Medien & Phantastik > Hören
Songtextseiten werden verklagt
Gast:
--- Zitat von: Thalamus Grondak am 18.04.2005 | 16:47 ---Dieses, und beinahe alle Foren die ich kenne sind voll von Urheberrechtlich geschütztem Material, und ist auch ohne Songtexte nicht weniger angreifbar.
--- Ende Zitat ---
Beispiele?
Red White Dragon:
--- Zitat von: Ar´Xu´Xos of the Abyss am 18.04.2005 | 17:14 ---
--- Zitat von: Thalamus Grondak am 18.04.2005 | 16:47 ---Dieses, und beinahe alle Foren die ich kenne sind voll von Urheberrechtlich geschütztem Material, und ist auch ohne Songtexte nicht weniger angreifbar.
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Beispiele?
--- Ende Zitat ---
Benutzernamen, Benutzerphotos, Signaturen (Da sind ja auich manchmal Songtexte drinnen),...
Preacher:
Wie zum Beispiel dein Nickname? Oder dein Avatar? Oder die Klingeltöne, die Du nach eigenem Bekunden auf deinem Handy hast?
Nicht alles, was man nicht selbst gemacht hat unterliegt einem Urheberrecht.
Thalamus Grondak:
--- Zitat von: Ar´Xu´Xos of the Abyss am 18.04.2005 | 17:14 ---Beispiele?
--- Ende Zitat ---
Attacks of Opportunity bzw. Gelegenheitsangriffe
Der Threadtitel ist eine direkte Gegenüberstellung von Englischem Regelbegriff, und Deutscher übersetzung.
Aussage von Amigo Spiel & Freizeit:
Die Deutschen Regelbegriffe von D&D sind eine Übersetzungsleitung von AS&F und somit Urheberrechtlich geschützt. Eine direkte gegenüberstellung Deutscher und englischer D&D Regelbegriffe, auch auszugsweise, ist untersagt.
The Tale of Tinúviel ist sicherlich auch noch irgendwo geschützt.
Das sind nur 2 kleine Beispiele.
Die Avatare die von diesem Forum angeboten werden sind größtenteils auch geschützt.
Lord Verminaard:
Leute, ich bin kein Urheberrechtsspezialist und darf sowieso in dieser Form hier gar keinen Rechtsrat erteilen. Ich habe dazu auch nur kurz ins Gesetz und nicht in die Kommentierung geschaut. Aber:
- Auszugsweise Zitate sind immer okay.
- Die Verwertung eines fremden Werkes, um ein eigenes Werk zu schaffen, ist okay. Darunter dürften nach meiner Schätzung so was wie FanFiction und Abenteuer zu existierenden Rollenspielen fallen. Problematisch wird es, wenn ihr Geld damit verdienen wollt, weil ihr dann in den Bereich geschützter Marken kommt.
- Die Verwendung eines Nicks dürfte vermutlich noch kein "Verbreiten eines Werks" i.S.d. Urheberrechts sein, und wenn doch, dann wäre es im Zweifel wohl ein Zitat. Das Markengesetz hingegen gilt nur im geschäftlichen Verkehr.
- Problematisch wird es da, wo man ein fremdes Werk inhaltlich wiedergibt. Wenn ihr also einen vollständigen Songtext wörtlich veröffentlicht oder eine Regelzusammenfassung online stellt, kann das problematisch sein. Und auch bei Bildern, die ihr auf euren Webspace stellt oder als Avatar verwendet, solltet Ihr darauf achten, dass diese entweder ausdrücklich "frei" sind oder ihr eine Genehmigung des Berechtigten habt.
Bitte beachten: Das sind nur "educated guesses" und keine zuverlässigen Rechtsauskünfte! Im Zweifel jemanden fragen, der sich wirklich damit auskennt.
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