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[Anwalt gesucht] Kopierrechte von AD&D Material?

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Christoph:
Tja das können die Forenbetreiber machen wie sie wollen. Allerdings gilt für ein deutsches Forum (in Deutschland gehostet) das Urheberrecht und nicht das Copyright. Ersteres erlaubt nunmal Zitate.

Whisper666:

--- Code: ---Allerdings gilt für ein deutsches Forum (in Deutschland gehostet) das Urheberrecht und nicht das Copyright.
--- Ende Code ---

*MEEEP!*

Das deutsche Urheberrecht gilt nur für deutsche Produkte, also DSA zum Beispiel. Für amerikanische Produkte, also in diesem Fall D&D, gilt auch in Deutschland das gleiche Recht wie in den USA. Das ist im "Welturheberrechtsabkommen" so geregelt. Zitat:


--- Zitat ---Artikel II, Absatz 1 des Abkommens bestimmt: „Die veröffentlichten Werke der Angehörigen eines vertragschliessenden Staates sowie die zuerst in dem Gebiet eines solchen Staates veröffentlichten Werke geniessen in jedem anderen vertragschliessenden Staat den gleichen Schutz, den dieser andere Staat den zuerst in seinem eigenen Gebiet veröffentlichten Werken seiner Staatsangehörigen gewährt.“
--- Ende Zitat ---

Dieses Abkommen ist dann später im Jahr 2000 durch die "Richtlinie 2001/29/EG" der EU erweitert worden um sich an das Internetzeitalter anzupassen.

Christoph:
Ah interessant, der Ausverkauf ist mir entgangen.

Whisper666:
Was meinst du mit Ausverkauf?

Ein:

--- Zitat von: Whisper666 am 20.08.2010 | 20:10 ---
--- Code: ---Allerdings gilt für ein deutsches Forum (in Deutschland gehostet) das Urheberrecht und nicht das Copyright.
--- Ende Code ---

*MEEEP!*

Das deutsche Urheberrecht gilt nur für deutsche Produkte, also DSA zum Beispiel. Für amerikanische Produkte, also in diesem Fall D&D, gilt auch in Deutschland das gleiche Recht wie in den USA. Das ist im "Welturheberrechtsabkommen" so geregelt. Zitat:

Dieses Abkommen ist dann später im Jahr 2000 durch die "Richtlinie 2001/29/EG" der EU erweitert worden um sich an das Internetzeitalter anzupassen.

--- Ende Zitat ---

Mit Gesetzestexten hast du es nicht so, oder?

Da steht, dass ein Urheber X aus dem Land A in dem Land B dasselbe Urheberrecht genießt wie der Urheber Y aus dem Land B. Sprich US-Autor hat denselben Anspruch auf Schutz seiner Urheberrechts in Deutschland, wie ein deutscher Autor -- und zwar nach deutschem Recht.

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