Das wäre unnötiger Aufwand.
Außerdem unterliegt die Sonderfertigkeit bereits jetzt keinen regeltechnischen Einschränkungen, die es Zwergen unmöglich machen, sie zu erlernen. Das Erreichen von GE 15 kann innerhalb der ersten 1000 bis 2000 AP erfolgen. Kampfgespür, Klingenwand und Klingensturm müssen bereits beherrscht werden, bei letzteren beiden steht lediglich "typisch für Schwert- Säbel und Fechtwaffenkämpfer". "Typisch" heißt jedoch noch lange nicht dasselbe wie "exklusiv". Ausnahmen von der Regel sind also immer möglich.
Das einzige, was bei "Klingentänzer" ein bisschen stört, ist die Angabe zur Verbreitung. "Einige wenige - vornehmlich tulamidische - Schwertmeister". Stünde da "Waffenmeister", wäre die Sache klar und keiner hätte je eine Diskussion drüber anfangen müssen.
Wenn man an die DSA-Regeln aber mit so einer Korinthenkacker-Attitüde rangeht, werden noch ganz andere Dinge unmöglich. Zum Beispiel Magier aus Thorwal. Denn bei der Profession steht explizit dabei, dass die schlechte Eigenschaft "Aberglaube" ungeeignet ist. Ich kannte schon Spielleiter, die sahen "ungeeignet" als "verboten" an und hatten das Wort "Ausnahmeerscheinung" nicht mal in ihrem Wortschatz.
"Helden" SIND aber Ausnahmeerscheinungen. Es macht also GERADE Sinn für ein Charakterkonzept, sich auch mal am Rande des Regelwerks und abseits der bekannten Archetypen zu bewegen.