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Wie/wo veröffentliche ich ein 2nd Edition Fanabenteuer?

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Blechpirat:
Das ist ja eine echt spannende Frage, die du da stellst - die vermutlich nicht nur für 2Ed. (oder generell D&D-artige) Spiele sehr interessant ist. Man würde ja fast vermuten, dass die Herausgeber von Fanzines sich dazu schon mal Gedanken gemacht haben (und hier sind ja einige davon im Forum aktiv). Vielleicht wäre das ja mal ein Anlass, eine Art FAQ dazu zusammenzutragen? So um deren Knowhow zu sammeln?

Ich hätte nämlich auch gedacht, dass
--- Zitat von: Sosthenes am  9.11.2021 | 09:09 ---ob ich jetzt schreibe "Im Raum sind 5 Orks (TP 4,7,11)" oder im Anhang "Ork / % Lügner: 47 / Schatz: AAA" usw. habe.

--- Ende Zitat ---
keine Rechte verletzen würde. Selbst der Aufdruck "Kompatibel mit XXX" müsste doch eigentlich okay sein, immerhin steht sowas bei technischen Geräten ja auch dran.

Andererseits spielen ja Urheber- und Markenrecht in die Thematik rein. Das Urheberrecht jedenfalls schützt nur etwas längere Textabschnitte, nicht einzelne Wörter. Dafür ist z.B. Aventurien, aber auch Cthulhu, bestimmt auch D&D, jeweils eine geschützte Marke in Deutschland. Vielleicht ist das für Beholder (und die anderen ikonischen Monster, die nicht von der OGL umfasst sind) auch der Fall? Dann wird es knifflig, denn eine Marke schützt einen Begriff ja, aber nicht absolut - ich kann in einem Roman schreiben "Und sie stieg aus ihrem BMW", ohne die Marke des Autobauers zu verletzen - aber selber ein Auto unter dem Namen zu produzieren, dass darf ich nicht. Was das Übertragen auf Rollenspielbegriffe wie Aventurien bedeutet, kann ich nicht sagen.


--- Zitat von: ghoul am  9.11.2021 | 09:36 ---Ich habe oft den Verdacht, dass es die OGL gar nicht bräuchte für viele OGL-Module ...

--- Ende Zitat ---
Ich auch - die braucht es vielleicht nur, wenn man Regelmechanismen wörtlich abschreiben möchte? Oder Monsterbeschreibungsblöcke?


Sosthenes:
Also wenn man sich z.B. die Abenteuer auf Dragonsfoot anschaut, dann sieht man da sowohl die Verwendung von "AD&D" bzw. "Advanced Dungeons & Dragons" auf den Covern als auch eine Abwesenheit von OGL Seiten. Und da gibts zumindest eine "Redaktion" die das abnimmt und angeblich auch schon Erfahrungen mit Unterlassungserklärungen von WotC/Hasbro hat. Aber auch alles für lau.

Aber ganz ehrlich, wir reden hier nicht nur über Recht, sondern auch über die Praktiken der Firmen. Klar mag man eine gute Handhabe haben, aber lohnt sich dafür der eventuelle Aufwand? Rettungswürfe gegen Anwälte sind teuer... War ja mal ganz schlimm, Judges Guild hat ja zu altvorderen Zeiten vermieden selbst so Sachen wie "Hit Dice" oder Attribute wörtlich zu benutzen.

Es sieht so aus, als ob die heutzutage eher bei Trademark-Verletzungen ansprechen. Deswegen gehen die meisten ja hier sehr in die Defensive, "for the World's Oldest RPG, 1981 edition" oder so. Und wenn man eh für etwas publiziert wo der Retroclone bekannt und beliebt ist, dann ist's halt dafür geschrieben, mitsamt deren Logo und OGL. Bei AD&D ist das ein bisschen schwieriger, find ich. OSRIC und erst recht FG&G haben heute nicht so ganz den Wiedererkennungswert von OSE/LL/S&W.

Ich gebe definitiv keine rechtlichen Anweisungen und Ratschläge, aber wenn ich ein AD&D 2 Abenteuer rausgeben würde und das jetzt bei OBS/itch haben will, dann würd ich wahrscheinlich schon den OGL/Retroclone Weg wählen, bin da ein bisschen defensiv.

Ganz ehrlich gesagt würd ich auch nicht explizit 2nd Edition draufschreiben: Bei Abenteuern ist die 1E zu 2E Kompatibilität groß, es gibt einen Haufen 1E-Originalisten, und OSRIC kennt und versteht man mehr als For Gold & Glory. Also würde das dann ein OSRIC Abenteuer, mitsamt OGL und Logo.

Rackhir:
Vielen Dank an euch alle für den Rat. Klingt so, als sollte es vom Aufwand her machbar sein, das ganze Ding an OGL-Standards anzupassen. Dann bleibt nur noch die Frage, ob ich mir die Arbeit machen will, mich mit Layouting und Artwork einzuarbeiten. Ich habe die entsprechenden Threads hier im Forum schon länger mit Interesse verfolgt, aber bisher immer nur theoretisch. Auch das traue ich mir schon zu, ich muss nur entscheiden, ob mir das gerade als Feierabendprojekt gefällt.

ghoul:
Ach was, Layout. Auf Inhalte kommt es an!

Rackhir:

--- Zitat von: ghoul am 10.11.2021 | 07:23 ---Ach was, Layout. Auf Inhalte kommt es an!

--- Ende Zitat ---
Sehe ich ja ganz genauso! Others might disagree, though...

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