Ein Beispielkampf, mit dem ich leider einen Gegner aus dem kurzen Abenteuer spoilere.
Es treten an Herr Makander von Halbhafen, seines Zeichens hochwohlgeborener Entenritter in Vollplatte mit Kriegsbeil und Schild gegen zwei namenlose Goblins. Diese tragen schäbige Lederrüstungen und Kurzschwerter.
Herr Makander hat 16 Lebenspunkte (LP), Rüstungsschutz (RS) 6, beherrscht Axtkampf auf 14 (man unterwürfelt mit W20) und macht 2W8+1W4 Schaden. Für Parade hat er ebenfalls eine 14.
Die Goblins haben 9 LP, RS 1, Kurzschwert 12 (W10) und keine dedizierte Paradewaffe.
Initiative wird zufällig bestimmt: Goblin, Makander, Goblin. Der Goblin trifft mit 11 und unser Ritter entscheidet, nicht zu parieren, weil das seinen Angriff kosten würde. Der eine Punkt Schaden bleiben dann auch in seiner Rüstung hängen. Der eigene Angriff misslingt mit 19, da man aber gefahrlos einen Charisma-Nachteil in kauf nehmen kann, pushe ich und würfle erneut: 18. Das war nix. Der andere Goblin trifft mit 8, macht aber auch nur 1 Punkt Schaden. Rüstung schützt!
In der zweiten Runde handeln beide Goblins vor dem Entenritter. Sie treffen beide, aber 5 und 2 Punkte Schaden bleiben wieder in der Rüstung hängen. Makander würfelt eine 20, was ein Patzer ist. Zumindest die Schnellstarterregeln sagen dazu aber nichts. Ich entscheide einfach mal, der Ritter wirft den Goblins seine Axt zu und entwaffnet sich so.
In der dritten Runde heißt es wieder Goblin, Ritter, Goblin. Der erste Goblin greift sich die viel bessere Waffe. Das ist seine Aktion. Herr Makander zieht sein Kurzschwert, was eine freie Aktion ist, und schlägt mit 17 schon wieder daneben. Doch auch der andere Goblin hat keinen Erfolg.
In der vierten Runde handelt unser Ritter zuerst. Mit 6 ist der Angriff auf den Axtdieb ein Treffer: 8 Punkte Schaden, d.h. der Goblin verliert 7 und hat nur noch 2 LP. Er schlägt zurück, kommt aber offenbar nicht mit der ungewohnten Waffe zurecht. Sein Kumpan trifft, doch die 2 Punkte können wieder einmal keinen Schaden machen.
Fünfte Runde: Der Ritter beginnt. Treffer, 8 Schaden und der erste Goblin wäre tot, wenn ich nicht meine Hausregel einführen würde, dass bei Überzahl nicht ausgesucht werden kann, welcher Gegner getroffen wird. Daher ist nun auch der andere Goblin auf 2 LP. Die Goblins treffen beide und der Axtdieb macht stolze 11 Schaden, wovon 5 durchgehen und Herr Makander nun noch 11 LP hat. Der andere schafft nur 4 Schaden ohne Wirkung.
Sechste Runde: Goblins, dann Ritter. Der axtschwingende Goblin versagt, der andere hat jedoch einen kritischen Treffer und wählt statt Schadensverdopplung, dass die Rüstung ignoriert wird. Leider nur 1 Punkt Schaden, der aber durchgeht: noch 10 LP. Makander trifft und streckt einen Goblin nieder.
Siebente Runde: Goblin beginnt. Wieder eine 1. Und dies mal 10 Schaden! Der Erbe von Halbhafen starrt ungläubig auf das Kurzschwert, dass bis zum Schaft durch einer Spalte seiner Rüstung eingedrungen ist und kippt dann mit 0 LP um.
Überrascht kümmert sich der zweite Goblin um seinen Kameraden und ich sage mal, er hat eine 50% Chance, erfolgreich Heilung anzuwenden, was mit einer 18 nicht gelingt. Warum sollte das eine Regel sein, die nur SCs vorbehalten ist. Das dauert allerdings eine Runde, in der unser Entenkrieger seinen ersten Rettungswurf gegen den Tod machen muss und die 20, die ich gewürfelt habe, zählt als zwei Fehlschläge.
Der Goblin ist hin und hergerissen. Soll er sich weiter (vergeblich) um seinen inzwischen toten Kammeraden kümmern? Soll er die mörderische Ente töten? Oder soll er sie gefangen nehmen und Lösegeld erpressen? Schließlich sieht sie reich aus. Gemeinerweise denkt er noch mal eine Runde nach und ein weiterer, alles entscheidende Rettungswurf ist fällig: 14. Und ich muss die Konstitution der Ente nachschauen. Sie ist 16 und damit ist der Wurf gelungen. Noch zwei weitere Erfolge und Herr Makander wird überleben.
Inzwischen hat sich der Goblin entschieden (W3 für die Optionen -> 2): Er wird den Ritter töten. Und damit sind dann auch die weiteren Rettungswürfe egal und die Geschichte von Herrn Makander von Halbhafen endet hier.