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Anduin - Homepage

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Blechpirat:

--- Zitat von: Agent Smith am 19.12.2010 | 17:42 ---Hallo Karsten,

leider bist du nicht wirklich im Thema Domainrecht bewandert und so solltest du etwas Vorsicht walten lassen.

--- Ende Zitat ---
Na klar, das schrieb ich ja schon.
--- Zitat von: Agent Smith am 19.12.2010 | 17:42 ---Das Kaufen der Domain Anduin.de erfolgte legal, wenn auch zum Nachteil des gewünschten / geplanten neuen Domaininhabers.

--- Ende Zitat ---
Das bedeutet aber nicht, dass man ihn auch behalten darf - legaler Erwerb nützt fast nichts.
--- Zitat von: Agent Smith am 19.12.2010 | 17:42 ---Erfolgreich verklagen - das hat nicht unbedingt etwas mit Finanzen und dem "kleinen Verein" zu tun, sondern mit Kenntnis im Thema Domainrecht. Der Name "Anduin" ist bisher kein rechtlich geschützter Begriff und sollte sich das ändern, könnte es auch ein Problem für den aktuellen Domaininhaber werden.

--- Ende Zitat ---
Ein Namensrecht kann sich schon aus dem BGB ergeben. Würde dein Bürgerlicher Name (also der, der im Perso steht) "Agent Smith" lauten, und ich hätte die Domain www.agent-smith.de, so könntest du mich erfolgreich zu Herausgabe zwingen. Vereine genießen, IRC, ein ähnliches Namensrecht, wenn es sich um eingetragene Vereine (e.V.) handelt. Auch ohne Eintragung in Markenregistern.
--- Zitat von: Agent Smith am 19.12.2010 | 17:42 ---Der prof. Domainhändler, der recht schnell die Domain erworben hat, kann nach Rechtslage verlangen, was er will  - ob er allerdings einen Kunden für den Domainkauf der anduin.de (für SEO Maßnahmen und Anzeigenschaltung im Themenumfeld zu Anduin / Fantasy ) zu dem Preis findet - nun das bleibt abzuwarten.

--- Ende Zitat ---
Verlangen darf er alles. Wie gesagt: Ob er sich gegen eine Herausgabeklage erfolgreich wehren könnte, bezweifle ich.
--- Zitat von: Agent Smith am 19.12.2010 | 17:42 ---Letztlich kann das Anduin-Fanzine Team (auch aus SEO Sicht) sehr zufrieden mit der neuen Domain www.anduin-fanzine.de sein und es grenzt mit der neuen Domain Thema und Inhalte des Projekts gut ab.

Ein wenig PR und die Hilfe von anderen Webmastern / Redakteuren ist natürlich nötig, um das ursprünglich gute Ranking langfristig wieder zu erreichen.

--- Ende Zitat ---
Nun, dafür hab ich meinen Teil ja schon getan :)

MadMax3:
Nun nochmal zu deinem Verständnis:

Die "Anduin" ist als Fanzine ist kein eingetragener Verein, keine Firma, keine Institution und besitzt somit keine Namensrechte und hat auch keine Markenrechte (für welches Branche auch immer) eintragen lassen. Eine Klage wäre also sinnlos, da kein Anspruch im juristischen Sinne besteht.

Ob eine "Klage" bei gleichen verwendeten Namen erfolgreich ist, hängt von weiteren Faktoren (z.B. Art und Umfang der Nutzung im geschäftlichen Umfeld) und letztlich vom Urteil des Richters ab.

Ich denke das Thema ist damit erschöpfend abgehandelt.

Agent Smith

Blechpirat:

--- Zitat von: Agent Smith am 19.12.2010 | 20:26 ---Nun nochmal zu deinem Verständnis:

Die "Anduin" ist als Fanzine ist kein eingetragener Verein, keine Firma, keine Institution und besitzt somit keine Namensrechte und hat auch keine Markenrechte (für welches Branche auch immer) eintragen lassen. Eine Klage wäre also sinnlos, da kein Anspruch im juristischen Sinne besteht.

Ob eine "Klage" bei gleichen verwendeten Namen erfolgreich ist, hängt von weiteren Faktoren (z.B. Art und Umfang der Nutzung im geschäftlichen Umfeld) und letztlich vom Urteil des Richters ab.

Ich denke das Thema ist damit erschöpfend abgehandelt.

Agent Smith

--- Ende Zitat ---
Du musst nicht mit mir diskutieren, für dich darf das Thema gerne erschöpfend erledigt sein. Aber: Recht hast du nicht. Die Anduin Redaktion ist eine GbR, die am geschäftlichen Verkehr teilnimmt. Sie ist - laut Auskunft auf der Website - Inhaber des Copyrights an den Zeitschriften. Sie betreibt eine Website. Sie ist damit eine juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten. Auch dem Recht aus §12 BGB, dem Recht am eigenen Namen.

MadMax3:
Ach Karsten, wie kommst du darauf, dass Anduin erst ein Verein, dann jetzt eine GbR und damit auch eine juristische Person ist... ?
Auch steht nicht ein Wort davon im Impressum der Webseite. Zitat?
Nur weil ich z.B. Webseiten auf einem Server betreibe, bin ich doch keine juristische Person.  8)

Bitte informiere dich mal bei einem Anwalt deines Vertrauens zu den Themen Medienrecht & Domainvergabe, Namensrecht sowie Verlagsrecht.  >:(

Thema Copyright siehe auch Impressum des Anduin Fanzine:

"...Ausdruck und Weitergabe für private Zwecke ausdrücklich erwünscht und erlaubt... ... Die Rechte der eingesandten Artikel und Zeichnungen verbleiben beim Urheber. Die Redaktion der Anduin erhält die Erlaubnis, die Werke im Rahmen des Fanprojekts Anduin zu veröffentlichen."

Blechpirat:

--- Zitat von: Agent Smith am 19.12.2010 | 22:51 ---Ach Karsten, wie kommst du darauf, dass Anduin erst ein Verein, dann jetzt eine GbR und damit auch eine juristische Person ist... ?

--- Ende Zitat ---
Nun, das ist ziemlich einfach. Man kann - wenn sich mehrere Personen zusammenschließen - entweder eine Rechtsform wählen. Oder nicht. Dann greift das BGB ein und bestimmt, dass man eine GbR ist.
--- Zitat von: Agent Smith am 19.12.2010 | 22:51 ---Auch steht nicht ein Wort davon im Impressum der Webseite. Zitat?

--- Ende Zitat ---
Wie gesagt: Wenn dort etwas stünde, hätte die Reaktion gewählt. Also: GbR.
--- Zitat von: Agent Smith am 19.12.2010 | 22:51 ---Nur weil ich z.B. Webseiten auf einem Server betreibe, bin ich doch keine juristische Person.  8)

--- Ende Zitat ---
Stimmt. Du alleine nicht. Erst wenn du dich mit mindestens einem anderen zusammenschließt.
--- Zitat von: Agent Smith am 19.12.2010 | 22:51 ---Bitte informiere dich mal bei einem Anwalt deines Vertrauens zu den Themen Medienrecht & Domainvergabe, Namensrecht sowie Verlagsrecht.  >:(

--- Ende Zitat ---
Danke für den hervorragenden Tipp.
--- Zitat von: Agent Smith am 19.12.2010 | 22:51 ---Thema Copyright siehe auch Impressum des Anduin Fanzine:

"...Ausdruck und Weitergabe für private Zwecke ausdrücklich erwünscht und erlaubt... ... Die Rechte der eingesandten Artikel und Zeichnungen verbleiben beim Urheber. Die Redaktion der Anduin erhält die Erlaubnis, die Werke im Rahmen des Fanprojekts Anduin zu veröffentlichen."

--- Ende Zitat ---
Du kennst dich mit Urheberrecht nicht aus, oder? Aus all dem offenbar unverstandenem picke ich mal nur ein Beispiel heraus: Wem gehört denn das in dem oben von dir genannten Zitat eingeräumte Verwertungsrecht? Offenbar einer "Redaktion", einem Zusammenschluss von Leuten. Und wie nennt man einen sonst nicht definierten Zusammenschluss von Leuten? Wenn du mal ein bisschen nach oben guckst, findest du leicht heraus, dass es sich um eine GbR handelt.

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