Die Änderungen zum 1. Juli waren mehr der Grund uns das Thema genauer anzuschauen. Der genaue Grund ist, das wir erst ab 01.01.2022 wieder zum MOSS-Verfahren angemeldet sind (bzw. zu dessen Nachfolger, wie immer das heißt). Da hat leider unser IV in 2019 einen Termin für uns verpasst, was uns jetzt Probleme bereitet. Das ICH selber 2019 zu dem Zeitpunkt selber da nichts machen konnte und DURFTE, ist dem zuständigen Amt natürlich vollkommen egal, auch wenn unser IV netterweise versucht hat das noch zu regeln - "bestraft" werde ICH jetzt trotzdem dafür.
Änderbar ist das halt wieder zum 01.01.2022.
Wir können ins Ausland ohne MOSS-Verfahren nur bis zu einem gewissen Betrag an Privatpersonen verkaufen, bevor wir in den jeweiligen Ländern eigene Steuerberater bräuchten für das Handling der dort fälligen Umsatzsteuer. Das ist aber keine wirtschaftlich sinnvolle Option. Diese Betragsgrenze haben wir jetzt so langsam erreicht, weshalb wir da jetzt handeln müssen.
Macht uns auch keinen Spass, glaubt mir.