Autor Thema: Ähre wem Ähre gebührt  (Gelesen 11689 mal)

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Offline Teylen

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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #50 am: 20.03.2014 | 17:42 »
Sinnvoll und durchaus mit der Ehre zu vertreten wäre es gewesen dem Haderlump die Finger so zu brechen, dass er nie wieder Geige spielen kann. Alternativ hätte er den anmaßenden Drecksack auch vor ein gericht stellen können - dann wäre aber wohl statt des Bogens das Genick gebrochen worden ...
Ja klar.
Weil DSA auch eine Welt ist in der es total ehrenvoll ist Flüchtende hinterrücks zu fall zu bringen, die Finger zu brechen und das Genick zu brechen. Vollkommen ehrenvoll und passend zum Setting und Genre. Der soll froh sein das sein Charakter nicht noch vergewaltigt wurde.

So kennt man DSA und so ist das von den Autoren gewollt.
Ganz besonders von Geweihten, von ehrenhaften Charakteren.
Die machen das dauernd. Flüchtenden in den Rücken springen und sie verkrüppeln. Ist ja auch effektiv.
Zitat
Was hat der SL statt dessen gemacht?

Etwas das in der härte in keinem anderen mir bekannten Fantasy-Setting vorkommt.

Auch beim Witcher werden festgesetzten, handlungsunfähigen Gegnern nicht die persönlichen Waffen abgenommen und diese zerbrochen. Zumindest soweit ich das Spiel spielte und den Film sah.
Zitat
Halten wir also fest: alle (bis auf Teylen) [..]
Zum Glück magst du mich nicht persönlich angreifen und bist dabei total ironisch.  ::)

Ich glaube nicht das ich im Tanelorn die einzige bin die "Mein Charakter ist aber so"-Argumente schlecht findet.
Es gibt auch neben meiner auch noch zwei, drei anderer Stimmen welche mit dem Vorgehen nicht oder nur bedingt d'accord gehen.
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Offline Auribiel

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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #51 am: 20.03.2014 | 17:48 »
Tach!

Neulich im Spiel ergab es sich das der Fernkämpfer der Runde auf einen Rondrageweihten traf (im doppelten Sinne  ;) ). Der Geweihte sagte zu dem Schützen "Zieh eine Waffe und verteidige dich", doch einem Nahkampf versuchte der Bogenschütze zu entkommen und versucht sein Heil in der Flucht. Der Rondrageweihte nutzte einen Gelegenheitsangriff, um den flüchtigen Schützen (dank einer glücklichen "1") zu Boden zu werfen. Seiner Handlungsmöglichkeiten (sprich der Sinne des Chars) beraubt musste der SPIELER miterleben wie der Geweihte ihm seinen persönlichen Bogen abnahm und zerstörte!

Da es sich um einen persönlichen Bogen handelt, gehe ich ja irgendwie davon aus, dass es sich bei dem Bogenschützen um einen Elfen gehandelt haben könnte.

Unabhängig davon aber mal von mir, wie das in meiner Runde geahndet worden wäre:

Da schießt jemand mit dem Bogen auf einen Ronnie. Ronnies sind nw. welche, die zu den "Guten" gehören, abgesehen davon noch GEWEIHTE sind, nicht selten auch noch ADLIGE, auf jeden Fall aber Vertreter der Rechts- und Kircheninstanzen. Wer so jemand angreift, der hat schonmal gleich schlechte Karten (es sei denn, er hätte in Notwehr gehandelt, kann ich der Situation aber nicht entnehmen.

Wir haben also einen Angriff auf einen Rechts-/Kirchendiener. In einer mittelalterlich angehauchten Welt. Einem Rondrianer steht es bei mir durchaus zu, gleich Konsequenzen daraus zu ziehen und da war ein ehrenhafter Kampf noch etwas, mit dem der Bogenschütze eigentlich gut weg kommt. Der Ronnie hätte durchaus auch schlichtweg zur nächsten Garde/Adligen/sonstigem Rechtsinhaber/Kircheninstanz gehen und Anzeige gegen den Bogenschützen stellen können - mit den Auswirkungen Quest (eigentlich viel zu harmlos), Zuchthaus (gnädig), Verstümmelung (wahrscheinlich).

Da es ein Ronnie ist, will er das gleich durch einen Zweikampf sühnen. Der Gegner ist zwar Bogenschütze, aber offenbar kampfeswillig, daher finde ich die Sache mit dem Ehrenduell auch nicht so abwegig.

Und jetzt kommt es: Der feige Schütze flieht!
Damit hat er sich in meinen Augen jeglicher Ehre beraubt, nachdem er vorher schon den Ronnie mit Pfeilen angegriffen hat. Da ist es in meinen Augen noch mehr als harmlos, wenn der ihm nur den Bogen zerschlägt. Bei mir wäre der Schütze sehr wahrscheinlich im Kerker gelandet, wenn er sich nicht massiv dafür einsetzt, sich beim Ronnie zu entschuldigen.


Ggf. kann das nochmal etwas entschärft werden, so es sich wirklich um einen Elfen gehandelt hat, da diese unter einem speziellen Schutz stehen. Da gäbe es dann bei mir "Bogen kaputt hauen, damit der ungläubige Elf nicht weitere Geweihte verletzten kann + Glaubensbelehrung". Aber besser als mit einem zerstörten Bogen wäre er bei mir nicht weg gekommen.





Zitat
Soweit zur Sitation: Jetzt ist Streit unter den Spielern und dem Spielleiter ausgebrochen. Vom Spieler des Schützen wird dem Spielleiter vorgeworfen das sich ein Rondrageweihter SO nicht verhalten würde! Erst einem fliehenden in den Rücken schlägen und ihm dann noch den Bogen klauen, um ihn zu zerstören. Der Geweihte sei an seine Prinzipientreue gebunden z.B. den ehrenvollen Kampf. Der Spielerleiter sagt der Geweihte ist kein Blödmann und dieser wird keinen Kämpfer der ihn schon mit einer Fernkampfwaffe angegriffen hat entkommen lassen.

Jetzt meine Frage an die geneigte Leserschaft: Wie eng oder weit legt ihr den ehrenvollen Kampf bei euch in der Runde aus?

Meine Rondrageweihten sind prinzipientreu, aber nicht strunzdoof. Wäre es WIRKLICH zu einem ehrenhaften Duell gekommen, hätte ich so etwas wie ein "in den Rücken schlagen" für ein No-Go gehalten, da der Bogenschütze aber fliehen wollte - nachdem er vorher schon auf den Ronnie geschossen hat und sich jetzt einer Wiedergutmachung durch einen ehrenhaften Zweikampf entzieht - hätte der Ronnie bei mir auch das Recht, ihn aufzuhalten und ihn zu sanktionieren.
Angriffe auf Kirchendiener/Rechtsdiener MUSS Konsequenzen haben - oder ihr solltet das Setting wechseln. Gerade bei DSA ist es recht eindeutig, wie solche Sachen zu bewerten sind und da ist der Bogenschütze nunmal eindeutig in der schlechteren Position - was er auch hätte wissen müssen, als er sich aufmachte, auf einen Ronnie zu schießen.
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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #52 am: 20.03.2014 | 17:55 »
Teylen - hast du das Zitierte gelesen?

Zitat
Alternativ hätte er den anmaßenden Drecksack auch vor ein Gericht stellen können - dann wäre aber wohl statt des Bogens das Genick gebrochen worden ...

Gericht - Urteil - Aufknüpfen.

Wo genau also denkst du hätte ich geschrieben, dass der geweihte ihm das Genick bricht?

Ein Flüchtender, der mir einen Pfeil verpasst hat und auf eine Forderung nicht eingeht ist nicht einfach ein Flüchtender, sondern ein Haderlump, ein Strauchdieb oder ein Wegelagerer. Den zu Fall zu bringen und ihm eine Lektion zu erteilen ist sogar die PFLICHT des Rondrageweihten. Er hat Milde walten lassen und ihm nur den Bogen (die unehrhafte Waffe!) genommen, nicht jedoch hat er ihn verkrüppelt, oder ist der Bogen neuerdings ein Teil des Arms?

Und ja: in meiner Vorstellung von DSA ist es völlig regelkonform und passend, dass ein Geweihter der Rondra einem Strauchdieb die Finger bricht. Was glaubst du wohl hätte ein Tempelritter getan?

Und wenn ich mir gerade meine DSA-Romansammlung so ansehe ... da geht noch mehr! Noch viel mehr! Und die sind ja nun eben auch noch kanonisch! Insofern: ja, ich denke schon, dass das im Sinne der DSA-Autoren ist.

Und wenn etwas in der Härte in keinem dir bekannten Setting vorkommt ... was kennst du? Xanth? Scheibenwelt?

Ach ja: im Spiel "The Witcher" ist die Option Waffen zu zerstören nicht vorgesehen; dafür werden da Haderlumpen ja auch einfach getötet! Nix: Verwarnung ... einfach <zack-bumm-weg>.

Der ironische Teil bezog sich darauf, dass die letzten drei Sätze nichts mit dir zu tun haben, sondern ein Resume satirischer Art meinerseits waren. Nur dachte ich dann - beim erneut darüberlesen - dass man das auch falsch verstehen könnte. Also dieser Teil hier:

Zitat
Vermutlich lag hier der Fehler bereits darin, dass du dem Spieler seinen Spaß genommen hast, weil der doofe Geweihte nicht nach dem ersten Schuss umgefallen ist. Mach das in Zukunft besser nicht so und denke daran: Gegner müssen nach einem Treffer umfallen - SC werden nie getroffen. Sonst macht es keinen Spaß. Wir wollen schließlich Charaktere spielen vor denen Borbarad davon läuft wenn er sie sieht, Charaktere die den Kaiser mit "Kumpelchen" anreden und Charaktere mit denen die Gehörnten ihren Jungen drohen, wenn sie ihre Suppe nicht essen wollen!

Der ging nicht an dich persönlich. Das wollte ich nur nochmal klar stellen, bevor das in den falschen Hals kommt. Sorry.
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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #53 am: 20.03.2014 | 18:03 »
Wo genau also denkst du hätte ich geschrieben, dass der geweihte ihm das Genick bricht?
Sinnvoll und durchaus mit der Ehre zu vertreten wäre es gewesen dem Haderlump die Finger so zu brechen, dass er nie wieder Geige spielen kann. Alternativ hätte er den anmaßenden Drecksack auch vor ein gericht stellen können - dann wäre aber wohl statt des Bogens das Genick gebrochen worden ...
Ansonsten. Ich halte den Tod / eine Hinrichtung für eine ehrenhaftere Handlung als die Waffe des bewegungsunfähigen Gegners zu vernichten. Eine Waffe zu zerstören, eine persönliche, während der andere zuschaut hat m.E. rein garnichts mit Ehre zu tun.

Ich halte es ferner nicht für ehrenvoll einen unbewaffneten flüchtenden in den Rücken zu fallen.
Insbesondere wenn man berücksichtigt das der Schütze wohl kaum in direkter Nahkampfdistanz geschoßen haben wird. Wenn er denn überhaupt geschossen hat.
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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #54 am: 20.03.2014 | 18:08 »
@Der Namenlose:

Mir fällt gerade ein: du bist derjenige mit dem Spieler, welcher sich über zu wenig AP beschwert hat und dessen Gruppenmagier den Adler-Wolf mit einer um Armatrutz verstärken Fliege besetzt hatte ...

Möglicherweiße rührt das Problem also vor allem daher, dass deine Spieler von dir so eine "ungewöhnte Härte" nicht kennen und es einfach gewohnt sind mit solchen Aktionen davonzukommen? War es dann am Ende (Übertreibung) der von Rohal persönlich gesegnete Bogen mit +7 TAW und automatischen tenobals-Federn, also quasi ein Artefakt, ohne das der Spieler sich jetzt "nackt" fühlt?

Auf jeden Fall wirst du - entsprechend bereits anderer von dir angebrachter Fragen - nicht davon hinwegkommen, dass du mit deiner Gruppe (du warst doch auch der mit dem Gruppenvertrag, oder?) mal generell Tacheles reden solltest, wie denn in Zukunft das gemeinsame Spiel zu gestalten ist, ergo - was will deine Gruppe? FunFunFun-Gaming (also D&D 4E ;) ), oder eben ein halbwegs realistisches Spiel (DSA4)? Und dann solltet ihr eben über Grenzen sprechen - und zwar in beide Richtungen, also: was geht bei mir als SL auf keinen Fall UND was geht bei mir als Spieler nicht?
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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #55 am: 20.03.2014 | 18:09 »
Ansonsten. Ich halte den Tod / eine Hinrichtung für eine ehrenhaftere Handlung als die Waffe des bewegungsunfähigen Gegners zu vernichten. Eine Waffe zu zerstören, eine persönliche, während der andere zuschaut hat m.E. rein garnichts mit Ehre zu tun.

Ich denke mal, dass eine persönliche Waffe keinen Aufdruck "PERSÖNLICH" hat. Woher soll der Rondrianer (NICHT der Spieler) denn wissen, dass es sich um eine persönliche/spezielle Waffe handelt?

Zitat
Ich halte es ferner nicht für ehrenvoll einen unbewaffneten flüchtenden in den Rücken zu fallen.
Insbesondere wenn man berücksichtigt das der Schütze wohl kaum in direkter Nahkampfdistanz geschoßen haben wird. Wenn er denn überhaupt geschossen hat.

Der Schütze HAT auf den Rondrianer geschossen. Ehrenvoll wäre es nur noch geworden, hätte er einen ehrenhaften Kampf angenommen. Ein Schurken, der einen mit dem Pfeil anschießt, der hat kein Anrecht auf ehrenvolle Behandlung.
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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #56 am: 20.03.2014 | 18:20 »
<seufz> ... teyeln nochmal den Satz bitte, nicht drei Worte aus dem Satz, ohne den Satz gelesen zu haben:

Zitat
Alternativ hätte er den anmaßenden Drecksack auch vor ein Gericht stellen können - dann wäre aber wohl statt des Bogens das Genick gebrochen worden ...

Er hätte ihn: vor ein Gericht stellen können, welches ihn dann hätte aufknüpfen lassen. So steht es da. da steht nicht, dass der Geweihte ihm das Genick hätte brechen sollen, da steht

Zitat
Alternativ hätte er den anmaßenden Drecksack auch vor ein Gericht stellen können - dann wäre aber wohl statt des Bogens das Genick gebrochen worden ...

Nächstens: der Haderlump war nicht bei Bewusstsein, weshalb er also nicht mit angesehen hat, dass die Waffe zerstört wurde.

Nächstens: der Spielleiter, NICHT DER GEWEIHTE, wusste, dass es eine persönliche Waffe ist (In/Off-Gemenge)

Und nach wie vor: der Geweihte hat einen ehrlosen Bastard, der ihn zuerst attackierte - ja mit einem Pfeil getroffen hat - und dem er die Möglichkeit gab ehrvoll mit ihm zu kämpfen, welcher sich aber statt dessen für die Flucht entschied (=Schuldeingeständnis) einen Schlag in den Rücken versetzt, wodurch jener Strolch handlungsunfähig wurde. Dann hat er - obwohl der Schurke einen tätlichen Angriff auf einen Geweihten durchführte - Gnade vor Recht ergehen lassen und dem Halunken nur sein Meuchelwerkzeug genommen, statt ihn ordentlich hinrichten zu lassen.

Das IST eine mehr als ehrenhafte Handhabung der Situation, die dem Geweihten wohl instant ein paar "Heiligenpunkte" eingebracht haben dürfte. Das IST - für einen Rondrageweihten - schon nahezu ein christliches Verhalten!

Und selbst wenn der Schuss ein Versehen gewesen wäre (was aus dem Eingangspost so nicht gelesen werden kann) ... hätte er einfach die Waffe gestreckt und sich beim Geweihten entschuldigt wäre es nie soweit gekommen; er hätte sich erklären können - und gut ist. Satt dessen hat er die Flucht ergriffen und damit gezeigt, dass es Absicht war und er nur ein ehrloser Lump ist.

So wie du hier versuchst einem die Worte im Mund herumzudrehen und auch aufgrund deiner Verteidigungshaltung glaube ich so langsam, dass du der/die Spieler(in) des Bogenschützen bist ...
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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #57 am: 20.03.2014 | 18:21 »
@Teylen:

Dir ist schon bewusst das es zum einem Settings gibt, in denen so kleine lächerliche Dinge wie Recht und Gesetz gelten, einfach weil man weder einen Vampir noch einen Desperado im pseudo Wilden Westen noch einen Mafiosi spielt sondern zur Abwechselung mal zivilisierte Helden?
Auribiel hatte es schön zusammengefasst was ein Rondrageweihter alles ist und was er alles darf, dazu kommt noch wirklich all das was in der Region recht und Gesetz ist. Es mag dir zwar schwer fallen das zu verstehen, aber in zivilisierten Settings werden halt ein paar Dinge geahndet.
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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #58 am: 20.03.2014 | 18:21 »
Schön, dass zumindest Auribiel und ich völlig deckungsgleich in unserer Ansicht sind :) .
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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #59 am: 20.03.2014 | 18:28 »
Tach!

- Hat der Bogenschütze den Rondrageweihten ATTACKIERT oder hat er ihn unabsichtlich GETROFFEN?
- Waren sich Bogenschütze und Rondrageweihte schon vorher bekannt? In welcher Situation geschah dieser Konflikt? In einem Kampf? Hat sich z.B. der Bogenschütze in einen Nahkampfduell einmischen wollen?
- War die Antwort des Rondrageweihten tatsächlich nicht mehr als die Forderung, eine Waffe zu ziehen? Keine Anschuldigung der begangenen Tat?
- Der Gelegenheitsangriff, war das der Versuch, den Schützen festzuhalten, ihn zu Boden zu bringen oder war das nur das zufällige Ergebnis eines kritischen Treffers mit X³ Schaden?
Das wären alles Fragen, die ich noch beantwortet haben wollte, um mir eine Beurteilung zuzutrauen.

Na dann wiollen wir mal  ;)

Es handelte sich bei den Schützen um einen Moha, der Rondrageweihte war ein NPC (zur Klarstellung). Der Schuss ist in einer Kampfsituation gefallen die Gruppe war in kriegerische Handlungen verwickelt. Das Ziel des Schützen war den Geweihten zu töten. Schütze und Geweihter waren sich nicht bekannt (ich sag auch mal das der Moha keine Ahnung hatte das es sich um einen Geweihten handelte, er sah wohl nur einen gut gerüsteten Kämpfer der eine Bedrohung darstellt). Die Intention des Schützen war es dem Nahkampf zu entkommen, um bei entsprechender Gelegenheit einen weiteren Schuss abzugeben. Spieltechnisch hatte der Moha einen Patzer beim Ausweichen gewürfelt, der NPC kritischen Schaden, so das der Moha bewusstlos zu Boden ging. Der Rondra Geweihte verzichtete auf eine Maßregelung des Moha, er hatte noch "Termine"  ~;D

@Elwin: Ich hoffe das nun eine Beurteilungsgrundlage geschaffen wurde - trau dich  ;)

Mit "namenlosem" Gruss,

 8)

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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #60 am: 20.03.2014 | 18:31 »
Und wo ist jetzt da bitte das Problem?
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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #61 am: 20.03.2014 | 18:34 »
Auf Teylen: deine Chance ;) . Ne, im ernst jetzt: wo ist das Problem?
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Offline Michael

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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #62 am: 20.03.2014 | 18:35 »
@persönliche Waffe: kurze Rückfrage bzgl. des Bogens, ist der Spieler sauer, weil der Bogen quasi vom Charakterhintergrund wichtig für ihn war, oder weil es eine gute, verbesserte Waffe war? Würde mich nur mal interessieren, weil persönliche Waffe in DSA grundsätzlich zwei Dinge beschreiben kann.
Zitat von: Ahasverus am Heute um 09:42
Im Grunde spielen wir die meiste Zeit also eine Art Wargame und erzählen uns dazwischen Stundenlang Geschichten wie es zum nächsten Kampf kommt. *leichte ironie*

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Offline Auribiel

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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #63 am: 20.03.2014 | 18:53 »
Ich sehe da auch kein Problem. Selbst wenn der Moha nicht wusste, dass es ein Rondrageweihter ist, schützt ihn das leider nicht, vor den entsprechenden Konsequenzen (und das wäre - so ich nicht falsch bin - beim Tod das Rondrageweihten sogar eine Ingame-Konsequenz, nämlich ein Mal des Frevlers, oder?).

Nur weil es ein "Ungläubiger" ist, ändert das nichts daran, dass er einen Geweihten einer der zwölfgöttlichen Kirchen angegriffen hat. Ev. kann der Geweihte Milde walten lassen (indem er ihm eben NUR den Bogen zerschlägt und ihn nicht gleich aufknüpfen lässt) - ändert aber für mich nichts an der Bewertung der Situation. (Ich war ja oben schon drauf eingegangen, was man ggf. bei einem anderen Ungläubigen - Elf - hätte tun können).
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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #64 am: 20.03.2014 | 18:54 »

@DerNamenlose:
Der Beschreibung nach klingt die Zerstörung der Waffe nicht ehrenvoll weil der Geweihte seiner eigentlichen, ehrenhaften Pflicht ihn zu maßregeln nicht nachgekommen ist. Zumindest würde ich den Anführungszeichen entnehmen das es keine ernste Termine waren.

@Spieler:
Mitunter war der Spieler auch nur sauer weil es wie eine Racheaktion wirkte?
"Dein Charakter wird bewusstlos. Deine Waffe wird von dem Geweihten [den dein Charakter nicht als solchen erkannte] zerbrochen. [Weil der Geweihte noch "Termine" hat]"
Wirkt vielleicht ein wenig wie nachgetreten, Gängelei und etwas härter als:
"Dein Charakter wird bewusstlos. Als er aufwacht findet er den Bogen zerbrochen vor. Von dem Gegner keine Spur mehr."

[/b]
Woher soll der Rondrianer (NICHT der Spieler) denn wissen, dass es sich um eine persönliche/spezielle Waffe handelt?
Ich würde davon ausgehen das entsprechend persönliche (Erbstück, Wertvolle, Verzauberte) Waffen durchaus irgendwie als solche zu erkennen sind. Man nimmt sich ja nicht irgendeinen besseres Weidenholz und meint dann "Okay, das ist jetzt mein total persönlicher Bogen".

Zitat
Ein Schurken, der einen mit dem Pfeil anschießt, der hat kein Anrecht auf ehrenvolle Behandlung.
Wenn man seinen Gegenüber nicht ehrenvoll behandelt ist man selbst nicht ehrenvoll.
Ansonsten wäre ja so gut wie jeder ehrenhaft solange er sich nur Gründe für die fehlende Ehre des Gegenübers einfallen läßt / hat.

@Archoangel
Nächstens: der Spielleiter, NICHT DER GEWEIHTE, wusste, dass es eine persönliche Waffe ist (In/Off-Gemenge)
Wenn einem die Argumente ausgehen erfindet man einfach irgendwelche Sachen.  ::)
Die werden dann als Faktenbehauptung verkauft und der Gegenüber dumpf angebrüllt.   ::)

Es steht dort schlichtweg nicht  ob der Geweihte es wusste oder nicht.
Es steht dort auch nicht wie der Schütze den Geweihten getroffen hat.
Es steht dort auch nicht mit was der Schütze den Geweihten getroffen hat.
Es steht dort auch nicht wie beide in die Nahkampf-Distanz gekommen sind.
Es steht dort auch nicht das die Möglichkeit bestand sich zu entschuldigen.
Es steht dort auch nicht das die Möglichkeit bestand die Waffe zu strecken.
Es steht dort auch nicht aus welchen Motiv die Flucht geschah.

Das sind alles Mutmassungen, Thesen die ohne einen Anhalt in der Schilderung des OP aufgestellt wurden.

Jemand der vor einem Kampf flüchtet von hinten anzugreifen IST keine ehrenhafte Handlung.
Jemand der bewusstlos vor einem liegt die Waffe zu zerstören IST keine ehrenhafte Handlung.
Ehrenhaft zu handeln heißt, abhängig vom Ehrenkodex, mitunter NICHT Milde zu handeln.
Meiner Meinung nach.
Zitat
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Ganz großes Kino. Nach den Spitzen und dem Anschreien auch noch diese dumme Unterstellung.  :q
Hättest du dir die Mühe gemacht mich wie Slayn aufgrund meiner System sowie Genre Vorlieben anzupöbeln wüßtest du vielleicht das ich recht wenig DSA gespielt und derzeit allgemein keine Tischrunde habe.

@Slayn
Dir ist schon bewusst das das zerstören der Waffe selbst in Settings mit Dingen wie Recht und Gesetz und Ehre mitunter als unzivilisiert gilt zw. nicht gesetzmäßig oder unehrenhaft ist?
Wenn irgendein barbarischer Charakter den Bogen danach zerbrochen hätte. Kein Problem.
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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #65 am: 20.03.2014 | 18:56 »
Es handelte sich bei den Schützen um einen Moha, der Rondrageweihte war ein NPC (zur Klarstellung). Der Schuss ist in einer Kampfsituation gefallen die Gruppe war in kriegerische Handlungen verwickelt. Das Ziel des Schützen war den Geweihten zu töten.

Dann soll der Spieler doch bitte froh sein dass er nur den Bogen und nicht den Char verlohren hat  :P

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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #66 am: 20.03.2014 | 18:58 »
@Teylen:
Ein Rondrianer darf von einem besiegten Gegner die Waffe als Beutestück nehmen und damit tun was er will. Das ist sein als Kirchenmann verbrieftes Recht und als Rondragläubiger auch seine Pflicht, was allseits anerkannt wird. Setting-Fakt und so.
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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #67 am: 20.03.2014 | 19:01 »
Nicht nur der Ronny.
Es ist ne Schlacht, da hat im Grunde jeder Plündererlaubnis an feindlichen Kämpfern.
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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #68 am: 20.03.2014 | 19:03 »
Ich sehe da auch kein Problem. Selbst wenn der Moha nicht wusste, dass es ein Rondrageweihter ist, schützt ihn das leider nicht, vor den entsprechenden Konsequenzen (und das wäre - so ich nicht falsch bin - beim Tod das Rondrageweihten sogar eine Ingame-Konsequenz, nämlich ein Mal des Frevlers, oder?).


Ist nicht abschliessend geregelt (oder im Grunde doch, MdF sind mit Ingame-Mitteln nicht mehr erkennbar), aber "Angriff auf Geweihter = MdF" ist in einem Setting mit hauptamtlichen Kampfgeweihten eher sinnfrei.

Davon ab:
Es ist ein Kampf, Figur a) hat Figur b) mit der Intention des tötens auf eine offensichtliche Art (Pfeilbeschuss) attackiert.
So hinterwäldlerisch kann der Moha gar nicht sein dass der nicht auf die Idee kommt, dass sich der Pfeilempfänger so etwas nicht reaktionslos gefallen lässt.
Und Metagamistisch drauf zu spekulieren "ohoho, das ist ein Ronny, den greif ich jetzt an und wenn er zurückschlagen will renn ich einfach weg, dann darf er mich nicht mehr hauen, hihi, ich bin so schlau" ist einfach nur doof.
« Letzte Änderung: 20.03.2014 | 19:06 von Darius der Duellant »
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Offline Auribiel

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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #69 am: 20.03.2014 | 19:11 »
@Teylen:

Zitat
Ich würde davon ausgehen das entsprechend persönliche (Erbstück, Wertvolle, Verzauberte) Waffen durchaus irgendwie als solche zu erkennen sind. Man nimmt sich ja nicht irgendeinen besseres Weidenholz und meint dann "Okay, das ist jetzt mein total persönlicher Bogen".

Nur weil es eine besonders gearbeitete Waffe ist, muss es noch keine persönliche (im regeltechnischen) Sinne sein.
Und nachdem jetzt noch klar wurde, dass es ein Moha ist (ich bin ja von einem Elfen ausgegangen): Ich würde einem Rondrianer bei einem Moha noch weniger als bei einem Elfen Kenntnis über "rituelle" Waffen geben. Für mich könnte der Rondrianer in so einem Falle nicht erkennen, ob es eine persönliche Waffe ist.

Davon ganz abgesehen, wäre die Strafe völlig unabhängig vom "Status" der Waffe zu vollstrecken. Dem Ronnie hätte es auch wenig gebracht zu wissen, dass er gerade mit einem "persönlichen" Bogen umgebracht wurde.


Zitat
Wenn man seinen Gegenüber nicht ehrenvoll behandelt ist man selbst nicht ehrenvoll.
Ansonsten wäre ja so gut wie jeder ehrenhaft solange er sich nur Gründe für die fehlende Ehre des Gegenübers einfallen läßt / hat.

Er HAT ihm aber die Möglichkeit zu einem ehrenvollen Verhalten geben - in einer Kampfsituation - was vom Moha nicht aufgegriffen wurde. Damit hat man bei mir seinen Anspruch auf entsprechendes Verhalten verspielt.



Ist nicht abschliessend geregelt (oder im Grunde doch, MdF sind mit Ingame-Mitteln nicht mehr erkennbar), aber "Angriff auf Geweihter = MdF" ist in einem Setting mit hauptamtlichen Kampfgeweihten eher sinnfrei.

Moment mal, Ronnies zuckeln auch nicht einfach so durch die Lande und beteiligen sich an jedem x-beliebigen Kampf. WENN ein Rondrianer bei einem Kampf beteiligt ist, gehe ich davon aus, dass die Fronten schon recht klar stehen, wer hier Vertreter von "Recht und Gesetz" bzw. "des Guten" ist und wer nicht. Von daher: Ja, hauptamtliche Kampfgeweihte sind immer noch GEWEIHTE und entsprechend sind Angriffe auf diese zu werten. Da kann man ggf. wegen "im Eifer des Schlachtgetümmels" als Begnadigungsgrund reinbringen, muss man aber nicht.


Um es mal klar zu stellen: Ich finde es, wie es gelaufen ist, absolut in Ordnung.

Klar hätte man auch dem Rondrianer zugestehen können, dass er weiß, dass der Moha keine Ahnung vom Verhalten in zwölfgöttlichen Landen hat (vorausgesetzt der Moha kommt noch recht "wild" rüber), aber das ist ein KANN man anführen, kein MUSS man einbringen. Auch heute noch gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
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Offline Grimnir

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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #70 am: 20.03.2014 | 19:12 »
Noch zu einer Antwort an Teylen, was den Punkt 1 im Spoiler anbelangt: Ehre gebührt dem, der kraft seines Standes ehrfähig ist. Praktisch als Geburtsrecht. Das ist auch der Grund, wieso Ritter im Kampf gemeine Soldaten niedermetzeln konnten, ohne dass das ihre Ehre tangiert.

Das führt mich aber zum eigentlichen Thema. Ehre in mittelalterlichen Gesellschaften (oder quasimittelalterlichen) ist ein weites Feld, in dem sich auch Historiker sehr uneinig sind. Was versteht man unter Ehre? Inwiefern unterscheidet sie sich von heutigen Ehrbegriffen oder jenen aus dem 19. Jahrhundert? Gab es unterschiedliche "Ehren"? Was sagte das Kriegsrecht hinsichtlich ehrenhaftem und ehrlosem Verhalten im Kampf? Ist echt ein riesiges Feld, und ich vermute stark, dass auch die DSA-Redaktion zu keinem eindeutigen Urteil oder Katalog für Ehrlosigkeit gekommen ist.

Gerade dann sollte man einen möglichst weiten Bogen um dieses Themenfeld auf Spielerebene machen, zumindest auf dieser konfrontativen Ebene ("Du hast nicht richtig gespielt!"). Es gibt keine eindeutige Antwort, es gibt nur Deutungen. Das sieht man schon hier im Thread - für Dich ist es ehrlos, einen Bogen zu zerbrechen, für mich und viele andere ist das geradezu absurd. Bei solch schwammigen Konzepten sollte jeder spielen, wie es ihm beliebt.

Spannend kann es hingegen sein, diese Uneindeutigkeit spielerisch aufzugreifen und zum Thema im Spiel zu machen. Charaktere können sich gerne über Ehrbegriffe streiten, das führt vielleicht zu interessanten Situationen, wenn jeder am Tisch darauf Lust hat. Das dürfte aber nur funktionieren, wenn alle Spieler sich darüber im Klaren sind, dass es keine Eindeutigkeit gibt.
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Offline Kearin

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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #71 am: 20.03.2014 | 19:15 »
Im Grunde erschliesst sich mir nur eine Sache nicht, warum der RG überhaupt den Moha aufgefordert hat, "eine Waffe zu ziehen und sich zu verteidigen".

Offline Darius der Duellant

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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #72 am: 20.03.2014 | 19:16 »
Weils die Ehre gebietet?

Hätte ja sein können dass der Moha drauf anspringen würde, die Chance dazu sollte man ihm als Ronny schon lassen.
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Offline Kearin

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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #73 am: 20.03.2014 | 19:19 »
Erschliesst sich mir nicht, ein Bogen ist auch eine Waffe.

Offline Darius der Duellant

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Re: Ähre wem Ähre gebührt
« Antwort #74 am: 20.03.2014 | 20:17 »
Eine Waffe, ja.

Rondrianern ist es aber geboten, kämpfe mit halbwegs gleichwertigen Waffen anzutreten.

Und da man mit nem Bogen in DSA nicht parieren kann, hat ein Geweihter der Göttin der Ehrenhaften Duelle einem (nicht-dämonischen/tierischen) Gegner zumindest die Möglichkeit einzuräumen, eine angemessene Waffe zu ziehen oder sich zu ergeben bevor er ihn niedermacht.
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