ein paar mögliche Inspirationsquellen (Vorsicht, schwere Kost):

Preußisches allgemeines Landrecht von 1794 (aufgeklärte Feudalgesellschaft)
Sachsenspiegel (mittelalterliche Feudalgesellschaft)

Vielleicht auch als Abschreckung? ;D
« Letzte Änderung: 24.05.2010 | 15:28 von Lord Verminaard »
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Offline Xemides

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #34 am: 24.05.2010 | 15:34 »

Hi,

Zitat
1. Sind die Strafen zu hart, regieren die Helden mit Rachegedanken, jen nach Macht auch mit der Vernichtung von Rathäusern oder ganzen Dörfern. Das brauch ich in meiner Gruppe nicht.

Blödsinn, wenn man in einer Fatasy-mittelalterlichen Welt spielt, weiss man, da da auch das damalige Recht zählt. Und mit Rechtskunde kann man sogar wissen, was erlaubt und verboten ist und wie die Strafen sind. Wenn ich dann trotzdem schwere Verbrechen begehe, weiß ich was mich erwartet )ähnlich wie die Raser im Straßenverkehr, die sich über Blitzanlagen aufregen).

Zitat
2. Irgendwann sind alle Helden oder zumindest der Gruppendieb verstümmelt. Bestechung um dergleichen zu vermeiden wandelt das ganze nur wieder in ein Geldstrafensystem um.

1. Warum ? Können sich die Helden nicht an das örtliche Recht halten ? Wenn dem so ist, haben sie jede Strafe verdient und müssen damit leben. Und Bestechung st kein Geldstrafensystem. Du kannst auch damit arbeiten, zum Beispiel gibt es keinen einheitlichen Bestechungsgeld-Katalog und auch eine Bestechung ist keine Garantie, das man nicht verfolgt wird.

Zitat
3. Mittelalterrecht ist zu wischiwaschi und provoziert Streit zwischen SL und SC und zwischen SC untereinander.

Ja und, ihr spielt ein Fantasy-Rollenspiel und kein modern Times Setting. Da müssen deine Spieler mit leben können. Zumal sie ja keine Verbrechen begehen müssen und sie sich ja auch geschickt anstellen können um sich nicht erwischen zu lassen.

Mir scheint, du denkst viel zu eingleisig und pragmatisch, lasse doch mal deine Fantasy spielen.

Wie wäre es denn mit der http://avalon.law.yale.edu/medieval/magframe.asp oder dem http://sachsenspiegel-online.de als Vorlage ?
« Letzte Änderung: 24.05.2010 | 15:50 von Xemides »
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Offline YY

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #35 am: 24.05.2010 | 15:38 »
2. Irgendwann sind alle Helden oder zumindest der Gruppendieb verstümmelt.

Der hat das auch verdient  :P

In den meisten Fantasy-Settings finde ich den Dieb als Charakterkonzept ziemlich Banane.
"Kannst du dann bitte mal kurz beschreiben, wie man deiner Meinung bzw. der offiziellen Auslegung nach laut GE korrekt verdurstet?"
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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #36 am: 24.05.2010 | 16:37 »
@ YY
Warum? Was stört dich an einem Dieb? (Bzw. was findest du an ihm unpassend?)

Offline YY

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #37 am: 25.05.2010 | 07:31 »
Ist schwer auf einen Punkt zu bringen; ich schmeiße einfach mal ein bisschen was in den Raum:

- Diebe sind nirgends gut gelitten.
In mittelalterlichen oder anderen Gesellschaften mit wackligem Gewaltmonopol, geringer Rechtssicherheit, kaum oder gar nicht vorhandenen rechtsstaatlichen Strukturen usw. gilt das umso mehr.

Heutzutage ist es meistens eigentlich nur ärgerlich, wenn man was geklaut kriegt - zumal die größeren Schäden i.d.R. versichert oder zumindest versicherbar sind.

Das ist unter anderen Umständen eben deutlich anders.
Die drakonischen Strafen, die sich für Diebstahl etabliert und lange gehalten haben, kommen ja irgendwo her - die werden von den Betroffenen so gefordert und akzeptiert.
Wir erinnern uns: Einem Dieb wird in vielen hier relevanten Gesellschaften die Hand abgeschlagen (!); bei Diebstahl bestimmter Sachen wird er auch gerne mal aufgehängt.

Beispiel: Viehdiebstahl im Wilden Westen.
Da wird ein Mensch getötet, weil er eine bescheuerte KUH geklaut hat!
Für uns in Deutschland heute undenkbar - und so lang ist das noch gar nicht her...

Wer unter solchen Umständen den Dieb als Konzept wählt, sagt quasi:
Ich will einen Charakter spielen, der ständig Gefähr läuft, aufs Schärfste mit der Gesellschaft aneinander zu rasseln und sich drakonischen Maßnahmen ausgesetzt zu sehen, ohne dafür einen vertretbaren Gegenwert zu erhalten bzw. erhalten zu haben.


Dieser "vertretbare Gegenwert" bringt mich zum nächsten Punkt:

- Diebstahl hat Gründe.
Entweder ist man hinter dem ganz großen Fang her (das ist ja noch einigermaßen nachvollziehbar) oder man klaut (insbesondere bei so drakonischen Strafen), weil man sich gar nicht mehr anders zu helfen weiß und noch nicht mal mehr was zu fressen hat.

SC-Diebe sind aber meiner Erfahrung nach sehr selten das, was man oft als "Meisterdieb" bezeichnet (also mit Plan und Verstand hinter dem ganz großen Fang her), sondern Kleptomanen, die schon in die vom sozialen System recht unabhängige SC-Gruppe nicht so recht passen und erst recht nicht in die Gesellschaft.

In einer "handelsüblichen" Fantasy-Abenteurergruppe muss keiner aus Not klauen. Irgendwoher kommt immer auf mehr oder weniger legalem Weg Geld her - Beute von Monstern, aus Dungeons, Questbelohnungen usw. usf.
Der Dieb klaut also ohne jeden Grund, weil er halt ein Dieb ist  :gaga:


- Von anerkannten Diebesgilden will ich gar nicht erst anfangen...



Zum Abschluss ein Gedanke in eine andere (mMn in diesem Zusammenhang die richtige) Richtung:
Der "Dieb" als Rolle innerhalb der Gruppe.

Klar hat ein Fantasy-Dieb seine Spezialbereiche (Fallen aufspüren, Spurenlesen usw. usf.), aber gerade so ein Dungeoneering-Spezialist sollte dann doch eigentlich darauf bedacht sein, sich von dem normalen Diebesgesocks abzugrenzen.

Stattdessen hat er eine Bezeichnung, die ihn nicht nur IG nicht ausreichend abgrenzt, sondern auch noch OOC den Spieler dazu verleitet, das wörtlich umzusetzen, anstatt sich eben am Idealbild des Zugangs-, Schleich-, Meuchel- und Fallenspezialisten zu orientieren, das i.d.R. hinter einem typischen Fantasy-Dieb steht.
Gerade bei D&D und ED ist der Dieb ja irgendwas zwischen Heckenschütze, Aufklärer, Kampfmittelräumer und Schlüsseldienst, aber sicher kein gewöhnlicher Krimineller.

Wenn man sich an diesem Rollenbild orientiert, kann ich mit einem Fantasy-Dieb auch leben - der ist dann nämlich nur unglücklich bezeichnet, hat jedoch einen echten Nutzen und dürfte wohl auch sozial mehr oder weniger akzeptiert sein (weil er seine Fähigkeiten nicht gegen die Gesellschaft richtet).

Das gibt aber bei Weitem nicht jedes Setting und jedes System her.

Wenn die Voraussetzungen für den Dieb als Dungeoneering-Spezialisten nicht da sind, fällt er als Konzept einfach flach, weil er dann zwingend nur noch ein Krimineller ist.


Vielleicht zur Verdeutlichung:

D&D/ED (stellvertretend für Settings, die den Dieb als Dungeoneering-Spezialisten hergeben):
A: "Ich spiele einen Dieb (einen Spezialisten zur Fallenräumung, der gut schleichen kann usw. usf.)."
B: "Ich spiele einen Kämpfer (der sich mit Monstern und anderen Gegnern haut)."
C: "Ich spiele einen Magier (der sich mit Übernatürlichem auskennt, zaubern kann usw.)."


DSA/Riddle of Steel (stellvertretend für Settings, die den Dieb als Spezialisten mMn nicht hergeben und wo er daher als gewöhnlicher Krimineller "endet"):

A: "Ich spiele einen Dieb."
B: "Dann spiele ich einen Betrüger!"
C: "Ich einen Mörder!"
D: "Und ich einen Vergewaltiger!"


Mein Eindruck ist es, dass sich sowohl Autoren als auch Spieler bisweilen einfach keine Gedanken machen, ob der Dieb sinnvoll (d.h. als nützliches und sozial akzeptables Gruppenmitglied) darstellbar ist.
Da wird dann ohne weiteres Nachdenken über das Setting einfach mal eine SC-Klasse "Dieb" geschrieben oder eben ein Dieb gespielt - mit den hier breitgewalzten Problemen/Unstimmigkeiten als Folge.
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Ein

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #38 am: 25.05.2010 | 09:20 »
Wobei der Dieb im Englischen eben halt auch nicht ohne Grund meist als Rogue bezeichnet wird und nicht als Thief. Und der Rogue ist dann eher der Herumtreiber, als ein Dieb an sich.

Offline Elwin

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #39 am: 25.05.2010 | 09:24 »
So wie es bei DSA auch klassisch "Streuner" heißt.
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Offline Lord Verminaard

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #40 am: 25.05.2010 | 10:28 »
Ach ja, der "Dieb", der andere Gruppenmitglieder beklaut und das auch noch für "gutes Rollenspiel" hält, und dann natürlich schlecht würfelt, woraufhin ihn der Zwerg umbringen will, woraufhin der Meister ein Machtwort spricht... ich dachte, irgendwann wächst man da raus? ;)

Ansonsten verweise ich mal auf das Swords&Sorcery-Genre, in dem der Dieb einer der wichtigsten Archetypen des Protagonisten bzw. Antihelden ist. Und da Aventurien ein eierlegendes Wollmilchsau-Setting ist, hat auch dieser Archetyp seinen Platz, z.B. in Fasar oder Al'Anfa und in einer entsprechend antiheldischen Gruppe. Da kann man dann mit der vorhandenen Gefahr drakonischer Maßnahmen umgehen, diese ist dann ein wesentlicher Quell der Spannung bzw. der Herausforderung für alle Charaktere.
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Offline Yvo

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #41 am: 25.05.2010 | 16:21 »
Warum hält man den Dieb eigentlich immer für böse? (Mörder, Vergewaltiger, Antiheldisch...)

Das ist einfach nur ein Kerl, der irgendwie überleben muss. Grade bei DSA mit der Phexkirche gibt es doch das Klischee des "ehrenhaften Diebes"...
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Offline Adanos

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #42 am: 25.05.2010 | 16:45 »
Äh... "Schändlich Hämmern an den Säulen von Reich, Recht und Ordnung" ist schon eher sowas wie ein Kaiserattentatsversuch oder Dämonenbeschwörung. Alles was das Reich ernsthaft destabilisiert.

Okay, das war jetzt ein Blindzitat, tatsächlich steht aber in der Geografia folgendes:

Zitat von: Inquisitonsverfahren
[...]Hier macht nicht der Schaden für das Opfer den eigentlichen Rechtsbruch aus, sondern das Verbrechen an sich wird als schwerer Verstoß gegen die göttergegeben und staatliche Ordnung gewertet, die von der Obrigkeit selbst - nicht etwa dem Geschädigten - verteidigt werden muss. Das Opfer und die Hinterbliebenen sind eher unwichtig und allenfalls als Zeugen interessant. Ganz allgemein besteht dabei eine Pflicht, Verbrechen zu verfolgen. Zumindest gibt es bei den für Schwerverbrechen zuständigen Hochgerichten feste Ermittler und Ankläger. Im Mittelreich heissen sie oft Inquisitoren und sind, schon weil sie Rechtsgelehrte sein sollen, meist Laienbrüder oder Geweihte des Praios, etwa der Hofkaplan eines adligen Richters. [...]

Es gibt also zwei Konzepte für das Strafrecht in Aventurien.
Im Schiedsverfahren gilt der Beibringungsgrundsatz, der Richter ist nur Schiedsrichter. Das Urteil läuft auf Zahlung einer Geldsumme hinaus oder aber dem Ankläger wird erlaubt Selbstjustiz zu üben (insb. Tulamidenlande).

Im Inquistionsverfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, dh Vertreter der Obrigkeit ermitteln den Sachverhalt und sammeln Beweise, an hand dieser wird der Angeklagte verurteilt.

Alles in allem gibt es in Aventurien so ziemlich alles von germanischem Wergeld, über quasi-moderne StPO. Das ganze garniert mit harten Leibesstrafen und Ehrenstrafen, sowie natürlich der allgegenwärtigen Korruption der Richter (insb. im Süden).

Zitat von: Xemides
1. Warum ? Können sich die Helden nicht an das örtliche Recht halten ? Wenn dem so ist, haben sie jede Strafe verdient und müssen damit leben. Und Bestechung st kein Geldstrafensystem. Du kannst auch damit arbeiten, zum Beispiel gibt es keinen einheitlichen Bestechungsgeld-Katalog und auch eine Bestechung ist keine Garantie, das man nicht verfolgt wird.

Na, also in offiziellen Abenteuern ist man häufiger gezwungen das Gesetz zu brechen, sei es dass man irgendwo einbrechen muss, um etwas wichtiges zu entwenden usw. Tatsächlich sind Diebstahl und Betrug das häufigste, womit man als Heldengruppe beschäftigt ist. Natürlich für eine gute Sache, aber das kümmert den Schurken nicht, gerade wenn er selber der Obrigkeit angehört und daher Gesetzeshüter ist.

Andererseits schätzt du Aventurien falsch ein, das ist gar nicht so sehr mittelalterlich, was das Rechtssystem angeht. Zumindest nicht überall.
« Letzte Änderung: 25.05.2010 | 16:50 von Adanos »

Offline Xemides

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #43 am: 25.05.2010 | 17:52 »
Andererseits schätzt du Aventurien falsch ein, das ist gar nicht so sehr mittelalterlich, was das Rechtssystem angeht. Zumindest nicht überall.

Richtig modern (so wie Nachkriegsdeutschland) wird es aber auch nicht sein. Vielleicht wie in der Renaissance oder im Barock, aber Gewaltenteilung, unabhängige Richter oder gar standesunabhängig wird es wohl nicht sein.

Ich wage zu bezweifeln, dass ein einfacher Bauern einen Adeligen einfach so verklagen kann.
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Offline Adanos

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #44 am: 25.05.2010 | 18:03 »
Die Renaissance ist schonmal ein guter Ansatz, aber eben garniert mit modernen Vorstellungen. Gerade im Mittelreich sind die Verfahren häufig förmliche Inquisitionsverfahren, bei denen die göttliche Ordnung verteidigt werden soll. Also: hier werden Adlige und Nicht Adlige schon mal gleich behandelt. Details wie die Regelung der Todesstrafe oder das Adelsgericht, lasse ich mal außen vor.

Was den Bauern angeht, das kommt darauf an, ob er Rechtsfähig ist. Rechtsfähig ist jeder der nicht unfrei ist. Unfreie, Mündel und Kinder benötigen einen freien oder adligen Schutzherren, der für sie vor Gericht auftritt.

Der Adlige kann somit -theoretisch- nicht umspringen wie die Axt im Walde und keine Konsequenzen fürchten. Allerdings wird ein Adliger wohl als glaubwürdiger Zeuge erscheinen gegen einen einfachen Freibauern. Zudem kann der Adlige ja andweitig seine Schurkereien verhehlen oder aber Druck ausüben, dass er nicht verklagt wird.

Laut Hintergrund ist es aber grundsätzlich möglich.

Offline Blechpirat

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #45 am: 25.05.2010 | 18:16 »
Ich rege an:

  • Inquistionsprinzip: Der Ankläger ist der Richter. Der Verurteile zahlt zudem Auslagen und Lohn des Inquisitors - aber nur wenn er verurteilt wird.
  • Denkt an die völlig Überbewertung der Ehre!
  • Verkauf in die Sklaverei als Strafe
  • Oder, zwecks interessanten Plots: Wer einen verheirateten Mann (legal, z.B. in Notwehr) tötet, muss dessen Frau heiraten und die Kinder als die eignen anerkennen. Oder auch schön: Der Bruder des Opfers muss die Witwe heiraten.
  • Poetische Gerechtigkeit: Dieben wird die Hand abgehackt, Vergewaltigern der ... - Betrügern die Zunge herausgeschnitten, Schläger werden geschlagen.
  • Knappe Güter sind wichtig: Beispiel: Pferdediebstahl im Wilden Westen
  • Waffen und Rüstungsrecht: Der Bürger darf keine Waffen aus Stahl tragen, das ist ein Adelsprivileg. Passt aber z.B. nicht zum Charakterkonzept Söldner. Vielleicht sind Schwerter Adelswaffen? Rüstungen aus Stahl?
  • Warum sollte ein Adliger bestraft werden, wenn er einen Nichtadligen schädigt? Kann ein Bürger von einem Adligen beleidigt werden?

Offline Adanos

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #46 am: 25.05.2010 | 18:33 »
Was wichtiges hab ich noch vergessen: Das Hofgericht.
In seinem eigenen Haus, hat jeder Freie die uneingeschränkte Herrschaftsgewalt und darf jeden, der in sein Haus einbricht ungestraft töten. Zudem darf er seine unfreien Schutzbefohlenen züchtigen.

Zitat von: Karsten
Waffen und Rüstungsrecht: Der Bürger darf keine Waffen aus Stahl tragen, das ist ein Adelsprivileg. Passt aber z.B. nicht zum Charakterkonzept Söldner. Vielleicht sind Schwerter Adelswaffen? Rüstungen aus Stahl?

Wirklich privilegierte Waffen sind nur der Zweihänder, der Rondrakamm, Efferdbart, Rabenschnabel, Sonnenzepter und sowas. Also Waffen der Krieger und der Geweihten. Ansonsten darf in Aventurien offensichtlich jeder Freie Waffen tragen.
Bei Rüstungen bin ich mir gerade nicht sicher, da gibt es aber wohl kaum Restriktionen, außer vielleicht für die Ritterrüstung.

Zitat von: Karsten
Warum sollte ein Adliger bestraft werden, wenn er einen Nichtadligen schädigt? Kann ein Bürger von einem Adligen beleidigt werden?
Weil der Adlige dadurch gegen die göttliche und staatliche Ordnung verstoßen hat. Wie die Strafe aussieht steht auf einem anderen Blatt, aber bestraft würde er schon, wenn die Schuld erwiesen ist. Die Richter im Inquisitionsverfahren bestehen auf zumindest eine symbolische Strafe, wenn ein Rechtsbruch bewiesen wurde.

Der Bürger kann von einem Adligen beleidigt werden, das ist interessanterweise laut Geografia sogar ein Verbrechen. Finde ich aber auch etwas komisch, würde Beleidigung nur als Vergehen ansehen, das nur auf Antrag verfolgt wird. ist sonst etwas komisch.

Offline YY

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #47 am: 25.05.2010 | 19:16 »
Swords&Sorcery-Genre, in dem der Dieb einer der wichtigsten Archetypen des Protagonisten bzw. Antihelden ist....
Da kann man dann mit der vorhandenen Gefahr drakonischer Maßnahmen umgehen, diese ist dann ein wesentlicher Quell der Spannung bzw. der Herausforderung für alle Charaktere.

Wenn das Programm ist, lasse ich mir das durchaus gefallen.
Im Drogenrausch ("Den Schwarzen Lotus musst du langsam kauen, sonst wirkt er nicht."  ;)) im Schlangenturm einsteigen und dicke Klunker klauen - das hat meinen Segen.

Aber in den meisten Gruppen ist der Dieb mMn ein ziemlicher Fremdkörper.

Das ist einfach nur ein Kerl, der irgendwie überleben muss.
Wie gesagt: So einen Ansatz geben die Umstände mMn in den meisten Abenteurergruppen nicht her.


Und zurück zum Thema:
Was ist mit Gottesurteilen, insbesondere durch Duelle?

Gibt es das irgendwo in Aventurien - und sollte man das gerade bei Dingen, die hauptsächlich die Ehre betreffen, nicht recht häufig anwenden können?
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Offline Elwin

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #48 am: 25.05.2010 | 21:06 »
Ein beliebter Literaturtipp hierzu meinerseits: Es gibt ein Buch über die Policeyordnungen in deutschen Reichsstädten wie Frankfurt/Main und Nürnberg im 15. und 16. Jahrhundert. Das könnte recht nützlich sein, um sich einen Eindruck zu verschaffen, was für Rechtsgrundlagen es gab und wie die Durchsetzung der Gesetze so verlief.

Gruß
Chris
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Offline Xemides

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #49 am: 25.05.2010 | 22:54 »
Und zurück zum Thema:
Was ist mit Gottesurteilen, insbesondere durch Duelle?

Gibt es das irgendwo in Aventurien - und sollte man das gerade bei Dingen, die hauptsächlich die Ehre betreffen, nicht recht häufig anwenden können?

Aus dem Bauch heraus fallen mit die Randgebiete Tobrien, Darbatien und Weiden ein, die ja durchaus als etwas rückständig und mit Rittertum verbunden sind. Da sollte sowas durchaus möglich sein.
Evolution is just a theory? Well so is gravity but I don't see you jumping off of buildings.