Ah, danke für die Antwort...
d.h. in Elementargestalt bleibe ich ich mit entsprechenden Attributsmodifikationen. Ich kann also weiterhin zaubern, mich z.B. mit göttlicher Macht buffen und konzentrierte Schläge ausführen, sodenn ich diese Fähigkeiten beherrsche?
Und wie verhält es sich mit meiner Waffe/Rüstung? Habe gerade gemerkt, dass im pathfinder-prd ein "Elementarrechner" ist, bei diesem werden Rüstung und Ablenkungsbonus etc. tatsächlich mit eingerechnet. Bei Angriff aber steht 2 Hiebe. Also keine Waffe? Und was ist z.B. bei einem GaB von 15? 3 mal 2 Hiebe mit Gab 15,10,5 oder lediglich 2 Hiebe mit GaB 15 pro Runde? Wie ist das zu verstehen?
Edit: hatte den Link zur Verwandlungsregel übersehen
hätte ich auch selbst drauf kommen können, dass unter den Magieschulen näheres im GrW erklärt wird. Jetzt steht da aber ja, das Ausrüstung im Falle Elementargestalt mit dem Körper verschmilzt und Rüstungs und Schildboni negiert werden. Im RpD-Rechner werden aber zumindest Rüstungsboni mit eingerechnet?...
daraus ergibt sich, dass ein Elemtargestaltwechsel nur Sinn macht (im Nahkampf), wenn man vorher nicht gerade eine mächtige Waffe und Rüstung trug, da weder Waffe noch Rüstung genutzt werden können? Also alles nur Mathematik?
Und noch mal zu den 2 Hieben eines Elementars... Das wird mir nicht ganz klar!