Medien & Phantastik > Hören
www.musicload.de - gehts noch?
Asdrubael:
nein, denn 30.12. 24:00 = 31.12. 00:00
aber sowas ist ja assig. Die Gutscheingültigkeit muss für dich ja einsehbar sein :q
Chiungalla:
Die Gültigkeit von Gutscheinen darf man nach deutschem Recht doch eigentlich eh nicht mehr limitieren, bzw. diese ist dann nicht mehr rechtswirksam, oder?
Da wurde doch die Gesetzeslage vor einigen Jahren auf Bestreben von Verbraucherschützern verbessert.
Und vielmehr würde ich mich wegen Regressionen da eher an den Gerätehersteller wenden.
Der hat ja das Verfallsdatum des Gutscheins nicht angegeben.
Und im Zweifel macht der den Jungs bei Musicload dann die Hölle heiß, wenn sich mehrere beschweren, und dadurch Zusatzkosten für ihn entstehen.
Samael:
--- Zitat von: Chiungalla am 2.01.2006 | 11:58 ---erbessert.
Und vielmehr würde ich mich wegen Regressionen da eher an den Gerätehersteller wenden.
--- Ende Zitat ---
Gute Idee.
EDIT:
Mal sehen was die antworten.
Thalamus Grondak:
--- Zitat von: Samael am 2.01.2006 | 12:51 ---Mal sehen was die antworten.
--- Ende Zitat ---
Lass mich raten:
Da sie die Möglichkeit hatten den Gutschein rechtzeitig einzulösen, wenden sie sich bitte an Musicload
Hast du noch keine antwort auf deine letzte Mail an Musicload?
Samael:
--- Zitat von: Thalamus Grondak am 2.01.2006 | 13:03 ---Hast du noch keine antwort auf deine letzte Mail an Musicload?
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Sehr geehrter Herr Hettkamp,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Information über den Zeitpunkt besagt nicht: "bis einschließlich 31. Dezember 2005". Das bedeutet, dass er am Samstag Morgen um 00:00 Uhr, abgelaufen ist.
Es ist durchaus üblich, dass Gutscheine ein begrenzte Gültigkeitsdauer haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese einmal gesetzten Zeiträume nicht verändern können.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Musicload Team
--- Ende Zitat ---
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