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Autor Thema: Jugendmedienschutzstaatsvertrag?  (Gelesen 5334 mal)
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Scorpio
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Scorpio

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« Antworten #50 am: 1.12.2010 | 05:20 »

Mein Vorschlag wäre: ignorieren.

Das ist ein weltfremder Papiertiger, mit dem guten alten Geschmack der "Schund-und-Schmutz"-Paragrafen zum Schutz der Jugend, die aber eigentlich nur moralisch bedenkliche Inhalte aus unserer Gesellschaft filtern sollen. Das funktioniert ja bereits seit Jahren so (nicht) für Filme und Videospiele, also wieso nicht auch für "das Internet".

Hier wird doch auch über indizierte Medien diskutiert, oder? Das alleine reicht seit Jahren eigentlich juristisch, um als Werbung für das indizierte Medium zu gelten und damit auch dieses Forum zu indizieren. Ja, das geht. Die indizieren Webseiten und einmal hat es sogar einen Patch für ein Videospiel erwischt (brachte die dt. FarCry-Version auf internationales Niveau). Meines Wissens, ist das aber noch nie tatsächlich durchgeführt worden, auch wenn z.B. dt. Spielezeitschriften da eine Scheißangst vor hatten und haben.
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Boba Fett (away)
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Mestoph

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« Antworten #51 am: 1.12.2010 | 08:51 »

Uh-uh. Allein dieser Strang bietet in seiner Gesamtheit genug Angriffsfläche, um Bobas Statement ("Die angebotenen Inhalte sind grundsätzlich ohne Einschränkung von Altersstufen, da sie nicht geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen") zu widerlegen.

Vielen Dank für die Meldung des Themas.
Da wir jetzt informiert sind, werden wir diesen Thread natürlich prüfen müssen und ggf. Inhalt, der entsprechend gesetzeswidrig ist, entfernen.
Leider ist uns dieser Thread bisher entgangen. Dank Deiner Meldung wird er jetzt natürlich umgehend geprüft.
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Ranor
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« Antworten #52 am: 1.12.2010 | 09:01 »

Noch ein Beitrag zum Thema im lawblog. Der richtet sich zwar primär an Blogger, ist aber interessanter Lesestoff.
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ErikErikson
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ErikErikson

« Antworten #53 am: 1.12.2010 | 09:15 »

Wie siehts mit dem Darkside aus? Gelten verlinkte Sachen nicht?
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GURPS ist perfekt, nur die Realität liegt öfters mal daneben.
Sorry, wenn ich die Diskussion nicht voranbringe. Das liegt daran, dass ich eigentlich kein Interesse daran habe, zu diskutieren, wenn ich Recht habe.
In nicht von mir erstellten Threads lösche ich Posts von mir, wenn ich darum gebeten werde.
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Mestoph

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« Antworten #54 am: 1.12.2010 | 09:19 »

Anmerkung:
Allein dieser Strang bietet in seiner Gesamtheit genug Angriffsfläche, um Bobas Statement ("Die angebotenen Inhalte sind grundsätzlich ohne Einschränkung von Altersstufen, da sie nicht geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen") zu widerlegen.

Thema wurde geprüft, es wurden keine jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalte gefunden.
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Lord Verminaard
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Lord Verminaard

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« Antworten #55 am: 1.12.2010 | 09:20 »

Das Problem ist, wenn ich das richtig verstanden habe (ausgehend von den verlinkten Artikeln), das alle Internetangebote eine von drei Alternativen wählen müssen: Die Klassifizierung (die schlichtweg nicht durchführbar ist, da die technische Grundlage dafür nicht existiert), die technische aufwendige Zugangsbeschränkung (z.B. eine Abfrage der Ausweisnummer), oder die komplett hirnrissige Sendezeitbeschränklung (d.h. konkret die Abschaltung des Forums von morgens bis abends).

Wenn ich es richtig verstehe, ist genau das falsch. Nur Webseiten mit Jugendgefährdenden Inhalten müssen das.

Bist Du Dir da sicher?
Und vor allem: Kannst Du das auch zukünftig ausschliessen?

In der Jurisprudenz ist nichts sicher, aber ich bin mir ziemlich sicher. Und was das "ausschließen" angeht, wir haben doch schon einen entsprechenden Passus in der Hausordnung, meinetwegen können wir den ja noch ausdrücklich um den Begriff "jugendgefährdend" ergänzen. Und moderieren tun wir auch.

Ey, jugendgefährdend, das sind Pornos, Nazi-Sachen und ganz krasse Gewaltverherrlichung, nicht irgendwie alles was nicht Schneewittchen ist. Die Hysterie gerade scheint mir typisches uninformiertes Internet-Geschwätz zu sein.
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Lord Verminaard
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« Antworten #56 am: 1.12.2010 | 09:23 »

Wie siehts mit dem Darkside aus? Gelten verlinkte Sachen nicht?

Hm, good point, habe diessen Thread in 8 Jahren FavIcon nie geöffnet, aber der könnte vielleicht ein Problem sein. Brauchen wir den wirklich?
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« Antworten #57 am: 1.12.2010 | 09:41 »

Die Hysterie gerade scheint mir typisches uninformiertes Internet-Geschwätz zu sein.

Frank, genau das ist es...
Aber, das ist ja wohl auch kein Wunder, denn es herrscht in diesem Punkt doch totale Rechtsunsicherheit. Da ist es doch verständlich, wenn dadurch Verunsicherung entsteht und die Leute lieber "auf Nummer sicher gehen" wollen.

Natürlich ist das Gesetz dafür gemacht, dass die
jugendgefährdend, das sind Pornos, Nazi-Sachen und ganz krasse Gewaltverherrlichung
Inhalte belangt werden können. Das ist jedem klar.
Was unklar ist, ist die Frage, wozu es von irgendwelchen Idioten mißbraucht und wie es von Richtern ausgelegt werden kann.

Ich weiß nicht, welche Folgen das für mich hat, dass dieses Thema jetzt nach oben kommt und Aufmerksamkeit erzeugt. Ich kann nicht ausschließen, dass mir deswegen irgendwann jemand "ans Bein pinkelt", sei es irgendjemand, der sein Geld mit Abmahnungen verdient oder irgendein User, den unsere Anwendung der Hausordnung ordentlich frustriert hat.
Sicherlich lag die Rechtslage vorher nicht so sehr anders, aber vorher gab es diesen dummen Hype nicht, so dass sich alle darauf stürzen. Also ist die Chance, dass jetzt jemand diese Sache instrumentalisiert einfach größer. Und DAS macht die Verunsicherung aus.
Also sichern wir uns so gut es geht ab.

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« Antworten #58 am: 1.12.2010 | 09:49 »

Zu den Thread Fragen sehe ich nun nicht in wie weit ein Thema, wie das zitierte, im besonderen Maß jugendgefährdend ist.
Schließlich handelt es sich doch um eine Diskussion zu Rollenspiel Inhalten und nicht um die zur Schaustellung der angesprochenen Gebiete.
Zumindest nach meinem Eindruck von der ersten Seite.

Zumal es doch ebenso Rollenspiele betreffen würde welche, System bedingt, Inhalte bietet welche eingeschränkt Kinder tauglich sind.
Auch in der Computer Ecke wird das ein oder andere Spiel diskutiert das eine Altersfreigabe ab 16 hat.
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Lord Verminaard
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« Antworten #59 am: 1.12.2010 | 09:51 »

Naja im Gegensatz zu Wettbewerbsverstößen gibt es ja beim Jugendschutz keine Wettbewerber, die Abmahnanwälte beauftragen können. Ein Abmahnanwalt kann ja nicht einfach im Namen der Ordnungsbehörden abmahnen und ein Geschäft draus machen. Deshalb sehe ich das da nicht so dramatisch. Kann natürlich verstehen, dass du wegen der persönlichen Haftung nervös bist. Ich hatte deswegen schon mal überlegt, einen Tanelorn e.V. als Träger für das Forum zu gründen. Dann hätte man da mal einen Haftungsschild eingezogen. Die Eintragung im Vereinsregister kostet natürlich Gebühren, aber das müsste das Serverkonto eigentlich hergeben, oder?
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ash70
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« Antworten #60 am: 1.12.2010 | 09:56 »

Naja im Gegensatz zu Wettbewerbsverstößen gibt es ja beim Jugendschutz keine Wettbewerber, die Abmahnanwälte beauftragen können. Ein Abmahnanwalt kann ja nicht einfach im Namen der Ordnungsbehörden abmahnen und ein Geschäft draus machen.
Das ist wenn mich nicht alles täuscht falsch. Soweit ich weiß können Anwälte durchaus aus eigenem Antrieb, also ganz ohne Auftrag Abmahnungen verschicken wenn sie irgendwo etwas 'abmahnfähiges' finden. Da man mit Abmahnungen durchaus Geld verdienen kann würde es mich nicht wundern, wenn es jetzt Anwaltskanzleien gibt, die ganz gezielt nach Verstößen gegen den neuen Staatsvertrag suchen.
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Hr. Rabe
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« Antworten #61 am: 1.12.2010 | 09:58 »

Hm...

Schade, daß man auf die Schnelle nichts technisches zu dieser sog. 'Staats-API' lesen kann.

Allerdings sehe ich daß nicht soooo problematisch, da die Kennzeichnungspflicht erfüllt werden kann, indem 'anerkannten' Jugendschutzfiltern eine automatisch auslesbare Kennzeichnung zur Verfügung gestellt wird.

Im Prinzip bedeutet das, daß einfach allen deutschen Internetseiten in Zukunft ein HTML Tag in den Header geschoben wird, in dem sinngemäß drinnsteht:
Code:
<meta class="content-restriction">18</meta>

Dann ist das deutschsprachige Internet komplett nur noch ab 18, niemand kann diese Filterprogramme noch verwenden, oder eine Sinnhaftigkeit aus den Kennzeichnungen ableiten (weil alles ab 18 ist) und die Eltern müßen sich tatsächlich wieder selbst anschauen, was ihre Kinder im Internet tun. Shocked


D.h. Wenn die angesprochene 'Staats-API' irgendwo einmal eindeutig definiert ist, könnte das Gesetz auch erfolgreich dafür sorgen, Jugendschutzfilter komplett zu killen.
Das war genial! Selbstzensur, die sich selbst außer Kraft setzt. thumbsup
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« Antworten #62 am: 1.12.2010 | 09:59 »

Tanelorn e.V. als Träger
Fände ich eine gute Idee
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evil bibu

« Antworten #63 am: 1.12.2010 | 10:00 »

@treublatt: der lord hier ist anwalt. also können wir auf seine aussagen vertrauen.
@lord verminaard: das wäre natürlich eine idee. oder ein ug. die gesellschaft kann ja ruhig gemeinnützige zwecke haben.
« Letzte Änderung: 1.12.2010 | 10:02 von evil bibu » Gespeichert

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Darius
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« Antworten #64 am: 1.12.2010 | 10:15 »

Das ist wenn mich nicht alles täuscht falsch. Soweit ich weiß können Anwälte durchaus aus eigenem Antrieb, also ganz ohne Auftrag Abmahnungen verschicken wenn sie irgendwo etwas 'abmahnfähiges' finden. Da man mit Abmahnungen durchaus Geld verdienen kann würde es mich nicht wundern, wenn es jetzt Anwaltskanzleien gibt, die ganz gezielt nach Verstößen gegen den neuen Staatsvertrag suchen.

Können sie nicht! Wenn aus einem Verstoß vom Gesetzgeber eine Ordnungwidrigkeit oder gar Straftat konstruiert werden sollte, dann ist immer eine staatliche Behörde die Verfolgungsbehörde und niemals ein Abmahnanwalt oder so was ähnliches. Insofern hat Vermi von dieser Seite recht.

Es müsste also im Fall der Fälle von einer Person/Gruppe aktiv Strafanzeige erstattet werden. Üblicherweise bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.

Ich sehe hier in keinster Weise Probleme auf uns zu kommen. Für eine solche Anzeige müsste seitens dieses Forums, also seitens Bobas Vorsatz nachgewiesen werden oder wenn der Gesetzgeber das mit rein nimmt, zumindest Fahrlässigkeit und die ist hier nicht begründbar, weil es wird moderiert, es steht in der Hausordnung und es wird immer sofort alles gelöscht. Btw...ich würde die Anzeige gar nicht erst aufnehmen. Cheesy
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ash70
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« Antworten #65 am: 1.12.2010 | 10:28 »

Können sie nicht! Wenn aus einem Verstoß vom Gesetzgeber eine Ordnungwidrigkeit oder gar Straftat konstruiert werden sollte, dann ist immer eine staatliche Behörde die Verfolgungsbehörde und niemals ein
Es ging mir nur um Abmahnungen an sich und eine staatliche Behörde ist bei Abmahnungen eben erstmal nicht beteiligt. Das ist ja die eigentliche Idee hinter Abmahnungen: Streitigkeiten ohne Einschaltung eines Gerichts beizulegen (http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung#Funktion).
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben das Anwälte aus eigenem Antrieb Abmahnungen verschicken können, es also keine Rolle spielt ob es einen Wettbewerber gibt oder nicht. Da ich aber nicht vom Fach bin, keine Ahnung mehr habe wo ich das gelesen habe vertraue ich hier einfach auf Lord Verminaard (schöner Nick für einen Anwalt  Wink )
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« Antworten #66 am: 1.12.2010 | 10:30 »

Ich hatte deswegen schon mal überlegt, einen Tanelorn e.V. als Träger für das Forum zu gründen. Dann hätte man da mal einen Haftungsschild eingezogen.

Ehrenamtliche Vorstände von Vereinen haften meines Wissens persönlich. Wir müssten dann schon jemanden als Geschäftsführer anstellen.
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« Antworten #67 am: 1.12.2010 | 10:31 »

Da ich aber nicht vom Fach bin...
Darius ist auch vom Fach Wink
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« Antworten #68 am: 1.12.2010 | 10:34 »

Ehrenamtliche Vorstände von Vereinen haften meines Wissens persönlich. Wir müssten dann schon jemanden als Geschäftsführer anstellen.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Verein#Haftung
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« Antworten #69 am: 1.12.2010 | 10:39 »

Ehrenamtliche Vorstände von Vereinen haften meines Wissens persönlich. Wir müssten dann schon jemanden als Geschäftsführer anstellen.

Das glaube ich nicht, dass die persönlich haften in einem eingetragenen Verein. Das wäre unglaublich heftig. Man stelle sich vor in einem Turnverein käme es zu einem Unfall, bei dem Personenschaden entsteht. Dafür haftet der Verein, bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit mit einer Versicherung oder dem Vereinsvermögen würde ich sagen. Bei grober Fahrlässigkeit müsste im Übrigen wirklich einiges erfüllt sein, dass heisst man müsste da grobes Fehlverhalten durch Unterlassung oder andere Fehler nachweisen.

Aber wie die Juristen immer standartmäßig sagen: Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Vermi kann den Spruch bestimmt auch auf Latein sagen. Wink

Hier wäre das Vereinsgesetz zu Rate zu ziehen. Habe ich aber nicht zur Hand.

Edit: Habe im VereinsG nachgesehen, dort wird aber die Haftung nicht gesondert behandelt, dass heisst es müsste wahrscheinlich nach dem BGB geregelt sein und da habe ich jetzt wiederrum noch nicht rein gesehen. Wink
« Letzte Änderung: 1.12.2010 | 10:46 von Darius » Gespeichert

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« Antworten #70 am: 1.12.2010 | 11:00 »

Ich weiß nicht… irgendwie überraschen mich diese (Über)Reaktionen mit dem Abschalten von manchen Webseiten, nur weil dort kontrovers diskutiert wird, doch etwas. Ich weiß nicht, was dahinter steckt, aber es hat durchaus etwas hysterisches und schaltet-das-Internet-ab-mäßiges. Das ist nicht der Sinn dieses Gesetzes und wenn Abmahnanwälte das nicht nutzen können, dann ist das doch kaum groß gefährlich? Wer verurteilt denn da zu Bußgeldern und hat er die nötige Infrastruktur, Millionen Blogger, Foren und anderen Seiten strukturiert oder unstrukturiert zu vernichten?

Die lokale Einstellung auf Deutschland ist zudem problematisch. Ich bin also vor einem deutschen Forum geschützt, indem über Sexualität diskutiert wird, habe aber nach wie vor freien Zugang zu youporn?
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« Antworten #71 am: 1.12.2010 | 11:21 »

Der Vorstand haftet DEM VEREIN GEGENÜBER bei Verschulden, das ist aber was anderes, als im Außenverhältnis persönlich zu haften, vgl. § 27 Abs. 3 BGB i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB. Bei ehrenamtlichen Vorständen ist die Haftung auch im Innenverhältnis auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, § 31a Abs. 1 BGB.

Leute, bitte, verbreitet doch keine falschen Informationen über solche Themen. Wenn ihr es nicht wisst, dann Dieter Nuhr. Hört auf Darius, der hat beruflich mit Gesetzen zu tun. Ich übrigens auch.
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« Antworten #72 am: 1.12.2010 | 11:28 »

Naja im Gegensatz zu Wettbewerbsverstößen gibt es ja beim Jugendschutz keine Wettbewerber, die Abmahnanwälte beauftragen können. Ein Abmahnanwalt kann ja nicht einfach im Namen der Ordnungsbehörden abmahnen und ein Geschäft draus machen. Deshalb sehe ich das da nicht so dramatisch.

Okay, DAS ist eine wichtige Information, die mir auch gewaltig die Nervosität nimmt.
Damit bleiben nur noch persönliche "Anzeigen" und da verweise ich mal auf Darius Statement...

Also denke ich, haben wir mit unserer Anpassung im Impressum das notwendige erwirkt und machen weiter wie bisher.
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« Antworten #73 am: 1.12.2010 | 11:32 »

oder ein ug. die gesellschaft kann ja ruhig gemeinnützige zwecke haben.

Auch keine schlechte Idee. thumbsup Dann hätte Boba weiterhin die Zügel in der Hand und müsste sich nicht mit der Mitgliederversammlung (aka Redax Grin) rumschlagen. Dürfte auch vom Verwaltungsaufwand einfacher sein, wobei, die UG ist in jedem Fall buchführungspflichtig und der Verein nicht, oder sehe ich das falsch? Andererseits könnte ich mir vorstellen, es fände sich jemand, einen Jahresabschluss für die drei Transaktionen einer Tanelorn gUG (haftungsbeschränkt) zu machen... *zu Karl Lauer schiel* Wink
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« Antworten #74 am: 1.12.2010 | 11:38 »

Zitat: Ein Verstoß ist auch eine Ordnungswidrigkeit, kann also mit Bußgeldern geahndet werden (§ 24 Abs. 1 Nr. 4 JMStV n.F.).

Es handelt sich hier als tatsächlich um eine Ordnungswidrigkeit. Also entfällt das Szenario, dass Privatpersonen mit Anwälten oder Mahnverfahren oder zivilrechtlichen Ansprüchen drohen können. Wie ich oben bereits erwähnte wäre für eine Ahndung eine staatliche Stelle zuständig, also ein Landratsamt, wahrscheinlich das Jugendamt oder Ordnungsamt. Hierzu müsste also dort Anzeige erstattet werden. Die Behörde kann dann ein Bußgeld verhängen.

Hier wiederrum muss der Anzeigende auch Ross und Reiter nennen und eine Zeugenaussage tätigen. Zudem muss er den Nachweis erbringen. Ich halte das für nicht wahrscheinlich und habe auch wie gesagt noch nichts gelesen oder gesehen, was hier eine solche Anzeige rechtfertigen würde. Bitte also keine Angst machen lassen. Im Übrigen gelten ähnliche Bestimmungen bereits seit vielen Jahren. Theoretisch kann jeder jeden wegen Beleidigung anzeigen, wenn man sich beleidigt fühlt. Zuallererst wäre der also verantwortlich, der das reinstellt, also der User. Ich denke das Gesetz zielt ganz klar auf Naziseiten, Pornoseiten und Seiten ab, die Gewalt explizit darstellen und verherrlichen. Würde hier ein solcher Inhalt eingestellt und nach kurzer Zeit gelöscht, wäre dem Admin und der Redax kein Vorwurf zu machen. Wenn sie ohne "schuldhaftes Verzögern" das wieder raus nehmen.
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