Die Identifikation per SIN erfolgt über einen dezentralen Datenhaufen, der der SIN zugeordnet ist.
D.h., wie du schon sagtest, es hat z.B. Konzern Y ein Log, in dem steht, dass der Mensch mit der SIN 123 dann und dann diesen und jenen Kurs an der konzerneigenen Hochschule belegt hat, und Polizeidienstleister Z hat ein Logfile, das eine Reihe von Verkehrsverstößen und Sachbeschädigungen der SIN 123 zuweist.
Bei einer Kontrolle wird eine ganze Anzahl dieser Logs geprüft.
Der Dreh- und Angelpunkt mit falschen SINs ist daher, eine falsche SIN zu haben, die einen glaubwürdigen "Anhang" hat (und diesen auch zu kennen für Kontrollfragen...).
Richtig ekelhaft wird das, wenn die SIN einer Person über biometrische Daten zugeordnet ist.
Dann steht man zusätzlich vor den Problemen, den Datenzugriff auf die richtige/alte SIN zu verhindern und nur den auf die falsche/neue SIN zuzulassen.
Wenn aber bei einer normalen Kontrolle nur auf den jeweiligen Comlink zugegriffen wird und der Kontrolletti davon ausgeht, dass die auf dem Comlink gespeicherte SIN auch die SIN der kontrollierten Person ist (Verifikation z.B. über Bild), dann geht das relativ problemlos - wenn der falsche Datenhaufen wasserdicht ist.
Die auf dem Comlink gespeicherte SIN ist verschlüsselt, um einen allzu einfachen Fremdzugriff zu erschweren/verhindern.
Aber grundsätzlich ist das Senden von verschiedenen SINs nichts anderes, als aus einem Stapel falscher Ausweise einen rauszusuchen und dem Kontrolleur hinzuhalten.
Es sollte eben nur nicht passieren, dass man komplett gefilzt wird (im SR-Fall elektronisch, im Vergleichsfall mit den Ausweisen physisch) und der Rest auch gefunden wird....
Infos dazu im GRW (englisch!) S. 258 - sollte im deutschen GRW in einem ähnlichen Bereich sein