... in der man vor 20 Jahre alten Bildern sitzt und nicht weiß, bei wem die Rechte liegen.
Bei bereits publizierten Bildern schaut man dann üblicherweise ins Impressum, da gehört sowas hinein.
Und ansonsten gehört sowas "verwaltet", welche Nutzungsrechte man von wem für welches Geld wann für wie lange erworben hat.
Buchhaltung nennt man das.
Zum Thema Schmidt und FanPro..
Wenn man einen Vertrag abschliesst in dem man Publikationsrechte weitergibt, veräussert oder wie auch immer, gehört das in den Vertrag. Oder man übergibt die Buchhaltung, samt Verträge.
An allem, was da nict enthalten ist, hat man keine Rechte, aber dann ist man auch dafür verantwortlich, dass man die Verträge nicht wasserdicht abgeschlossen hat. Dafür eignen sich Anwälte und Notare. Die kosten zwar Geld, sind dann aber auch entsprechnd kundig, auf was geachtet werden muss.
Bitte nicht falsch verstehen, das ist keine Kritik, weil keine Unterstellung, wie Ulisses das handhabt.
Denn das weiß ich schliesslich nicht. Will ich auch gar nicht. Solche Interna gehen uns nichts an.
Aber grundsätzlich gehört so etwas wirklich zu den Grundlagen einer Betriebsführung.
Ich schließe doch auch keinen Mietvertrag für eine Wohnung ab und schmeiss den nach einem Jahr weg.
(okay, ich hab mir grad ein Haus gekauft, aber auch da gab es etliche Unterlagen, die den Beitzer wechseln mussten)