Also verboten das zeug umzupainten ist es nicht, ich bin mir auch recht sicher das rechtliche Nerfguns nicht unters Waffengesetz fallen da die kinetische Energie der Teile einfach zu LOW ist um irgendwie was machen zu können
Es geht nicht um die Geschossenergie, sondern um die Einstufung als Anscheinswaffe nach §42 a WaffG (dazu: Anlage 1, 1.6).
Dafür muss das Ding noch nicht mal schießen können bzw. Schusswaffe sein (was Nerfguns de jure sind).
Nerfwaffen sind in ihrer Grundform meiner Meinung nach durchaus von der Ausnahmeregelung betroffen, die da heißt:
"Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind...
Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen."
Jetzt möge sich jeder selbst überlegen, ob das auf seine Nerfwaffen noch zutrifft oder nicht mehr...und ob er sich die Aktion geben will, wenn Oma Müller dem Beamten am Notruftelefon was von mehreren Leuten mit Schusswaffen auf dem Klaus-Meier-Platz erzählt.
Nicht alles, was man darf, muss man auch unbedingt tun.
Aber ist ja alles schon angeklungen und wohl auch Konsens