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Die Vergabe von GESINNUNGEN

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Yehodan ben Dracon:
Ich hatte rechtschaffen als gesetzeshörig verstanden und damit (je nach Setting) kann Lynchjustiz verboten sein. Liege ich da so falsch?

Das übergut habe ich eher mit chaotisch gut übersetzt verstanden...

6:

--- Zitat von: Yehodan ben Dracon am 17.06.2010 | 11:04 ---Ich hatte rechtschaffen als gesetzeshörig verstanden und damit (je nach Setting) kann Lynchjustiz verboten sein. Liege ich da so falsch?

--- Ende Zitat ---
Überhaupt nicht.
Wie gesagt: Das Gesinnungsystem ist so weich formuliert, dass Du bei 5 Leuten 7 verschiedene Auslegungen bekommst.

Nachtfrost:
Das mit gesetzeshörig stimmt schon, nur was ist wenn es "böse" oder diskriminierende Gesetze gibt? Ist man dann als gesetzeshöriger Charakter dann gezwungen sich anzupassen und damit böse zu handeln? Macht die ganze Sache etwas kompliziert.
Chaotisch gut ist auf jeden Fall eine "Zweck heiligt die Mittel"-einstellung. Man darf eben schon mal jemanden foltern, wenn z.B. die Information die man erhofft dazu dienen größeres Unheil zu vermeiden.

Ein:
Ohne den Kontext, wie Gesinnung gedacht ist, kann man solche Aussagen eh nicht treffen. Und wenn man wirklich Gesinnung moralisch an den Taten der Charaktere ablesen will, dann muss man sich erst einmal überlegen, welche Moral, denn die "gute" und "rechte" ist.

Folter und Lynchmord können ja auch vollkommen in Ordnung sein. Gerade in einer Welt, die nicht unser beschauliches Deutschland 2010 ist.

ErikErikson:
Wer foltert hat bei mir schneller neutral, als er sich umschauen kann.

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