Autor Thema: Unbewaffneter Verteidiger  (Gelesen 1628 mal)

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Offline Nikaro

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Unbewaffneter Verteidiger
« am: 10.04.2014 | 17:48 »
Hallo,
eine weitere Frage; ist ein Verteidiger mit einer Fernkampfwaffe ein unbewaffneter Verteidiger, gegen den ein Angreifer mit einer Nahkampfwaffe +2 bekommt?

In der GERTA steht nämlich: Wenn ein Charakter eine Nahkampfwaffe hat und sein Gegner nicht, dann gilt der Gegner
als Unbewaffneter Verteidiger.
Man sollte von Allem das Beste nehmen und etwas Neues daraus machen.

Offline Jeordam

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Re: Unbewaffneter Verteidiger
« Antwort #1 am: 10.04.2014 | 17:57 »
Kommt auf die Waffe an. Bei einem Derringer oder was ähnlich kleinem und/oder zerbrechlichen ja, bei so einem massiven Eisenklotz wie einem Cold Dragoon ist es eine improvisierte Waffe, also Parade -1.

Offline YY

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Re: Unbewaffneter Verteidiger
« Antwort #2 am: 10.04.2014 | 17:58 »
Ich verweise dazu mal auf diesen Thread:
http://www.tanelorn.net/index.php?topic=55688.0


Kurzfassung:
Es kommt auf die Fernkampfwaffe an.
Wenn man sie als (ggf. improvisierte) Nahkampfwaffe einsetzen kann, ist der Verteidiger damit offensichtlich nicht mehr unbewaffnet.

"Kannst du dann bitte mal kurz beschreiben, wie man deiner Meinung bzw. der offiziellen Auslegung nach laut GE korrekt verdurstet?"
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Offline Kardohan

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Re: Unbewaffneter Verteidiger
« Antwort #3 am: 10.04.2014 | 18:58 »
Nicht vergessen, daß die -1 Parade mit improvisierten Waffen die +2 Angriff für Unbewaffnete ersetzt.

Es gilt der Grundsatz: Besser man hat irgendetwas in der Hand, als gar nichts.

Wie effektiv die improvisierte Waffe dann schlußendlich ist, entscheidet der SL (insbesondere wie lange sie beim Pararieren hält und ob sie danach noch zu gebrauchen ist).
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Kardohan klingt immer so als ob er einen gerade lynchen will, wenn es darum geht Regeln zu erklären, das muss man einfach überlesen, dann sind die Posts super  ~;D  --- Dragon

ChaosAmSpieltisch

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Re: Unbewaffneter Verteidiger
« Antwort #4 am: 10.04.2014 | 19:29 »
Ich würde bei der Betrachtung folgende zwei Dinge nicht außer Acht lassen:

Lässt die Waffe einen Gegenangriff zu. Auch ein kleiner Derringer kann nach der Attacke schießen (gegen die Parade) also muss ich anders handeln als gegen einen reinen unbewaffneten. Die Parade beinhaltet schließlich auch alle Formen von Ausweichen.

Zweitens welche Waffe wird zum Angriff genutzt, gerade gegen eine Klinge reicht oft schon ein Stück Metal in der Hand, das die Schnittverletzung vermeidet und die Klinge ablenkt.

Offline YY

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Re: Unbewaffneter Verteidiger
« Antwort #5 am: 10.04.2014 | 19:48 »
Auch ein kleiner Derringer kann nach der Attacke schießen (gegen die Parade) also muss ich anders handeln als gegen einen reinen unbewaffneten.

Wie siehst du das im SW-Regelwerk abgebildet?
Wenn mir egal ist, ob und wie der andere mich angreift, mache ich eine Wild Attack.
Wenn es mir nicht egal ist, bleibt es beim normalen Angriff und ich habe dann meine reguläre Parade.

Oder ich versuche schon in meiner Runde, ihn zu entwaffnen oder zumindest handlungsunfähig zu machen.
Das findet sich aber mMn alles an anderen Stellen als bei der +2 für den Angriff gegen einen Unbewaffneten.

Die kommt einzig durch den Umstand, dass dieser Unbewaffnete sich hauptsächlich aufs Ausweichen verlegen muss und eben nicht "richtig" parieren kann - ein spielmechanischer Treffer mag ja auch eine Abwehrverletzung sein, was eigentlich ein Teilerfolg für den Verteidiger ist. Das fällt dann halt hinten runter.

Zweitens welche Waffe wird zum Angriff genutzt, gerade gegen eine Klinge reicht oft schon ein Stück Metal in der Hand, das die Schnittverletzung vermeidet und die Klinge ablenkt.

Wie ich im alten Thread schon sagte:
Wenn man das konsequent durchdenkt, muss man fast jeder halbwegs brauchbaren Pistole* zugestehen, als voll taugliche Paradewaffe eingesetzt zu werden.
Denn auch mit einem noch so kleinen Springmesser kann man gem. RAW ordentlich parieren.


*also dem Derringer und diversen anderen Taschenpistolen nicht...
« Letzte Änderung: 10.04.2014 | 19:50 von YY »
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ChaosAmSpieltisch

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Re: Unbewaffneter Verteidiger
« Antwort #6 am: 10.04.2014 | 19:49 »
@YY,

ich sehe das im -1 auf Parade anstelle von +2 für den Angreifer, wenn ich eine Waffe halte.

Offline Kardohan

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Re: Unbewaffneter Verteidiger
« Antwort #7 am: 10.04.2014 | 21:17 »
Sehe es ebenso.

Prinzipiell kann alles irgendwie (zumindestens ein Mal) als Paradewaffe dienen. Ob man danach noch etwas mit dem Bogen oder der Pistole anfangen kann, liegt im Ermessen des SL.

Ich würde es auch nicht so eng sehen, wenn jemand mit dem Derringer in der Hand parieren wollte. In SW geht es ja um "kinoreife" Action und da parieren Helden mit Pinseln, Fächern, Gabeln, Essstäbchen und Trinkkrügen. Hier kann man ruhig die Plausibiltät ein klein wenig über Bord werfen...
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Offline YY

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Re: Unbewaffneter Verteidiger
« Antwort #8 am: 11.04.2014 | 00:48 »
Hier kann man ruhig die Plausibiltät ein klein wenig über Bord werfen...

Ganz ehrlich: Ich finde es sogar - quasi umgekehrt - ziemlich unplausibel, bei modernen Kurzwaffen überhaupt noch die -1 für die Parade zu vergeben.
Die kann man hervorragend greifen, sie halten enorm viel aus - wo soll da so ein großer Nachteil herkommen?
Wie gesagt: Gerade im Vergleich zum doofen Springmesser, das auch schon ohne Paradeabzug arbeiten darf.

Gilt in ähnlicher Weise auch für Gewehre.


Ich störe mich nur etwas an der Gedankenkonstruktion, dass z.B. der Derringer deswegen als Parierwaffe zählt, weil er ja in der Folgerunde angreifen könnte.
Wirksam angreifen kann auch ein Unbewaffneter, und wenn man die Spitzfindigkeiten bis ins Letzte treiben will, zählt dazu auch jemand mit einem Schlagring.
Wenn man sich darum wirklich keinerlei Gedanken macht - dafür ist mMn die Wild Attack da.

Der Unterschied zwischen der +2 für den Angreifer und der -1 Parade durch improvisierte Nahkampfwaffe bemisst sich mMn ausschließlich daran, ob der Verteidiger in Sachen Parade halbwegs was damit anfangen kann.
Je nach Setting und angedachtem Spielgefühl muss man sich dann aber auch irgendwann überlegen, ob die +2 gegen Unbewaffnete überhaupt Sinn ergeben - für Wushu-Geschichten würde ich das komplett rausnehmen und alle zufällig geschnappten Paradegegenstände sind dann reine Farbe.


Und fürs Protokoll, weil es mir beim Blick ins Regelwerk grad wieder aufgefallen ist:
Normales Viehzeug ist bei mir i.d.R. unbewaffnet, und wenn es noch so scharfe Krallen und spitze Zähne hat. Die Regel ist für mich Quatsch.
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Re: Unbewaffneter Verteidiger
« Antwort #9 am: 11.04.2014 | 03:20 »
Z.B. daher dass auch sie einem durch einen heftigen Schlag aus den Händen geprellt werden.

Derringer, Schlagring, Besenstiel und Bierkrug gelten nicht deswegen als Parierwaffe, weil man mit ihnen auch angreifen könnte, sondern weil es prinzipiell besser ist überhaupt etwas in Händen zu halten, was den Weg einer gegnerischen Waffen ablenken könnte.

Das die Regel für Unbewaffnete in manchen Settings wenig Sinn macht ist unbestritten.

Es bleibt jeder Gruppe und SL selbst überlassen, wie sie Improvisierte Waffen abhandeln wollen. Es ist Euer Spiel!

Ich möchte allerdings nur anmerken, daß impr. Waffen in meinen Gruppen in gut 10 Jahren Spiel vielleicht ein halbes Dutzend Mal überhaupt auftauchten. Gelegenheiten gab es weitaus öfter, aber meist haben sich die Charaktere zuvor per Tricks und Geistigem Duell aus der Affäre gezogen...

Was bitte ist bei dir "normales Viehzeug"? Ein Pferd, ein Wolf, ein Rind? Auch ein Drache? Ein Triceratops? Diese Regelung macht schon seinen Sinn, wie sie ist, auch wenn sie dir nicht einleuchten mag. Nicht alles muß erklärt, sondern zur Vereinfachung des Spiels nur akzeptiert werden...
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Re: Unbewaffneter Verteidiger
« Antwort #10 am: 11.04.2014 | 13:05 »
Was bitte ist bei dir "normales Viehzeug"? Ein Pferd, ein Wolf, ein Rind? Auch ein Drache? Ein Triceratops? Diese Regelung macht schon seinen Sinn, wie sie ist, auch wenn sie dir nicht einleuchten mag. Nicht alles muß erklärt, sondern zur Vereinfachung des Spiels nur akzeptiert werden...

Normales Viehzeug ist alles nichtmagische oder anders: alle Nicht-"Monster", deren natürliche Waffen offensichtlich nicht zum Parieren insbesondere von menschlichen Nahkampfwaffen geeignet sind.
Also Pferd, Wolf, Rind, Bär, Hund, Katze, Maus...

Wenn ich das vereinfachen wollte, dürfte an Viechern gar keins parieren (lies: gälten sie alle als unbewaffnete Verteidiger) und der Rest würde über Armor und Toughness laufen.

Da hat es aber noch nie Diskussionsbedarf gegeben; den bisherigen Ansatz fand jeder nachvollziehbar.
Das ist für mich ein klarer Fall von: Kleine Änderung, großer Beitrag hin zu für uns besserem Spielgefühl.
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Offline Nikaro

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Re: Unbewaffneter Verteidiger
« Antwort #11 am: 12.04.2014 | 10:20 »
Soweit ich weiß gilt jemand mit natürlichen Waffen nicht als unbewaffneter Verteidiger, weswegen alles "Viehzeug" bei dem eine natürliche Waffe aufgeführt ist, genauso wie Charaktere mit solchen natürlichen Waffen, ihre normale Parade erhalten.
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Offline Kardohan

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Re: Unbewaffneter Verteidiger
« Antwort #12 am: 12.04.2014 | 10:45 »
Wo wollte man eine Grenze ziehen. Saurier sind auch Tiere. Ein Rhino oder Bulle auch. Von der Megafauna, also den Riesentieren, die in manchen Settings vorkommen nicht zu reden.

Es ist schlicht einfacher Kreaturen als grundsätzlich bewaffnet anzunehmen. Parade ist mehr als das "Parieren", sondern auch Ausweichen.

Man sollte es eher umgekehrt sehen; wenn bei einer Kreatur extra steht, daß es als "unbewaffnet" gilt, ist das eine weitere Qualitätsstufe (etwa bei jungen oder kranken Tieren).

Aber jeder so wie es einem Spaß macht...
« Letzte Änderung: 12.04.2014 | 11:06 von Kardohan »
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