Normalerweise ist das ja ein Selbstläufer. Ausprägungen sind ja sowas wie freiwillige Selbstbeschränkungen. Die o.g. Spielerin der Maus-Diebin wird sich in Situationen wo ihre spezielle Art nicht gefragt ist wahrscheinlich eh zurückhalten.
Aber ich finde, es sollte eine eindeutige Hausregel geben, die eingreift, wenn man den Eindruck hat, dass das Vorgehen eines Spielers nun nur noch dem regeltechnischen Vorteil geschuldet ist.
Vielleicht muss jeder seine Ausprägung hinter die Fertigkeit mit einem Wort beschreiben und je nach GMV wird das dann angewendet oder verboten. Wenns n Verbot gibt, dann kann man immer noch mit einem Bennie entschädigen!
Das sehe ich nicht ganz so. Um auf ein früheres Beispiel zurück zu kommen.
Wäre es denn so tragisch, wenn der Nekromant, dessen Angriffszauber aus Untoten Händen besteht damit einen Schlüssel durch die Gefängnistüre holen kann?
Die Sache mit den Trappings ist doch Folgende: Jedes Trapping hat bestimmte VOR- und bestimmte NACHTEILE.
Wenn das Trapping Feuerball ist, dann kann man mit dem Feuerball ja auch z.B. die Gardine in Brand stecken, was potenziell die ganze Stadt abfackeln lassen kann, in einem Bergwerk provoziere ich damit aber u.U. eine Grubengasexplosion.
Entsprechend können ihm die untoten Hände schon den Schlüssel bringen, aber sie lassen sich z.B. nur dort einsetzten wo lockeres Erdreich in der Nähe ist, aus dem sie kriechen können oder wenn offene Fenster vorhanden sind, durch die sie hereinströmen können.
Entsprechend müsste das auch bei den ganzen Fertigkeiten sein, wenn man dazu Trappings zu lässt.
Es sollte nicht NUR einschränkend sein, sondern auch eine "Verwendung auf anderem Feld" zulassen, aber das geht halt z.B. bei Einschüchtern nicht wirklich, das kann man nur zum Einschüchtern nehmen. Daher sollte hier mMn auch kein einschränkendes Trapping genommen werden.
(Darüber, dass die Vorteil/Nachteil Verhältnisse der verschiedenen Trappings z.T. krass unterschiedlich sind, muss man gar nicht anfangen zu reden.)
Und um auf die Eingangsfrage noch mal zurück zu kommen:
Vorausgesetzt der Zauberer könnte durch einen Zauber eine Illusion einer Dämonenfratze erzeugen, dann muss man jetzt 2 Fälle unterscheiden:
- Der SL gewährt dem Barbaren einen Bonus auf einschüchtern wenn er seien Zweihandaxt vorzeigt:
- Dann muss der Magier MP abdrücken, bekommt dann aber AUCH einen Bonus. - Der SL gibt dem Barbaren keinen Bonus für die Zweihandaxt:
- Dann muss der Magier KEINE MP abdrücken.