Also wenn dann Rechtskunde.
Ja, war ein blödes Beispiel. Okay, dann eben welche Befugnisse der Graf gegenüber dem Baron hat oder sowas. Oder was eigentlich der Posten des Reichsgroßgeheimrats genau für Rechte mit sich bringt.
Da der Ansatz ist jedes offizielles Abenteuer nur mit dem GRW spielbar zu halten und unter dieser Vorraussetzung ist eine knappe Talentliste besser. Statt der Sinnesschärfeprobe kann der Sl dann zu Hause am Spieltisch immer noch eines der Talente Baukunst, Steinmetz oder Maurer aus dem Zusatzband XY anspielen.
Ich sehe das etwas kritisch. Es sollen ja alle Zusatzregeln, die über das GRW hinausgehen, im jeweiligen Abenteuer dazustehen. Das mag bei nem zusätzlichen Talent wie Staatskunst noch relativ problemlos sein - lustig wirds dann halt, wenn im Abenteuer ein Efferdgeweihter als NSC, ein Paktierer als Gegner und fünf Viecher vorkommen, deren Werte nicht im GRW stehen. Dann braucht man 10 + Seiten für Regelergänzung und wie viel Abenteuerhandlung dann noch auf die restlichen 20-40 Seiten des Abenteuers passen (die ja nun wesentlich kürzer werden sollen), frag ich mich ernsthaft.
Mal davon abgesehen, dass ich auch wenig Bock hätte, mir alle Talente, die mein SC vielleicht können sollte, aus nem Haufen Zusatzbänden, Regionalergänzungen und pipapo zusammenzusuchen.
Dass man die Talentliste reduziert hat, versteh ich unter der Prämisse, es solle einfacher werden, ja durchaus. Aber wenn man jetzt für Rechtskunde (oder wars Magiekunde?) die SF "Gildenrecht" einführt, hätte man auch die SF "Staatskunst" dazupacken können, die das zusätzliche Anwendungsgebiet Staatskunst für Rechtskunde freischaltet.
EDIT:
Beweis für die Unübersichtlichkeit und Überladung der DSA 4 Talentliste erbracht.
Bewiesen is höchstens, dass ich nachts um 11 nach nem Schnaps nicht mehr tolle Beispiele finde :p (Ich meinte auch tatsächlicht "was wird NSC Alrik für ne Strafe kriegen", sondern "darf der Baron hier in diesem Reich überhaupt zu Gericht sitzen oder muss der Gefangene an den Grafen überführt werden", das fällt imho tatsächlich eher unter Staatskunst.