Nicht jede Übersetzung unterliegt dem Urheberrecht. Eine schnelle Recherche hat ergeben, dass Auftragsübersetzungen nicht dem Urheberrecht unterliegen. Da alle Übersetzungen der D&D-Bücher Auftragsarbeiten sind liegen die Urheberrechte nicht bei den Übersetzern sondern beim Auftraggeber.
Wo soll denn das stehen? Ich mache seit fast zwanzig Jahren Auftragsübersetzungen und habe an allen das Urheberrecht (was z.B. heißt, dass ich Verwertungsrechte theoretisch zurückfordern kann, wenn sie vom Auftraggeber nicht genutzt werden - was nicht unbedingt heißt, dass ich dann die Übersetzungen selbst verwerten darf, da es ja auch noch die Verwertungsrechte am Original braucht ...).
Bin mir jedenfalls ziemlich sicher, dass das so nicht stimmen kann. Das Urheberrecht hat in Deutschland wirklich einen ganz besonderen Status (deshalb ist es auch nicht mit dem Copyright zu vergleichen - in den USA kannst du tatsächlich alle Rechte an einem Text von dir verkaufen; in Deutschland geht das schlicht und einfach nicht, du kannst immer nur Verwertungsrechte verkaufen, das Urheberrecht ist explizit unveräußerlich).
Okay, ich bin mir nicht sicher, wie es z.B. mit Übersetzungen von Medikamentenbeipackzetteln, Gebrauchsanweisungen und ähnlichem ist; evtl. setzt das Urheberrecht eine gewisse "Schaffenshöhe" voraus. Aber die sollte bei Rollenspieltexten locker gegeben sein.