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[Anwalt gesucht] Kopierrechte von AD&D Material?

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Wolf Sturmklinge:
Hallo zusammen,
kann mir jemand folgende Frage beantworten oder mir eine Quelle nennen, wo ich mich unentgeltlich darüber informieren kann?
Darf ich meine AD&D PDF's kopieren und die Kopien legal an jemand anderen weitergeben?

Gruß,
Wolf

Samael:
Ich bin mir sehr sicher, dass du die .pdfs zum Eigengebrauch ausdrucken darfst. Und den Ausdruck dann wie ein Buch auch verleihen kannst. Alles darüber Hinausgehende ist wohl illegal.

IANAL.

Ingo:

--- Zitat von: Wolf Sturmklinge am 18.08.2010 | 15:33 ---Darf ich meine AD&D PDF's kopieren und die Kopien legal an jemand anderen weitergeben?

--- Ende Zitat ---

Ich schließe mich Samael an

Nur diejenigen PDFs, die es kostenlos auf der Wotc-Homepage gibt. Für alle anderen greift das Urheberrecht und damit insbesondere das Vervielfältigungsrecht. Solange Du das nicht besitzt - und das gibt es mit dem Erwerb eines Kauf-PDFs nicht - ist es verboten.

Beste Grüße,
Ingo

Jestocost:
In Deutschland darf man aber unter bestimmten Fällen private Kopien machen. Schau mal bei Wikipedia unter "Privatkopie" nach.

Zwar entsprechen deine AD&D PDFs der "Wesentlich vollständigen Kopie eines Buches", da die Dinge aber seit mehr als zwei Jahren nicht mehr aufgelegt werden, darfst du nach deutschem Recht davon eine Privatkopie anfertigen und auch weitergeben, solange das nicht mehr als 7 oder an nur flüchtige Bekannte geht.

Ingo:

--- Zitat von: Jestocost am 18.08.2010 | 15:47 ---Zwar entsprechen deine AD&D PDFs der "Wesentlich vollständigen Kopie eines Buches", da die Dinge aber seit mehr als zwei Jahren nicht mehr aufgelegt werden, darfst du nach deutschem Recht davon eine Privatkopie anfertigen und auch weitergeben, solange das nicht mehr als 7 oder an nur flüchtige Bekannte geht.

--- Ende Zitat ---

Das gilt aber nur dann, wenn man auch die PDFs seit mehr als zwei Jahren nicht mehr käuflich erwerben kann.
Seit 2 Jahren nicht mehr aufgelegt gilt nicht, solange es nicht vergriffen ist. Es muß seit 2 Jahren vergriffen sein! Wenn es also innerhalb der letzten zwei Jahre noch im Buchhandel oder über den Verlag bezogen werden konnte, online als PDF erworben werden konnte usw. greift das nicht.

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