Autor Thema: Strafmaß gesucht?  (Gelesen 4831 mal)

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Offline First Orko

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Re: Strafmaß gesucht?
« Antwort #25 am: 27.05.2011 | 15:05 »
Das ist ein Fall für eine klassische Adelsfehde.

Die Idee hat was. Inklusive beauftragte Brandschatzung der gegnerischen Baronie durch angeworbene Söldner.
Zerschneiden der Handeslbeziehungen durch Lügen und Nachrede "habt ihr schon gehört, die Familie XZ steht gewaltig in roten Zahlen. Da würde ich nichts mehr hin verkaufen".
Das volle Programm! Das gibt nen netten Nebenschauplatz...
It's repetitive.
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Dir ist schon klar, dass es in diesem Forum darum geht mit anderen Leuten, die nix besseres mit ihrem Leben zu tun haben, um einen Tisch zu sitzen und sich vorzustellen, dass wir Elfen wären.

Just_Flo

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Re: Strafmaß gesucht?
« Antwort #26 am: 27.05.2011 | 16:20 »
Es ist immer lustig, wenn Dinge, die als Aktionen einzelner Spieler beschrieben werden allen Sc angehängt werden.

Offline First Orko

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Re: Strafmaß gesucht?
« Antwort #27 am: 27.05.2011 | 16:25 »
Es ist immer lustig, wenn Dinge, die als Aktionen einzelner Spieler beschrieben werden allen Sc angehängt werden.

Gabs denn Stellungnahme und deutliche Abgrenzung vom Verhalten des Einzelnen? Weil sonst gilt nunmal "mitgefangen mitgehangen" - kommt ja nicht von ungefähr.  ;)
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ErikErikson

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Re: Strafmaß gesucht?
« Antwort #28 am: 27.05.2011 | 16:40 »
Ich werds durchgehen lassen. Niemand macht in Zeiten des Krieges wegen sowas rum.

Offline Lichtschwerttänzer

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Re: Strafmaß gesucht?
« Antwort #29 am: 28.05.2011 | 11:17 »
Was wäre denn die angemessene Bestrafung für folgendes Vergehen?

Angriff auf eine Hochadelige (Edit: Walderia von Trallop) mittels Magie (5SP, Wind-Ignisphaero), durch (nicht beleidigende) Worte der guten Dame provoziert
folgende mehrfache Beleidigung Walpurgas als Zimtzicke, dumme Gans usw. in der Öffentlichkeit
Duellforderung, Fehde


Zitat
Folgende (erfolgreiche) Flucht nach der Aufforderung, sich doch bitte gerichtlich zu verantworten durch einen Praiosgeweihten
alles stattgefunden auf dem Boden Weidens.
das interessiert dort Wayne?

 
“Uh, hey Bob?”
“What Steve?”
“Do you feel like we’ve forgotten anything?”
Sigh. “No Steve. I have my sword and my bow, and my arrows and my cloak and this hobbit here. What could I have forgotten?”
“I don’t know, like, all of our stuff? Like the tent, the bedroll, my shovel, your pot, our cups, the food, our water, your dice, my basket, that net, our spare nails and arrowheads, Jim’s pick, my shovel, the tent-pegs…”
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Offline Ebenezer_Arvigenius

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Re: Strafmaß gesucht?
« Antwort #30 am: 29.05.2011 | 00:45 »
Strafe für eine Beleidigung dürfte (wenn das ganze eben nicht durch Zweikampf außerhalb der Adelsgerichte entschieden wird) am ehesten eine empfindliche Strafzahlung sein.

Bei einem eher schweren Vergehen wie einem Angriff ohne guten Grund wurde der Schuldige häufig zu Frondiensten für seinen Lehnsherren verpflichtet. Der unehrenhaft handelnde erhielt so die Gelegenheit durch vorbildliches Verhalten seine Ehre wiederhezustellen. Der Lehnherr konnte ggfs. diese Dienstverpflichtung an den geschädigten Adeligen abtreten (was bei einem niedrigeren Rang als dem des Täters als zusätzliche Bestrafung dient).

Gerade in Kriegszeiten ist das eine sowohl historische wie elegante Lösung (man könnte sogar sagen "historisch gerechtfertigtes Railroading"  >;D).
Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.
- Dieter Hildebrandt

Offline Mr. Qual

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Re: Strafmaß gesucht?
« Antwort #31 am: 29.05.2011 | 13:15 »
leider nicht, da hier einige vergessen, dass es sich beim Straftäter um nen Gildenmagier handelt(grau), somit gibt es keinen Lehnsherrn oder Adel überhaupt der zuständig ist

Erik, versuche es dochmal mit ner magischen Strafen oder sowas, nen Memorabia Falsir auf nen spezielles Wissensgebiet(oder aber die graue Gilde bekommt Amtshilfe von der Boronkirche damit Anti-Magie nicht hilft).
Die grauen Magier dürfen ihn auch aus der Gilde ausschließen und ihn damit defakto Vogelfrei machen(so wie Hexen/Druiden die Magie verbrecherisch einsetzen, außerdem ist er ja nirgendswo Staatsbürger). Eine neue Gilde kann er sich zwar suchen, aber die weißen mögen ihn ja nicht und er mag die schwarzen nicht.
« Letzte Änderung: 29.05.2011 | 13:31 von Mr. Qual »
Ich bin kein zynischer Mensch, aber irgendwie auch kaum etwas anderes...

ErikErikson

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Re: Strafmaß gesucht?
« Antwort #32 am: 29.05.2011 | 13:17 »
Stimmt, aus der Gilde schmeissen klingt gut.

Offline Lichtschwerttänzer

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Re: Strafmaß gesucht?
« Antwort #33 am: 29.05.2011 | 13:20 »
@Mr. Qual

Lesen sie die Bücher und vergessen sie nicht, das DSA Autoren Wörterbücher brauchen.

Die Tat rechtfertigt keine magischen Strafen, nen Memorabia schon gar nicht, der Gilde steigt die Boronkirche eher noch aufs Dach, oder einen Gildenausschluss.

Ausserdem sind Hexen/Druiden nicht automatisch vogelfrei oder Verbrecher.
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ErikErikson

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Re: Strafmaß gesucht?
« Antwort #34 am: 29.05.2011 | 13:23 »
Naja, also wenn ich von einem Praiosgeweihten aufgefordert werde, mich vor Gericht zu verantworten, und dann flüchte, das ist doch schon ne üble Sache, oder? Also nen Bauern oder so würd ich dafür in Steinbruch schicken.

Offline Mr. Qual

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Re: Strafmaß gesucht?
« Antwort #35 am: 29.05.2011 | 13:29 »
Ausserdem sind Hexen/Druiden nicht automatisch vogelfrei oder Verbrecher.
Naja, wenn sie Magie einsetzen um Straftaten zu begehen, was ja die Bedingung war, dann sind sie defakto, was kein allgemeiner Zustand ist, Vogelfrei. Aber der Verständnishalber ändere ich ein bischen den Satzbau des Endlossatzes und mache 2 Sätze aus ihm. Es ist aber auch so, dass sie in Länder wo das Silem-Horas Edikt gilt, unter schweren Vorurteilen zu leiden haben und manchmal als Sündenbock zu unrecht und sehr hart bestraft werden. Wo steht dann wohl jemand, der aus der grauen Gilde geflogen ist?

Regelbücher habe ich gelesen, aber danke für den Hinweis
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Re: Strafmaß gesucht?
« Antwort #36 am: 29.05.2011 | 14:03 »
Naja, also wenn ich von einem Praiosgeweihten aufgefordert werde, mich vor Gericht zu verantworten,
interessiert das in Weiden NIEMAND, Null, Nada.
Der bekommt vorm Herren des Bauern eher einen Nasenstüber als Gehör.

Er darf sich erst bei Richtermangel einschalten und das eine Löwenhaupt sich an  Brunn Baucken selbst übelst beleumundet, wegen Duldung und Unterstützung geplanter und angedrohter schwerster Verbrechen, Progrom an der Tsakirche(damit Hämmern an Alveran und Dere und DEN Unteilbaren Zwölfen und ihren Kirchen) - Massenmord an Schwangeren, nicht gerade einer der sich madig machen darf und kann.
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Re: Strafmaß gesucht?
« Antwort #37 am: 29.05.2011 | 14:06 »
Naja, wenn sie Magie einsetzen um Straftaten zu begehen, was ja die Bedingung war, dann sind sie defakto, was kein allgemeiner Zustand ist, Vogelfrei.
Nein, dazu bedarf es eines Gerichtsurteils.

Zitat
Es ist aber auch so, dass sie in Länder wo das Silem-Horas Edikt gilt, unter schweren Vorurteilen zu leiden haben und manchmal als Sündenbock zu unrecht und sehr hart bestraft werden.
Teils - Teils, in Tobrien gilt das definitiv nicht in Weiden ist es ein sehr kann sein, Vielleicht, im Horasiat ist der Madaorden hoch angesehen...
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Offline Ebenezer_Arvigenius

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Re: Strafmaß gesucht?
« Antwort #38 am: 29.05.2011 | 14:47 »
Zitat
leider nicht, da hier einige vergessen, dass es sich beim Straftäter um nen Gildenmagier handelt(grau), somit gibt es keinen Lehnsherrn oder Adel überhaupt der zuständig ist

Zitat
Gerichtsbarkeit

In rein weltlichen Angelegenheiten - sei es Belästigung durch alchimistische Tätigkeiten oder ein Diebstahlsdelikt - sind auch Magier den örtlichen Gesetzen unterworfen und werden von Richter, Vogt oder Baron abgeurteilt.

Bei mittels Magie durchgeführter Kapitalverbrechen wird der Codex Albyricus zu Rate gezogen. Zwar dürfen auch hier weltliche Vertreter des Gesetzes Zauberer arretieren und bestrafen, doch bemühen sich die Schiedsleute oft, den 'gefährlichen Madajünger’ vor ein Tribunal seiner Gilde oder einer Kirche zu stellen, wo er gewiss besser aufgehoben sei, zudem die weiße Gilde auch Recht und Pflicht hat, verhaftete Mitglieder gegen ein hohes Lösegeld auszulösen (was des Vogtes Säckel füllen kann).

[...]

Streit um Zuständigkeit von weltlichen, geistlichen und geistigen Gerichten flammt bisweilen auf, schlägt jedoch nur selten so hohe Wellen wie das 52 v.H. verhängte Todesurteil der Inquisition gegen Oswyn Puschinske, gegen das Kaiser Perval und die Bruderschaft der Wissenden (eine einzigartige Konstellation) Sturm liefen, so dass seine Akademie ‘nur’ nach Lowangen verbannt wurde, wohin er ihr sechs Jahre später folgen musste.

[...]

Die Tötung eines Menschen durch Kampfmagie, zum Diebstahl verleitender IMPERAVI, Einbruch mittels FORAMEN, Belästigung durch NACKEDEI oder ähnlich zweckorientierte Anwendungen werden nur nach dem Effekt der Tat behandelt, allerdings wird Zaubernden stets Vorsatz unterstellt: Egal ob ein Mensch durch ein Messer oder einen FULMINICTUS zu Tode kommt, es ist stets Mord, der durch örtliche Gesetze geahndet wird. Grundsätzlich haben in diesen Fällen die Gilden aber das Recht, bei jeder Anklage gegen eines ihrer Mitglieder die Sachlage zu prüfen und vom Gericht angehört zu werden, Rechtsbeistand zu leisten und in Fällen, die für die weltliche Gerichtsbarkeit zu komplex erscheinen, die Überstellung an ein Gildengericht zu fordern.

Quelle: "Magie und Recht" von Ulisses: http://www.ulisses-spiele.de/dsa/index.php?id=560
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Offline Belan

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Re: Strafmaß gesucht?
« Antwort #39 am: 6.06.2011 | 10:24 »
Kommt mal runter. Ist doch egal, wie die Strafe aussehen wird, die Gruppe wird sie auf keinen Fall akzeptieren, und im Notfall auch dagegen handeln, sollte irgendwer versuchen sie durchzusetzen.

Und sei es nur unter der Prämisse, daß die große Bedrohung durch Borbel es jetzt erst mal rechtfertigt, irgendwelche Typen die auf kleinkarierten Strafen beharren umzuhupen. Verantworten kann man sich ja immer noch, wenn BigB weg ist. Und wer wird DANN noch Anklage erheben wollen?

Erik schreibt ja selbst, daß eine koordinierte Aktion von hochstufigen (!) Praios- und Rondragweihten zusammen mit Magiern eine gute Chance hätten. Wer also will ein etwaiges Urteil durchsetzen?

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Re: Strafmaß gesucht?
« Antwort #40 am: 6.06.2011 | 12:19 »
Erik hat nen Praiosgeweihte in der Gruppe, der nen spezialisierter Magierkiller ist. Wenn du also gegen ein Gerichtsurteil vorgehen willst, solltest du vll. den als erstes töten. Klar kann man warten bis Big B tod ist, danach muss aber die Praios-Kirche aka Inquisition gegen sie vorgehen, denn so ist der Moralkodex der Praios-Kirche und Anklage erheben und ca. 1 dutzend Vorfälle untersuchen.
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Offline Belan

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Re: Strafmaß gesucht?
« Antwort #41 am: 6.06.2011 | 12:29 »
Na klar. Die erheben Anklage wegen Beleidigung und Körperverletzung gegen die Typen, die nachweislich gerade ihrer und aller Menschen Ärsche gerettet haben. Indem sie einen Halbgott besiegt haben, was (rein spekulativ) von Menschen ja nur unter zwölfgöttlicher Aufsicht überhaupt gelingen könnte.

Offline Mr. Qual

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Re: Strafmaß gesucht?
« Antwort #42 am: 6.06.2011 | 12:36 »
Was völlig irrelevant ist ob sie Angeklagt werden, weil jedes Verbrechen muss geahndet werden, so stehts Wort wörtlich inner WdG beim Moralkodex, es kann und wird es wahrscheinlich auch, sich massiv aufs Strafmaß auswirken, welches dann nur noch symbolischer Natur sein sollte.
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ErikErikson

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Re: Strafmaß gesucht?
« Antwort #43 am: 7.06.2011 | 09:35 »
Ich habe mich für Ausschluss aus der Gilde entschieden. Ich denke, das ist etwa so wie der Sarrazin Fall, eine derartige Handlung schadet einfach dem Ansehen der ganzen Gilde. Immerhin hat Walpurga ordentlich beim Kaiser und allen offiziellen Stellen Stress geschoben. Weltlich-Rechtlich passiert nichts, weil man sich schlicht nicht erlauben kann, einen Gezeichneten, der fürs Volk als Heiliger hochstilisiert wurde, öffentlich anzuklagen.
« Letzte Änderung: 7.06.2011 | 09:37 von Erik Erikson »