Echt jetzt, das wird anstrengend und ist überhaupt nicht zielführend. Du kennst meine Vorgaben, bitte berücksichtige sie. Du gehst von irgendwelchen Rahmenbedingungen aus, die ich nicht ins Spiel gebracht habe UND ich habe wiederholt darauf hingewiesen, dass sie für meine Fragestellung nicht gelten.
Es geht nicht um einen Adeligen. Es gibt in der Region gar keinen Adel in dem Sinne. Es ist ein aristokratischer Stadtstaat, der durch einen Stadtrat geführt wird. Die Rechtsprechung ist im allgemeinen RG bis RN und liegt überiwegend in der Hand von Paladinen.
Die Antagonisten werden niedere Kleriker sein, die lediglich durch Kirchenrecht gesondert geschützt werden.
Ich spiele nicht in den FR, also gelten dortige Regelungen allenfalls als Orientierung. Außerdem denke ich, dass dort mit Cormyr durchaus ein Reich vorliegt, wo es in etwa so ist, wie bei meinen Vorgaben.
Dass RG Respekt vor dem Recht anderer beinhaltet, sehe ich auch so. Allerdings müssen diese Rechte vorher erstmal definiert werden. Die Verwendung von Erkenntnismagie erscheint mir in keinster weise bösartig, daher wüsste ich nicht, wieso das mit der RG Gesinnung unvereinbar sein sollte (außerdem werden Lügendetektoren ja auch im RL eingesetzt). Ebenso verschließt sich mir, warum ein ordentliches (d.h. u.a. anlassbezogenes) Verhör dagegen verstoßen sollte. Wir reden von einer Befragung, nicht von Folter!
Wann war davon die Rede, ohne Grund, ohne Ermächtigung oder Erlaubnis zu zaubern? Richtig: nie. Über den Punkt, ob man einen unerwarteten Zauber grundsätzlich als tödlichen Angriff auffassen kann, will ich nicht streiten; es gibt Argumente dafür und dagegen (so darfst du hierzulande ja z.B. auch nicht einfach einen Einbrecher erschießen).
Bei all deinen Ausführungen scheint es mir, dass du von einem rechtlichen Rahmen ausgehst, den ich gar nicht definiert habe. Insofern ist alles was du schreibts, denkbar, aber nicht zwingend, je nach Rahmen des Settings.
Dennoch bedanke ich mich für deine Beteiligung; einige Punkte waren durchaus bedenkenswert.