Prinzipiell wird angenommen, daß der Angreifer eine gleich kurze Waffe wie der Angegriffene führt - also Dolch gegen Dolch. So sollte man es am besten auch hausregeln.
Da man diese Talente aus ihrem Settingkontext herausgenommen hat ohne darauf zu achten, daß man regeltechnisch auch mit zwei Krummsäbeln auf Tuchfühlung gehen könnte, ist es verwirrend. Zugleich macht es das Talent aber auch für orientalische 1001 Nacht-Settings interessant, wo nicht nur der kleine Straßendieb, sondern auch der arrogante Höfling diese Technik nutzen könnten.
Haarig wird es übrigens wenn man dieses Talent mit Kampfkünstler kombiniert, etwa in Martial Arts-Settings. Das der Kampfkünstler nie als unbewaffnet gilt, wäre es prinzipiell erlaubt, wenn man nicht den Passus "unbewaffeneter Verteidiger" im Regeltext hätte. Verteidung ginge, Angriff dann nicht?!
Ähnliche Betrachtung übrigens bei zwei Pistolenschützen. Normalerweise wird angenommen beide gälten im Nahkampf als unbewaffnet, aber eigentlich haben beide eine kleine Improvisierte Waffe in Händen, die -1 auf Angriff und Verteidigung gäbe. Geh auf Tuchfühlung und dieser Malus wird ggf mehr als ausgeglichen.
Man läßt ja nie alle Talente in einem Setting zu. Tuchfühlung ist ein solches Talent, das stets auf die Sinnhaftigkeit abgeklopft werden muss.