Tut mir leid aber man unterscheidet im Logobereich zwischen Bild- und Wortmarken. Was Du meinst ist ein Namensrecht und eine Handelsmarke. Klar gibt es Namens- und Markenrecht, aber ob es eine Bild-, Wort- oder Bild/Wortmarke ist hat mit dem Recht erstmal nüscht zu tun.
Als Corporate Design Fuzzi mit 20 Jahren Industrieerfahrung habe ich sicher etwas mehr als gefährliches Halbwissen.
Klar, aber die Begrifflichkeiten der Logogestaltung haben nichts mit den Markenrecht zu tun - wenn du eine Wortmarke anmeldest, dann meldest du das reine Wort an. Keine Gestaltung, keine fixe Schrift, sondern das Wort an sich. Wenn es dir um die Gestaltung des Worts geht und/oder um ein Logo, dann musst du (ergänzend) eine Bildmarke anmelden (oder Wort-/Bildmarke).
Und in der
Registerauskunft kann man klar ersehen: Pegasus hält die Wortmarke "Cthulhu". Da geht es nicht um das Logo, sondern nur um das Wort (sonst wäre das Logo an der Stelle wiedergegeben und es wäre eine . Heißt: Macht jemand in Deutschland im Bereich Spiele oder Drucksachen etwas mit "Cthulhu" im Namen, muss Pegasus ihm das erlauben, sondern können sie z. B. auf Unterlassung klagen.
Unabhängig davon gestehe ich definitiv ein, daß ich nicht weiß wer von wem welche Rechte in welcher Exklusivität bekommen hat. Irgendwo starten wird das ganze ja vermutlich bei Lovecraft...?! Dann geht das ganze von Chaosium zu Pegasus, aber wer gibt denn ROC raus und woher hat der WELCHE Rechte lizensiert.
Das ist in der Tat haarig, ist aber offenbar von der reinen Markenrechtsfrage in Deutschland losgelöst, was die Sache hierzulande noch deutlich erschwert.
Fragen über Fragen, die sicher mehr zum Ziel führen als hier über Fachbegriffe und deren Definition zu fachsimpeln
Ich würde sagen, beides hilft, das Problem zu verstehen.