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Frage zu Ebay
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Rauthorim:
Ich habe heute mal ein bisschen bei Ebay gestöbert und dabei bin ich des öfteren über folgende Klausel bei den Auktionen gestolpert:
--- Zitat ---Der angebotene Artikel ist im Zustand wie oben beschrieben, jedoch handelt sich um einen Privatverkauf. Das bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten.
--- Ende Zitat ---
Ist so eine Klausel rechtens?
Meister Analion:
Ja, sonst müßte der Verkäufer jahrelang Garantie geben.
Roland:
Jain. Beim Verkauf von gebrauchten Waren von Privat zu Privat kann die die einjährige Haftung des Verkäufers ausgeschlossen werden.
Der Ausschluss ist natürlich nur für versteckte Mängel wirksam, die dem Verkäufer unbekannt sind und die er nicht zu verantworten hat.
In wie weit das bei neuen Artikeln gilt, weiß ich leider nicht aber bei denen hat man ja zumindest Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller.
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