Autor Thema: Belastungsabzüge auf Attributswürfe - auch auf den Nahkampfschaden?  (Gelesen 1550 mal)

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Offline General Kong

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Eben dies: Erhält unserer Ritter im Plattenpanter, der gut geschützt von seinem Kämpfenwert -2 abziehen muss, diesen Abzug auch auf den Schadenswurf?

Fände ich blöd, aber mich interessiert die RAW-Regelung nach Gentleman's Edition. Dort steht:
"Trägt ein Charakter zuviel mit sich herum, erleidet er einen Azug von -1 für jedes zusätzliche Vielfache seiner Belastungsgrenze.  (...). Dieser Belastungsabzug wird auf alle Geschicklichkeits- und Stärkeproben angewandt, sowie auf alle diesen Attributen zugehörigen Fertigkeiten."

Das sind doch auch Schadenswürfe wie STÄ+W8 (Langschwert), oder gelten Schadenswürfe nicht als Attributsproben?
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Offline Alexandro

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Nach der aktuellen Regelung basieren Schadenswürfe zwar auf Stärke, sind aber keine Eigenschaftswürfe (weswegen sie auch keinen Wild Die bekommen). Daher gelten die Belastungsabzüge da nicht.

In der älteren Edition des Nahkampfschadens (da wo es feste Boni auf den Schaden gab, keine Bonuswürfel) war Schaden ein "vollwertiger" Stärkewurf (inkl. Wild Die) und bei Anwendung dieser Regel kommen auch die Belastungsabzüge drauf.
« Letzte Änderung: 2.11.2021 | 12:28 von Alexandro »
Wer beim Rollenspiel eine Excel-Tabelle verwendet, der hat die Kontrolle über sein Leben verloren.

Offline General Kong

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Genau! Das war's - das sind keine Eigenschaftswürfe (mehr)! Vielen Dank!
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